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Hallo allerseits,
ich habe am Mittwoch einen Termin bei der ARGE (habe ich in einem anderen Beitrag schon geschrieben). Nur ist mir jetzt aufgefallen, dass es sich hier gar nicht um meinen FM sondern und den Arbeitsvermittler handelt. Habe heute morgen direkt angerufen und gefragt, ob das seine Richtigkeit hat. Der Herr meinte, dass es so richtig ist, und er mir am Mi die Gründe darlegen wird - ich ahne arges. Leider muss ich da alleine hin, da niemand in meinem Umfeld zu dem Zeitpunkt Zeit hat (nähe Aachen).
Zum einen wird es mit ihm evt. eine neue EGV geben. Bei meiner letzten stand nur drinn, dass ich min. 5 Bewerbungen im Monat abschicken und jede Ortsabwesenheit, bei der ich am nächsten Tag keine Termine bei der ARGE wahrnehmen könne, melden muss. Also eigentlich ganz ok.
Es kann aber auch sein, dass es zu einem Ein-Euro-Job kommt.
Ich bin jetzt seit Okt 2007 ohne Arbeit, war von Anfang Feb bis Mitte März 2008 in Reha und von Anfang August 2008 bis Anfang Feb. 2009 in einer IT-Qualifikationsmaßnahme.
Zudem trage ich mich mit dem Gedanken rum, mich selbstständig zu machen. Deswegen wollte ich die Tage auch noch zur freien Sprechstunde meines FM .
Jetzt habe ich gleich mehrere Fragen:
zu meinen zur EGV :
Ich weiß, dass ich diese nicht sofort vor Ort unterschreiben muss. Wie argumentiere ich da am besten? Klar, ich als u.a. gelernter Kaufmann weiß dass es sich dabei um einen Vertrag handelt, und ein Vertrag eine freiwillige Willensbekundung zweier Parteien ist, bei der sie sich auf bestimmte Punkte geeinigt haben. Aber sieht mein Gegenüber das genauso?
Was ist, wenn die EGV nicht ok ist? Ich werde sicherlich meine eigenen Vorschläge machen. Aber oftmals ist es so, das FMs ein nicht zu stande kommen mit einer Weigerung verwechseln/gleichsetzen. Wie ist damit umzugehen?
Dann die Sache mit dem EEJ :
Ich habe mich ein wenig schlaugelesen und wollte mal sichergehen:
- ein EEJ darf nur maximal 15 bis 20 Wochenstunden (und keine 30 bis 35 Wochenstunden) beinhalten
- muss Zusätzlichkeit und Allgemeinnützigkeit erfüllen (was bedeutet das konkret?)
- Der "Arbeitgeber" darf kein Geld damit verdienen (z.B. Stühle flechten, die verkauft werden)
- EEJ sollen als nachrangiges Mittel zur Eingliederung in Arbeit genutzt werden (muss ich daher Branchenfremde Dinge annehmen?)
Das ist das was ich bis jetzt so rausgefunden habe. Ich fände das in der Hinsicht aber auch schlecht, da ich gerade erst seit 4 Wochen aus der alten Maßnahme raus bin, und man mir doch bitte erst mal Zeit geben soll um mich zu bewerben.
Gibt es noch Dinge die für einen EEJ gegeben sein müssen? Und wenn ja, wie kann ich argumentieren, wenn es nicht so ist?
Ich habe ja nichts generell gegen einen EEJ , wenn ich dadurch Praxis für meinen Job bekomme (Kaufmann oder Informatiker). Nur würde ich es nicht einsehen, wenn ich da nur meine Zeit absitze oder vollkommen hirnrissige Aufgaben machen muss. Ich lasse mich nicht instrumentalisieren, damit die Statistik stimmt. Zumal sehe ich dadurch meine Jobbemühungen gefährdet, weil je nach dem, wie lange ich da arbeiten muss, ich wesentlich weniger Zeit habe, mich um einen Job zu bemühen, oder meine Selbstständigkeit aufzubauen.
An meinen Bewerbungsunterlagen wird er auch nichts aussetzen können, da die von meinem Cousin und dem Bruder meiner Freundin kontroliert wurden. Beide arbeitet für recht große Unternehmensberatungen im Bewerbungscoaching.
Auf der einen Seite gehe ich da recht entspannt hin, da ich ende Juni mit meiner Freundin zusammenziehe und ich dann eh keine Leistungen mehr bekomme (meine Freundin verdient zu viel). Zudem bin ich im VDK , also wenn es zum Stress kommt, brauche ich nicht mal zum Gericht für einen Gutschein, sondern kläre dass direkt mit denen.
Auf der anderen Seite bin ich ein Mensch mit Prinzipien - und ich lasse mich nicht gerne zu etwas zwingen, was gegen das Gesetz ist.
Habt ihr noch ein paar Tips für mich?
