Ich glaube, wir kommen hier für die Argumente eines Widerspruches am weitesten, wenn du uns folgende Erklärungen gibst, die man evtl. einbringen könnte oder auch nicht. Ich zitiere mal Textauszüge aus dem
VA :
trotz Ihrer im Schreiben vom 14.9.2009 erklärten "Bereitschaft", eine ihnen genehme Eingliederungsvereinbarung abschließen zu wollen, ist eine Bereitschaft zum Abschluss der zuletzt vorgeschlagenen Eingliederungsvereinbarung nicht zu erkennen. Sie haben bis zum vereinbarten Termin (3.9.2009) den (2.) Vorschlag nicht unterzeichnet, damit ist eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande gekommen. Anbei übersende ich daher eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gem. § 15
SGB 11.
Hier schließe ich folgendes:
1) Er hat das kleine Briefchen bekommen, in dem du ihm mitgeteilt hast, dass die Leistungen nicht bestimmt sind und du bereit bist eine
EGV zu unterschreiben.
2) Er hat dir daraufhin eine 2. verbesserte
EGV geschickt
Frage:
1) Waren die Leistungen in der 2.
EGV denn bestimmt?
2) Was hast du mit der 2.
EGV gemacht? Einfach nicht geantwortet???
Ihre Fragen möchte ich dennoch wie folgt beantworten:
Vermittlung durch die Arbeitsgemeinschaft und Bundesagentur für Arbeit wird als Gegenleistung Ihrer Eigenbemühungen angeboten.
Über Betreuungskosten kann nur im Einzelfall entschieden werden, eine grundsätzliche Zusage wird nicht erteilt.
Berufsspezifische Kurse werden im derzeitigen Stadium des lntegrationserfordemisses für nicht notwendig gehalten.
Wann oder wie hast du ihm diesen Fragen gestellt??? Mündlich? Hier muss doch etwas gewesen sein.
Von Ihnen wurde in der vorgeschlagenen Eingliederungsvereinbarung erwartet, Eigenbemühungen durch Vorlage geeigneter Nachweise in geringer Anzahl zu belegen. Grundsätzlich ist einem Alg2-Empfänger jeden Tag eine Eigenbemühung zuzumuten. Dass der Vorschlag nur monatlich vier Nachweise fordert, ist als human bzw. zumutbar anzusehen. Falls Sie auf eine schriftliche Bewerbung eine Absage erhalten, können Sie ggf. nachträglich bei dem Arbeitgeber
um Bestätigung des Eingangs der Bewerbung bitten und nicht schon vorher, um Ihre Einstellungschancen nicht negativ zu beeinflussen. Ob Absageschreiben eine Belästigung eines Arbeitgebers darstellen oder nicht, halte ich jedoch für eine überflüssige Frage, die nicht Sie beantworten müssen. Sie können sich selbstverständlich telefonisch bewerben, ein 'Verbot" war im Vorschlag nicht enthalten; ggf. kann ein Arbeitgeber nachträglich eine telefonische Bewerbung schriftlich als tatsächlich erfolgt bestätigen. .
Auch hierzu musst du dich auf irgend eine Weise beschwert haben. Z.B. über die Höhe der Bewerbungsbemühungen und über die Absagen. Wann bzw. wie hast du das gemacht?
Im Anschluss beginnt der eigentliche
VA :
21. Zeitraum
Die nachstehenden Festlegungen gelten für die Zeit vom 03.09.09 bis 02.03.2010, soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird.
2. Leistungen und Unterstützungen, die Sie zur Eingliederung in Arbeit vom Träger der Grund Vermjttlungsvorschläge:
o Von Seiten der ARGE Stadt Landshut und des gemeinsamen Arbeitgeberstellenservices der Agentur für Arbeit und der ARGE Stadt landshut wird laufend versucht zumutbare Vermittlungsvorschläge für Arbeitsstellen zu unterbreiten.
