Hallo,
existieren (ggf. gesetzliche) Aufbewahrungsfristen für den Schriftverkehr mit dem JC ? Es geht mir dabei um alle Dokumente, die einem so zugestellt werden, also:
VV , Stelleninformationen, EGV , Leistungsbescheide, WBA , Einladungen, Anhörungen zu einer möglichen Sanktion, usw.
Falls keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen greifen, über welchen sinnvollen Mindestzeitraum sollte man die Dokumente archivieren, um mögliche spätere Rechtsansprüche seitens des Kunden oder seitens des JC nachvollziehen zu können?
Danke
existieren (ggf. gesetzliche) Aufbewahrungsfristen für den Schriftverkehr mit dem JC ? Es geht mir dabei um alle Dokumente, die einem so zugestellt werden, also:
VV , Stelleninformationen, EGV , Leistungsbescheide, WBA , Einladungen, Anhörungen zu einer möglichen Sanktion, usw.
Falls keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen greifen, über welchen sinnvollen Mindestzeitraum sollte man die Dokumente archivieren, um mögliche spätere Rechtsansprüche seitens des Kunden oder seitens des JC nachvollziehen zu können?
Danke