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Hallo,
ich habe diese Woche mit meinem Fallmanager telefoniert, da ich mich gerne selbständig machen möchte. Aus dem Gespräch lässt sich jedoch vermuten, dass man mir diese Möglichkeit entweder sehr erschweren oder gar nicht ermöglichen möchte. Mein FM sagte, dass man mit meiner Ausbildung und meinem Werdegang durchaus die Möglichkeit wieder in Arbeit zu kommen und dass das Ziel sei. Deshalb bin ich jetzt am Mittwoch eingeladen worden, um eine EGV zu unterschreiben. Es wird dabei zwar auch die Selbständigkeit besprochen; aber wie gesagt, man scheint dies ungern zu sehen. Es stelle sich die Frage (lt. FM ), ob sich meine Selbständigkeit nicht auch nebenberuflich verwirklichen lasse. Da musste ich schmunzeln, denn aufgrund der schlechten Wirtschaftslage, ist derzeit der Rücklauf meiner Bewerbungen sehr gering - wenn man überhaupt mal passende Stellenangebote findet.
Wie soll ich das nebenberuflich machen, wenn derzeit keine Perspektive auf eine Festanstellung besteht - die Überlegung stellt sich nicht.
Inwieweit kann mich das Amt daran hindern, eine Selbständigkeit einzugehen und wie kann ich dem entweder vorbeugen oder das verhindern? Schließlich ist es m.E. in ihrem Interesse, dass ich schnellstmöglich wieder in Arbeit komme; anstatt die nächsten Monate erfolglos Bewerbungen zu versenden.
Vielen Dank!
LG
B.
ich habe diese Woche mit meinem Fallmanager telefoniert, da ich mich gerne selbständig machen möchte. Aus dem Gespräch lässt sich jedoch vermuten, dass man mir diese Möglichkeit entweder sehr erschweren oder gar nicht ermöglichen möchte. Mein FM sagte, dass man mit meiner Ausbildung und meinem Werdegang durchaus die Möglichkeit wieder in Arbeit zu kommen und dass das Ziel sei. Deshalb bin ich jetzt am Mittwoch eingeladen worden, um eine EGV zu unterschreiben. Es wird dabei zwar auch die Selbständigkeit besprochen; aber wie gesagt, man scheint dies ungern zu sehen. Es stelle sich die Frage (lt. FM ), ob sich meine Selbständigkeit nicht auch nebenberuflich verwirklichen lasse. Da musste ich schmunzeln, denn aufgrund der schlechten Wirtschaftslage, ist derzeit der Rücklauf meiner Bewerbungen sehr gering - wenn man überhaupt mal passende Stellenangebote findet.

Inwieweit kann mich das Amt daran hindern, eine Selbständigkeit einzugehen und wie kann ich dem entweder vorbeugen oder das verhindern? Schließlich ist es m.E. in ihrem Interesse, dass ich schnellstmöglich wieder in Arbeit komme; anstatt die nächsten Monate erfolglos Bewerbungen zu versenden.
Vielen Dank!
LG
B.