Ich würde die vor allem wegen dem Bildungsgutschein, den du haben willst, nicht mit einem Gehalt von 2000 Euros provozieren. Der Satz: "Sie bewerben sich zeitnah nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge, die Sie von der Agentur für Arbeit erhalten haben." gehört entfernt. Die Vermittlungsvorschläge haben schon eine Rechtsbelehrung und sind keine "Pflicht einer Eingliederungsvereinbarung". Man kann dich sogar doppelt sanktionieren, wenn das in der EGV drinsteht (1 x wegen derRechtsbelehrung aus dem Vermittlungsvorschlag, 1 x wegen Nicht-Nachkommen einer EGV -Pflicht. Macht ingesamt 60% Sanktion, die du dann per Anwalt einklagen musst, weil man nicht höher sanktionieren darf als das Gesetz es vorgibt).
Ich würde es auch für das beste halten, wenn du dir heute die Bildungsmaßnahme aussuchst und sie als Teil der EGV da gleich mit reinsetzt. Dann ist das endgültig klar.