Hallo eicke776qwqw
zunächst frohes und gutes NEUES Jahr!!!
In Beantwortung Deiner Frage, hier unser Beispiel:
Ehefrau hat 1989 Antrag auf EU-Rente gestellt, diese nach zwei Jahren, inkl. Klageweg, jeweils immer auf drei Jahre begrenzt, genehmigt bekommen. Es gab also alle drei Jahre, beginnend zum 01.10.1994, einen NEUEN Bescheid, der sich jedoch immer auf die Berechnungsgrundlagen (Entgeltpunkte) von 1989 bezog!
Aufgrund des ersten Urteils von 1996 /BSG 4 RA 31/96)-welches Du auch richtigerweise erwähnt hast- und das dann vom LSG Berlin, Az. L 4 RA 42/03 v. 11.02.2005, noch einmal nachvollziehbar erläutert wurde, ist diese Berechnung jedoch falsch gewesen, weshalb bei jedem neuen Bescheid (also in unserem Fall alle drei Jahre) die dann jeweils gültige Bewertungskriterien zu berückschtigen sind.
Wir haben deshalb im Jahre 2005 einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt und heute nun die Nachberechnung für die letzten Jahre, seit 1994, erhalten. Bis zum 2001 sind die eigentlich noch fälligen Nachzahlungen (ca. 1000 Euro) leider jedoch verjährt. (es werden immer nur die letzten vier Jahre nachgezahlt, seit Antragsstellung, bzw. Widerspruch!!!)
Für die Zeit vom 01.01.2002 bis 31.01.2009, erhalten wir ca. 4500 Euro nachgezahlt und ab dem 01.02.2009, wird die -zeitlich begrenzte- EU-Rente von momentan noch ca. 850 durch die Nachberechnung direkt auf ca. 920 erhöht.
Du siehst also, daß sich die Rente durch diese Neuberechnung erheblich erhöht hat!!!!!!!!
Eine Verringerung der Rente durch eine Neuberechnung ist absolut ausgeschlossen -ja selbst bei diesem Staat!!!-, weil es einen Besitzschutz der bisherigen Erwerbspunkte gibt, der eine Minderung der Rente verhindert.
Das o. a. Urteil wirkt sich allerdings nur bis zum 30.07.2007 aus, da es ab dem 01.05.2007, eine Neufassung des § 102 SGB IV gibt.
Ich hoffe, Dir hiermit geholfen zu haben und es ist schade, daß ich erst jetzt Deine Anfrage lesen konnte, denn durch diese letzten drei Tage im neuen Jahr, hast Du leider für das Jahr 2004 den Nachzahlungsanspruch verloren.
Ich hoffe, ich darf hier einen link zur BFA setzen, -ohne gleich blacklistet zu werden- aus deren Pressemitteilung dies auch noch einmal zu ersehen ist:
Deutsche Rentenversicherung Bund - Überprüfung von befristeten Erwerbsminderungsrenten
Beste Grüße
papsi