Das ist zwar kein Grund für eine Beanstandung, aber es ist schon ein Witz, wenn sie nur "versuchen" zumutbare Vermittungsvorschläge zu unterbreiten. Man schließt nämlich daraus, dass es nur beim "Versuch" bleibt und dass denen so ziemlich nicht dabei gelingt.
Bewerbungskostenübernahme:
o Eine grundsätzliche Kostenübernahme für die Bewerbungskostenübernahme ist hiermit erteilt. (Anmerkung: Ein entsprechendes Antragsformular kann beim zuständigen persönlichen Ansprechpartner in der ARGE Stadt Landshut beantragt werden und ist für die jeweilige Bewerbungskostenabrechnung zwingend notwendig).
Musst dir hier ein Antragsformular holen!!!
Die Kosten je Bewerbung werden mit 5,000 (pauschal) übernommen, wenn ein Arbeitgeberabsageschreiben (im Original) vorgelegt werden kann.
Alternativ kann, unter Vorlage der kompletten Bewerbungsunterlagen (Wichtig: Kenntnisnahme/
Einsicht der Unterlagen vor Versendung durch den persönlichen Ansprechpartner) eine entsprechende Kostenerstattung i. H. v. 5,00€ erfolgen. .
Hier müsste im
Widerspruch etwas beanstandet werden! Wenn die nur so einen Nachweis für eine Bewerbungsbemühung erkennen, dann kannst du sehr viele schreiben, bis die etwas anerkennen. Die meinsten Arbeitgeber schreiben keine Absagen und die Vorlage der Unterlagen vor Abschicken der Bewerbung erfordert einen Aufwand, der sich nicht lohnt. Außerdem geht viel Zeit verloren! Wie soll man sich da innerhalb von 3 Tagen bewerben!
Die kompletten Bewerbungsuntenagen umfassen mindestens: das Anschreiben des Arbeitgebers,
den Lebenslauf mit Lichtbild und die bisherigen Arbeitszeugnisse/-beurteilungen.
Für die Bewerbungskostenübernahme gibt es keinen Höchstbetrag.
Das muss man dem
SB alles vorlegen, damit man die 5 Euros vorher bekommt.
Um einen unnötigen hohen Verwalb.mgsaufwan zu vermeiden, werden die Fahrtkosten zur Vorstellung bei einem Arbeitgeber -die unter 6.- € liegen-erst überwiesen, wenn die summierten Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen diese Mindestgrenze erreicht haben.
Na ja, hier ist der Verwaltungsaufwand zu groß. Bei dem Verschicken von Bewerbungsunterlagen ist er aber nicht zu groß. Ist aber auch kein Grund für eine Beanstandung im
Widerspruch .
Eingliederungshilfen zur Aufnahme einer soziaIversicherungspflichtigen Tätigkeit:
Fr. kann die nachfolgenden Förderungsmöglichkeiten von Eingliederungshilfen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Anspruch nehmen, wenn die dafür gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Notwendigkeit der FörderleistUrTg besteht.
(Wichtig: Vor der Arbeitsaufnahme ist die gewünschte Förderung mit dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner zu besprechen und entsprechend festzUlegen).
(Hinweis: Da die unten aufgeführten Leistungen jeweils im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme betrachtet und entschieden werden müssen, ist eine verbindliche "vorab" Förderzusage im Rahmen dieser Eingliederungsvereinbarung nicht möglich).
Förderungsfähige Eingliederungshilfe wären in diesem Zusammenhang:
AusrüstungsbeihiIfe
Reisekostenbeihilfe zum Antritt der Arbeitsstelle
Fahrtkostenbeihilfe für das tägliche Pendeln
Trennungskostenbeihilfe für eine vorübergehende anderweitig notwendige Wohnmöglichkeit
(z.B. Pension I Jugendherberge)
Umzugskostenbeihilfe.sicherung erhatten
Das sind Mobilitätshilfen, die die übernehmen wollen, wenn du eine Arbeit findest. Das ist schon mal ganz gut. Musst aber vorher immer den Antrag stellen.
