Hallo,
ich brauche noch mal eure Hilfe.
Heute rief mich mein Sachbearbeiter von der Arge an, es geht um eine neue EVG ab 26.02.09.
Er möchte Sie mir per Post schicken, ich soll die EVG unterschreiben und zurück senden.
Zur Info:
Ich habe einen sozialv. Halbtagsjob, 1000.- Brutto – 781.- Netto,
Kindergeld 164.- angerechnet wird zur Zeit 154.-,
Da ich keinen Unterhalt für meinen Sohn, 16 Jahre, besucht zur Zeit das Berufsvorbereitende Jahr ( um seinen Hauptschulabschluss zu erlangen – da Legastheniker) bekomme, musste ich ALG II beantragen. Ich bekomme somit 324.- monatlich vom Amt.
Die EVG bezieht sich auf das Ziel: Sicherung des Lebensunterhalts
Ich soll jetzt entweder einen 400.- Job zusätzlich suchen oder eine andere Vollzeitstelle. Ich habe die Auflage 2 Bewerbungen pro Monat, absolut human und auch ok, nachzuweisen. Habe ich bislang auch getan.
Mein Arbeitgeber, ich arbeite dort sehr gerne, hat mir nun mitgeteilt, dass die Aufnahme eines Nebenjobs, von seiner Seite aus genehmigungspflichtig wäre (steht auch in meinem Arbeitsvertrag) und er dem nicht zustimmen kann. Da ich keine festen Arbeitszeiten habe, mal vormittags und mal nachmittags, wäre der reibungslose Arbeitsablauf gefährdet. Ist auch so, wir sprechen es immer ab, wer wann kommt. Schon im Sinne des gesamten Teams.
Mein Sachbearbeiter sagte mir nun heute, ich hätte die Auflage vom Amt und was mein Arbeitgeber sagen würde interessiert nicht. Dann sollte ich mich gefälligst um eine andere Vollzeitstelle bewerben.
Als ich ihn fragte: „Soll ich meinem Arbeitgeber jetzt sagen: Ich muss mich, laut Amt, auf eine Vollzeitstelle bewerben?“ sagte er: „ Das würde ich Ihrem Arbeitgeber natürlich nicht sagen!“
Also, ich soll meinen Arbeitgeber jetzt anlügen oder sagen wir mal verschweigen, dass ich vielleicht nicht mehr lange dort arbeiten kann. Ich setze doch, wenn irgendwie rauskommt das ich mich weiter bewerbe meinen Arbeitsplatz aufs Spiel, oder wie seht ihr das?
Ich musste auch, laut Anweisung vom Amt, einen Unterhaltstitel per Gericht erwirken. Das habe ich gemacht. Jetzt habe ich den Titel und das Amt sagt, wegen des fehlenden Unterhalts hätten Sie keinerlei Handhabe und könnten nichts machen. Wofür sollte ich dann diesen Titel erwirken, frag ich mich?? Wenn ich Pech habe, es lief ja über Prozesskostenbeihilfe, kann ich, falls ich mal mehr verdienen sollte, auch noch Gerichtskosten abzahlen!
Dann kommt noch dazu, dass mein Ex bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet. Ihm wird ein Selbstbehalt zugestanden. Daher kann und braucht er auch keinen Unterhalt zahlen.
Es kann doch nicht sein, wenn ich 780.- reinarbeite, also meinen eigenen Bedarf decken kann – zur Hilfebedürftigen gemacht werde (wegen meinem Kind) und der Vater seiner Verpflichtung, aufgrund seines Selbstbehalts, nicht nachkommen braucht?? Ich soll es aber??
Was sagt Ihr dazu…..kann ich da was machen???
Ich weigere mich …im tiefsten Innern…..das so hinzunehmen.
LG
Heike
ich brauche noch mal eure Hilfe.
Heute rief mich mein Sachbearbeiter von der Arge an, es geht um eine neue EVG ab 26.02.09.
Er möchte Sie mir per Post schicken, ich soll die EVG unterschreiben und zurück senden.
Zur Info:
Ich habe einen sozialv. Halbtagsjob, 1000.- Brutto – 781.- Netto,
Kindergeld 164.- angerechnet wird zur Zeit 154.-,
Da ich keinen Unterhalt für meinen Sohn, 16 Jahre, besucht zur Zeit das Berufsvorbereitende Jahr ( um seinen Hauptschulabschluss zu erlangen – da Legastheniker) bekomme, musste ich ALG II beantragen. Ich bekomme somit 324.- monatlich vom Amt.
Die EVG bezieht sich auf das Ziel: Sicherung des Lebensunterhalts
Ich soll jetzt entweder einen 400.- Job zusätzlich suchen oder eine andere Vollzeitstelle. Ich habe die Auflage 2 Bewerbungen pro Monat, absolut human und auch ok, nachzuweisen. Habe ich bislang auch getan.
Mein Arbeitgeber, ich arbeite dort sehr gerne, hat mir nun mitgeteilt, dass die Aufnahme eines Nebenjobs, von seiner Seite aus genehmigungspflichtig wäre (steht auch in meinem Arbeitsvertrag) und er dem nicht zustimmen kann. Da ich keine festen Arbeitszeiten habe, mal vormittags und mal nachmittags, wäre der reibungslose Arbeitsablauf gefährdet. Ist auch so, wir sprechen es immer ab, wer wann kommt. Schon im Sinne des gesamten Teams.
Mein Sachbearbeiter sagte mir nun heute, ich hätte die Auflage vom Amt und was mein Arbeitgeber sagen würde interessiert nicht. Dann sollte ich mich gefälligst um eine andere Vollzeitstelle bewerben.
Als ich ihn fragte: „Soll ich meinem Arbeitgeber jetzt sagen: Ich muss mich, laut Amt, auf eine Vollzeitstelle bewerben?“ sagte er: „ Das würde ich Ihrem Arbeitgeber natürlich nicht sagen!“
Also, ich soll meinen Arbeitgeber jetzt anlügen oder sagen wir mal verschweigen, dass ich vielleicht nicht mehr lange dort arbeiten kann. Ich setze doch, wenn irgendwie rauskommt das ich mich weiter bewerbe meinen Arbeitsplatz aufs Spiel, oder wie seht ihr das?
Ich musste auch, laut Anweisung vom Amt, einen Unterhaltstitel per Gericht erwirken. Das habe ich gemacht. Jetzt habe ich den Titel und das Amt sagt, wegen des fehlenden Unterhalts hätten Sie keinerlei Handhabe und könnten nichts machen. Wofür sollte ich dann diesen Titel erwirken, frag ich mich?? Wenn ich Pech habe, es lief ja über Prozesskostenbeihilfe, kann ich, falls ich mal mehr verdienen sollte, auch noch Gerichtskosten abzahlen!
Dann kommt noch dazu, dass mein Ex bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet. Ihm wird ein Selbstbehalt zugestanden. Daher kann und braucht er auch keinen Unterhalt zahlen.
Es kann doch nicht sein, wenn ich 780.- reinarbeite, also meinen eigenen Bedarf decken kann – zur Hilfebedürftigen gemacht werde (wegen meinem Kind) und der Vater seiner Verpflichtung, aufgrund seines Selbstbehalts, nicht nachkommen braucht?? Ich soll es aber??
Was sagt Ihr dazu…..kann ich da was machen???
Ich weigere mich …im tiefsten Innern…..das so hinzunehmen.
LG
Heike