Man braucht doch innerhalb der letzten 24 Monate 12 Monate mindestens Beschäftigung um Anwartschaft auf ALG I zu erfüllen.
aber sind auch exotische Berechnungen möglich, wenn man im letzten Jahr nicht ganz 12 Monate gearbeitet hat? Also kann man Tage und Monate innerhalb der letzten 24 Monate ''zusammenkratzen'' ?
stellen wir uns vor: Jemand hat letztes Jahr unbeständig 9 Monate gearbeitet, das Jahr davor (immer noch innerhalb der 24 Monate) noch im Jahr davor 1 Monat und bei einem anderen Arbeitgeber 1 Monat und bei einem anderen noch 1 Monat ?
oder gibt es da bestimmte Richtlinien die dagegen sprechen ?
Theoretisch in 24 Monaten= 24 Arbeitgeber und dort immer nur 1 Monat sozialversicherungspflicht je 1 Monat gearbeitet hat.
ist eine Anwartschaft dadurch auf 12 Monate ALG 1 ???
aber sind auch exotische Berechnungen möglich, wenn man im letzten Jahr nicht ganz 12 Monate gearbeitet hat? Also kann man Tage und Monate innerhalb der letzten 24 Monate ''zusammenkratzen'' ?
stellen wir uns vor: Jemand hat letztes Jahr unbeständig 9 Monate gearbeitet, das Jahr davor (immer noch innerhalb der 24 Monate) noch im Jahr davor 1 Monat und bei einem anderen Arbeitgeber 1 Monat und bei einem anderen noch 1 Monat ?
oder gibt es da bestimmte Richtlinien die dagegen sprechen ?
Theoretisch in 24 Monaten= 24 Arbeitgeber und dort immer nur 1 Monat sozialversicherungspflicht je 1 Monat gearbeitet hat.
ist eine Anwartschaft dadurch auf 12 Monate ALG 1 ???