111 Verpflichtungen, die Sie im Rahmen der Eingliederungsbemühungen zu erfüllen und entsprechend zu dokumentieren haben
Entsprechend § 2
SGBII wird Frau
alle Möglichkeiten zur Verringerung oder Beendigung der Hilfebedürftigkeit ausschöpfen
Dazu gehört insbesondere auch, dass sich Frau
verpflichtet,
o monatlich möglichst viele Eigenbemühungen vornehmen, d.h. Bewerbungen auf Arbeitsstellen vorrangig in Vollzeit, Teilzeit aber auch in geringfügige Beschäftigungen. Von diesen Eigenbemühungen wird Frau . monatlich vier (4) Stück in folgender nachvollziehbarer
Form nachweisen: :; schriftliche Bestätigung des Eingangs einer schriftlichen Bewerbung oder über eine persönliche Vorstellung oder -Nachweis der Absendung der Bewerbung mittels Postnachweis oder
Absageschreibenl Schriftverkehr (= Vorlage der Bewerbungskorrespondenz) des angeschriebenen
Unternehmens. (Anmerkung: Für welche dieser oben genannten Nachweisformen sich Frau . entscheidet,
ist ihr freigestellt).
Die 4 Bewerbungen sind sicher nicht viel. Die Nachweisform müsste aber hier beanstandet werden! Die akzeptieren nur Eingangsbestätigungen oder die Bewerbung soll per Einschreiben abgeschickt werden. Wer zahlt denn das!
o mit dem größtmöglichen Engagement an Maßnahmen teilzunehmen, die der beruflichen Integration förderlich sind. (siehe dazu auch den Passus "Arbeitsunfähigkeit");
Welche Maßnahmen? Das müsste im
Widerspruch beanstandet werden. Obwohl man mit einer derartig ungenauen "Beschreibung" niemand zu einer bestimmten Maßnahme schicken kann, sollte das so nicht in der
EGV stehen.
Arbeitsunfähigkeit
Die Vermittlungsarbeit der ARGE wird duch Häufung von Krankheitszeiten erschwert, Frau verpflichtet sich deshaIb. in Falle einer Arbeitsunfähigkeit, diese am Tag der Erkrankung der ARGE zu melden und mit einer AUS (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) jeden
Krankheitstag zu belegen Die schriftliche Krankmeldung ist innerhalb der ersten drei Krankheitstage in der ARGE vorzulegen.
Sollte Frau vor oder während eäler Eingliederungsmaßnahme krank werden, so verpflichtet Sie sich nach Ihrer Kranksdveibung die Maßnahme zu beginnen bzw. fortzuführen,
Vermittlungsvorschläge
Da die Formulierung auf unseren Vermittlungsvorschlagen "Bewerben Sie sich umgehend" zu allgemein gehalten ist, wird diese Bewerbungsfrist wie folgt geregelt/konkretisiert:
Frau verpflichtet sich innerhalb der nachfolgenden Bewerbungsfristen auf Vermittlungsvorschläge zu bewerben:
bei persönlicher Aushändigung, innerhalb von 3 Kalendertagen nach der Aushändigung; bei Postzustellung, innerhalb von 3 Kalendertagen nach Bekanntgabe! Zustellung oder zum vorgeschlagenen Bewerbungstermin
Das ist bla bla. Im Prinzip könnte man das auch beanstanden, so z.B. mal erwähnen, dass die "zu allgemein gehaltenen Formulierngen in Vermittlungsvorschlägen" ja etwas breiter gefasst werden, denn so etwas gehört in die
eGV nicht rein. Es ist keine
EGV -Pflicht.
Wenn man das viele Blabla mal beiseite legt, kann man in diesem
VA nur konkret bemängeln, dass die nur Absagen als "Bewerbungsbemühung" berücksichtigen und dass eine unbestimmte Maßnahme "angeboten" wird. DAs ist nicht viel.
Über das gesamte blabla kann man sich amüsieren, aber es hat keine Auswirkung. Ich frage mich, ob ein Richter deswegen die aufschiebende Wirkung wieder herstellen wird.