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ExitUser
Gast
Demnächst steht bei mir eine Untersuchung bei einem Externen(?) Arzt an.
Hierzu habe ich so viele offene Fragen:
Muss ich Unterlagen zu dem Untersuchungstermin mitbringen( ich habe Stresssymptome).
Nun werde ich eingeladen (während des Zeitraumes bin ich zwar AUB geschrieben) muss aber wohl hin) nach §59 SGB III u § 309 Abs. 1 SGB III
Ziel dieser Untersuchung sei die Erwerbsfähigkeit zu prüfen.
Dann ist da ein Arzt aufgeführt ....Adresse etc. Uhrzeit..
Die Allgemeinen Hinweise die ich beachten sollte § 62 SGBI
Ansonsten folgen 2 Kästchen die angekreuzt sind. Im ersten steht folgendes.
Das ich für die Untersuchung Medikamente(ich nehme keine) Rentenbescheide(hab ich nicht) gültigen Perso.. mitbringen soll. Und die in meinem Besitz befindliche medizinische Unterlagen...
a) Frage zu Personalausweis darf sich der Arzt der mich untersuchen wird davon eine Kopie erstellen?
Beim zweiten Absatz(ist auch angekreuzt) steht: Bitte legen sie dieses Schreiben ihrem behandelnden Arzt vor und(!!) bitten um leihweise Überlassung ihrer Krankheitsunterlagen(Befundberichte – Krankenhaus -oder Reha-Entlassungsberichte - Gutachten)...
Wieso werde ich dazu gezwungen Unterlagen /Befunde zu beschaffen wenn sie mich eh untersuchen werden?
Den letzten Satz verstehe ich nicht ganz: = Die Unterlagen werden nach Auswertung durch die Ärztin oder den Arzt der Agentur für Arbeit zurückgegeben.
Ich möchte aber nicht das wenn ich schon zur Untersuchung gezwungen werde´´ der Arzt der mich untersucht die Diagnose dem JC mitteilt. Was muss ich hier für tun wenn mein Hausarzt mir ein Attest mitgibt und die Diagnose aufschreibt? Ich will nicht das diese Unterlagen an die Agentur für Arbeit hingeht (ich bin ALG 2 Empf.) Wieso steht da das die Unterlagen nach der Auswertung´´an die Agentur f. Arb.. gehen werden?
Die Untersuchung hat wohl mein SB veranlasst(zumindest steht sein Name ...)
Als Zweite Seite sind Rechtsfolgebelehrungen..
und die Dritte ist ein Bogen wenn man der Aufforderung nicht nachkommen kann oder wird Gründe angeben...
Da ich nie so eine Einladung bisher hatte, weis ich nicht worauf ich achten soll und bin für eure Mitteilungen/Erfahrungen sehr dankbar.
Gruß
M.
Hierzu habe ich so viele offene Fragen:
Muss ich Unterlagen zu dem Untersuchungstermin mitbringen( ich habe Stresssymptome).
Nun werde ich eingeladen (während des Zeitraumes bin ich zwar AUB geschrieben) muss aber wohl hin) nach §59 SGB III u § 309 Abs. 1 SGB III
Ziel dieser Untersuchung sei die Erwerbsfähigkeit zu prüfen.
Dann ist da ein Arzt aufgeführt ....Adresse etc. Uhrzeit..
Die Allgemeinen Hinweise die ich beachten sollte § 62 SGBI
Ansonsten folgen 2 Kästchen die angekreuzt sind. Im ersten steht folgendes.
Das ich für die Untersuchung Medikamente(ich nehme keine) Rentenbescheide(hab ich nicht) gültigen Perso.. mitbringen soll. Und die in meinem Besitz befindliche medizinische Unterlagen...
a) Frage zu Personalausweis darf sich der Arzt der mich untersuchen wird davon eine Kopie erstellen?
Beim zweiten Absatz(ist auch angekreuzt) steht: Bitte legen sie dieses Schreiben ihrem behandelnden Arzt vor und(!!) bitten um leihweise Überlassung ihrer Krankheitsunterlagen(Befundberichte – Krankenhaus -oder Reha-Entlassungsberichte - Gutachten)...
Wieso werde ich dazu gezwungen Unterlagen /Befunde zu beschaffen wenn sie mich eh untersuchen werden?
Den letzten Satz verstehe ich nicht ganz: = Die Unterlagen werden nach Auswertung durch die Ärztin oder den Arzt der Agentur für Arbeit zurückgegeben.
Ich möchte aber nicht das wenn ich schon zur Untersuchung gezwungen werde´´ der Arzt der mich untersucht die Diagnose dem JC mitteilt. Was muss ich hier für tun wenn mein Hausarzt mir ein Attest mitgibt und die Diagnose aufschreibt? Ich will nicht das diese Unterlagen an die Agentur für Arbeit hingeht (ich bin ALG 2 Empf.) Wieso steht da das die Unterlagen nach der Auswertung´´an die Agentur f. Arb.. gehen werden?
Die Untersuchung hat wohl mein SB veranlasst(zumindest steht sein Name ...)
Als Zweite Seite sind Rechtsfolgebelehrungen..
und die Dritte ist ein Bogen wenn man der Aufforderung nicht nachkommen kann oder wird Gründe angeben...
Da ich nie so eine Einladung bisher hatte, weis ich nicht worauf ich achten soll und bin für eure Mitteilungen/Erfahrungen sehr dankbar.
Gruß
M.