AW: ExArbeitgeber füllt Verdienstbescheinigung falsch aus um Urlaubsabgeltung zu umge Hallo choral,
Ich muss mich spätestens nächste Woche arbeitslos melden und habe mir die entsprechenden Anträge runtergeladen, die Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Arbeitslosengeld habe ich dem Arbeitgeber ausgehändigt zum Ausfüllen.
Wann hast du denn die Kündigung bekommen und hat dein
AG die Kündigungsfrist (lt. Arbeitsvertrag) eingehalten, da hast du dich hoffentlich schon "arbeitssuchend" gemeldet bei der
AfA ???
Aktuell bist du eigentlich nicht offiziell "arbeitslos" denn du meldest dich dort wegen der weiteren
AU und der Aussteuerung aus dem Krankengeld, das solltest du gedanklich im Moment versuchen zu unterscheiden.
Du schreibst, dass du die Unterlagen alle aus dem Internet geladen hast, meines Wissens kann man den Formular-Antrag auf
ALGI aber nicht online erhalten... was bitte hast du dir da für Antragsunterlagen heruntergeladen ???
Die
AfA wünscht immer einen persönlichen Besuch für die Abholung der Formulare
ALGI , zudem wird man dir noch Unterlagen geben, die für den
ÄD der
AfA erforderlich sind, denn dort wird ein Gutachten zu deiner aktuellen "Restleistungsfähigkeit" erstellt, wenn du wegen der Aussteuerung dort dein
ALGI beantragst ...
Hier kannst du einen Musterantrag sehen, wie man den nach der Aussteuerung ausfüllen sollte ...
? Thema anzeigen - MUSTER-Antrag auf ALGI nach Aussteuerung !!! Vergleiche bitte deine Formulare damit, ich befürchte du hast dir die Anträge für
ALGII (
Hartz 4 ) heruntergeladen ...

Die
AG - Bescheinigung gibt es online aber die wird man dir auch bei der
AfA noch beifügen und eine Bescheinigung für deine
KK , die erst nach der Aussteuerung ausgefüllt wird.
Bei Anspruch auf Urlaub hat er einfach nein angekreutzt obwohl mir, unstrittig, noch Urlaubstage zustehen, die ich wegen Krankheit nicht nehmen konnte.
Hast du die Urlaubsabgeltung nach der Kündigung schon schriftlich eingefordert bei deinem
AG (ich meine mit einem separaten Schreiben) du hast unbedingt Anspruch darauf, solltest aber auch (schriftlich) beweisen können, dass du diesen Anspruch eingefordert hast, denn Ansprüche aus dem letzten Arbeitsverhältnis verjähren oft sehr schnell.
Lehnt dein
AG weiterhin die Zahlung der Urlaubsabgeltung ab, dann kannst du das am Arbeitsgericht einklagen, kannst ja mal "freundlich" anfragen (in deinem Antrag auf unverzügliche Abgeltung deiner Urlaubsansprüche), ob er darauf besonderen Wert legt das gerichtlich klären zu lassen ...
Meine Firma meinte auch zunächst mein Urlaub "wäre doch komplett verfallen", bis ich darum gebeten habe mir das schriftlich zu bestätigen, da kam dann eine schnelle Überweisung ...
Mit der
AfA ist das leider eine ziemlich ungeklärte Geschichte, wenn die U-Abgeltung wegen langer Krankheit und das
ALGI wegen der Aussteuerung erfolgt, dazu gab es schon mal eine Entscheidung (dass es in diesem Falle nicht angerechnet werden darf) aber ich finde das nicht mehr ...
Aktuell beantragst du jedenfalls das
ALGI nicht wegen der Arbeitslosigkeit sondern wegen der Aussteuerung (nach § 145
SGB III) aus dem Krankengeld, versuche das nicht zu "vermischen" besonders nicht bei der
AfA ... und gib dort nach dem 30.06. keine
AU -Bescheinigung mehr ab.
MfG Doppeloma