liebema
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Hallo,
bin in der 11. Schwangerschaftswoche und habe heute den Mehrbedarf für Schwangere beantragt. Gleichzeitig habe ich nach der Erstausstattung für´s Baby gefragt. Die Sachbearbeiterin sagte mir das ich event. keinen Anspruch darauf habe, weil ich vor 2 Jahren schon einmal etwas bekommen habe. Gut einwenig Babysachen habe ich noch, aber was ist mit Babybettchen usw. Soll mein Kind auf dem Fussboden schlafen? Gibt es dazu irgendwelche Vorschriften, wie lange es hersein muss, um Anspruch auf Erstausstattung zu haben?
LG
bin in der 11. Schwangerschaftswoche und habe heute den Mehrbedarf für Schwangere beantragt. Gleichzeitig habe ich nach der Erstausstattung für´s Baby gefragt. Die Sachbearbeiterin sagte mir das ich event. keinen Anspruch darauf habe, weil ich vor 2 Jahren schon einmal etwas bekommen habe. Gut einwenig Babysachen habe ich noch, aber was ist mit Babybettchen usw. Soll mein Kind auf dem Fussboden schlafen? Gibt es dazu irgendwelche Vorschriften, wie lange es hersein muss, um Anspruch auf Erstausstattung zu haben?
LG