Besten dank
Ragna
ich habe am Mittwoch einen Termin bei der ARGE (habe ich in einem anderen Beitrag schon geschrieben). Nur ist mir jetzt aufgefallen, dass es sich hier gar nicht um meinen FM sondern und den Arbeitsvermittler handelt. Habe heute morgen direkt angerufen und gefragt, ob das seine Richtigkeit hat. Der Herr meinte, dass es so richtig ist, und er mir am Mi die Gründe darlegen wird - ich ahne arges. Leider muss ich da alleine hin, da niemand in meinem Umfeld zu dem Zeitpunkt Zeit hat (nähe Aachen).
Zum einen wird es mit ihm evt. eine neue EGV geben. Bei meiner letzten stand nur drinn, dass ich min. 5 Bewerbungen im Monat abschicken und jede Ortsabwesenheit, bei der ich am nächsten Tag keine Termine bei der ARGE wahrnehmen könne, melden muss. Also eigentlich ganz ok.
Es kann aber auch sein, dass es zu einem Ein-Euro-Job kommt.
Ich bin jetzt seit Okt 2007 ohne Arbeit, war von Anfang Feb bis Mitte März 2008 in Reha und von Anfang August 2008 bis Anfang Feb. 2009 in einer IT-Qualifikationsmaßnahme.
Zudem trage ich mich mit dem Gedanken rum, mich selbstständig zu machen. Deswegen wollte ich die Tage auch noch zur freien Sprechstunde meines FM .
Jetzt habe ich gleich mehrere Fragen:
zu meinen zur EGV :
Ich weiß, dass ich diese nicht sofort vor Ort unterschreiben muss. Wie argumentiere ich da am besten? Klar, ich als u.a. gelernter Kaufmann weiß dass es sich dabei um einen Vertrag handelt, und ein Vertrag eine freiwillige Willensbekundung zweier Parteien ist, bei der sie sich auf bestimmte Punkte geeinigt haben. Aber sieht mein Gegenüber das genauso?
Was ist, wenn die EGV nicht ok ist? Ich werde sicherlich meine eigenen Vorschläge machen. Aber oftmals ist es so, das FMs ein nicht zu stande kommen mit einer Weigerung verwechseln/gleichsetzen. Wie ist damit umzugehen?
Dann die Sache mit dem EEJ :
Ich habe mich ein wenig schlaugelesen und wollte mal sichergehen:
- ein EEJ darf nur maximal 15 bis 20 Wochenstunden (und keine 30 bis 35 Wochenstunden) beinhalten
- muss Zusätzlichkeit und Allgemeinnützigkeit erfüllen (was bedeutet das konkret?)
- Der "Arbeitgeber" darf kein Geld damit verdienen (z.B. Stühle flechten, die verkauft werden)
- EEJ sollen als nachrangiges Mittel zur Eingliederung in Arbeit genutzt werden (muss ich daher Branchenfremde Dinge annehmen?)
Das ist das was ich bis jetzt so rausgefunden habe. Ich fände das in der Hinsicht aber auch schlecht, da ich gerade erst seit 4 Wochen aus der alten Maßnahme raus bin, und man mir doch bitte erst mal Zeit geben soll um mich zu bewerben.
Gibt es noch Dinge die für einen EEJ gegeben sein müssen? Und wenn ja, wie kann ich argumentieren, wenn es nicht so ist?
Ich habe ja nichts generell gegen einen EEJ , wenn ich dadurch Praxis für meinen Job bekomme (Kaufmann oder Informatiker). Nur würde ich es nicht einsehen, wenn ich da nur meine Zeit absitze oder vollkommen hirnrissige Aufgaben machen muss. Ich lasse mich nicht instrumentalisieren, damit die Statistik stimmt. Zumal sehe ich dadurch meine Jobbemühungen gefährdet, weil je nach dem, wie lange ich da arbeiten muss, ich wesentlich weniger Zeit habe, mich um einen Job zu bemühen, oder meine Selbstständigkeit aufzubauen.
An meinen Bewerbungsunterlagen wird er auch nichts aussetzen können, da die von meinem Cousin und dem Bruder meiner Freundin kontroliert wurden. Beide arbeitet für recht große Unternehmensberatungen im Bewerbungscoaching.
Auf der einen Seite gehe ich da recht entspannt hin, da ich ende Juni mit meiner Freundin zusammenziehe und ich dann eh keine Leistungen mehr bekomme (meine Freundin verdient zu viel). Zudem bin ich im VDK , also wenn es zum Stress kommt, brauche ich nicht mal zum Gericht für einen Gutschein, sondern kläre dass direkt mit denen.
Auf der anderen Seite bin ich ein Mensch mit Prinzipien - und ich lasse mich nicht gerne zu etwas zwingen, was gegen das Gesetz ist.
Habt ihr noch ein paar Tips für mich?
Besten dank
Ragna