Novembernacht
Elo-User*in
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- 6 November 2012
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Hallo,
folgende Situation:
19.12.12: Arbeitsvertrag per Aufhebungvertrag zum 31.12.12 gelöst (gesundheitliche Gründe, Attest für AfA liegt vor)
20.12.12: Umzug in anderes Bundesland
21.12.12: telefonisch arbeitssuchend gemeldet
29.11.12: zum 01.01.13 persönlich arbeitslos gemeldet, 1.Termin bei Berater, Eingliederungsvereinbarung unterschrieben (u.a. 3 Bewerbungen pro Woche)
17.12.12: Arbeitsunfähigkeit festgestellt, mind. bis 16.01.13. Fristgerecht der AfA gemeldet
28.12.12: ALG I Antrag gestellt, da unklar,wie lange Erkrankung dauert
Durch die Erkrankung konnte ich meinen Pflichten aus der EV nicht nachkommen. Ich habe die gewünschte Anzahl an Bewerbungen nicht geschafft, konnte einen Vermittlungsvorschlag (Teilnahme an Bewerberrunde) nicht wahrnehmen (dies mit Verweis auf die AU natürlich mitgeteilt) und habe die Aufstellung meiner Bewerbungsbemühungen nicht an den Berater geschickt.
Was erwartet mich nun?
Da meine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde, während ich mich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befand, besteht Krankengeldanspruch über den 31.12.12 hinaus. ALG I kommt aktuell also nicht in Frage, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Falls das relevant ist: Ich bin 29, ungelernt und schwerbehindert (GdB von 50).
Danke.
folgende Situation:
19.12.12: Arbeitsvertrag per Aufhebungvertrag zum 31.12.12 gelöst (gesundheitliche Gründe, Attest für AfA liegt vor)
20.12.12: Umzug in anderes Bundesland
21.12.12: telefonisch arbeitssuchend gemeldet
29.11.12: zum 01.01.13 persönlich arbeitslos gemeldet, 1.Termin bei Berater, Eingliederungsvereinbarung unterschrieben (u.a. 3 Bewerbungen pro Woche)
17.12.12: Arbeitsunfähigkeit festgestellt, mind. bis 16.01.13. Fristgerecht der AfA gemeldet
28.12.12: ALG I Antrag gestellt, da unklar,wie lange Erkrankung dauert
Durch die Erkrankung konnte ich meinen Pflichten aus der EV nicht nachkommen. Ich habe die gewünschte Anzahl an Bewerbungen nicht geschafft, konnte einen Vermittlungsvorschlag (Teilnahme an Bewerberrunde) nicht wahrnehmen (dies mit Verweis auf die AU natürlich mitgeteilt) und habe die Aufstellung meiner Bewerbungsbemühungen nicht an den Berater geschickt.
Was erwartet mich nun?
Da meine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde, während ich mich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befand, besteht Krankengeldanspruch über den 31.12.12 hinaus. ALG I kommt aktuell also nicht in Frage, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Falls das relevant ist: Ich bin 29, ungelernt und schwerbehindert (GdB von 50).
Danke.