MirReichts
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 26 Mai 2008
- Beiträge
- 46
- Bewertungen
- 1
Hallo!
Ich hätte die Möglichkeit zusammen mit einem Nicht-ALGII-Empfänger ein Gewerbe (GbR) zu gründen, wenn ich neben meinem KnowHow auch noch entsprechendes Startkapital mitbringen würde.
Hier gibt es ja seit 2009 die Möglichkeit der Förderung nach §16c.
Ist es aber nach Eurer Meinung ratsam so etwas zusammen mit jemand zu gründen, der nicht im ALGII Bezug ist und ebenfalls Startkapital mit einbringt? Würde er dann auch für etwaige Darlehen haften, die mir gewährt wurden, bzw. hat die ARGE dann nur mein Anteil am Firmenvermögen zu interessieren, oder können die aufs gesamte Firnmenvermögen zugreifen?
Von der ARGE können ja Ausgaben als nicht angemessen angesehen werden und die Einnahmen auch höher angesetzt werden. Müßte sich dann auch mein Geschäftspartner nach den Vorgaben der ARGE richten,
bzw. aufpassen das z.B. Ausgaben die er in seinem Bereich für nötig hält dann nicht zu einem finanziellen Nachteil meinerseits führen?
Ich hätte die Möglichkeit zusammen mit einem Nicht-ALGII-Empfänger ein Gewerbe (GbR) zu gründen, wenn ich neben meinem KnowHow auch noch entsprechendes Startkapital mitbringen würde.
Hier gibt es ja seit 2009 die Möglichkeit der Förderung nach §16c.
Ist es aber nach Eurer Meinung ratsam so etwas zusammen mit jemand zu gründen, der nicht im ALGII Bezug ist und ebenfalls Startkapital mit einbringt? Würde er dann auch für etwaige Darlehen haften, die mir gewährt wurden, bzw. hat die ARGE dann nur mein Anteil am Firmenvermögen zu interessieren, oder können die aufs gesamte Firnmenvermögen zugreifen?
Von der ARGE können ja Ausgaben als nicht angemessen angesehen werden und die Einnahmen auch höher angesetzt werden. Müßte sich dann auch mein Geschäftspartner nach den Vorgaben der ARGE richten,
bzw. aufpassen das z.B. Ausgaben die er in seinem Bereich für nötig hält dann nicht zu einem finanziellen Nachteil meinerseits führen?