hallo,
also will ich mal....
mein mann hatte im august 2008 einen schweren herzinfarkt (38) und hat normal 6 wochen lohnfortzahlung und dann krankengeld bezogen.es wurde schon während des krankengeld bezuges eu rente beantragt,weil von vornherein feststand das er ,wenn irgendwann überhaupt nur 4 stunden und das auch nur nach ner umschulung arbeiten kann,wann ,steht in den sternen....er kam von der reha arbeitsunfähig und das ist bis heut noch so,also arbeitsunfähig auch vom hausarzt aus.muss er krankmeldungen an seinem arbeitgeber schicken?bisher hat das die aok gemacht.so nun hat er aber noch seinen arbeitsplatz,wo er dann mal nachfragte,was nun mit seinem urlaubsanspruch wird ,ob er sich den auszahlen lassen kann.zur antwort bekam er:JA ABER NUR WENN ER KÜNDIGT ODER EINEN AUFHEBUNGSVERTRAG MACHT!
er hat nun eu rente voll erwerbsgemindert bis 6/2011 bewilligt bekommen und der arbeitgeber weiss das.
meine frage:
was nun tun?sich drauf einlassen?was wird dann mit seinem abg1 ?hat er da nun anspruch drauf?oder wie geht das....
was noch dazukommt,dadurch sind wir zu einer bedarfsgemeinschaft geworden und beziehen zur grundsicherung von der agentur.ich bin hausfrau und habe 2 kleine kiddies...enstehen uns durch eine kündigung nachteile?
ich hab garkeine ahnung,....bitte helft mir!!!
ich bin hier und warte auf eure tips...
lg recoil
also will ich mal....
mein mann hatte im august 2008 einen schweren herzinfarkt (38) und hat normal 6 wochen lohnfortzahlung und dann krankengeld bezogen.es wurde schon während des krankengeld bezuges eu rente beantragt,weil von vornherein feststand das er ,wenn irgendwann überhaupt nur 4 stunden und das auch nur nach ner umschulung arbeiten kann,wann ,steht in den sternen....er kam von der reha arbeitsunfähig und das ist bis heut noch so,also arbeitsunfähig auch vom hausarzt aus.muss er krankmeldungen an seinem arbeitgeber schicken?bisher hat das die aok gemacht.so nun hat er aber noch seinen arbeitsplatz,wo er dann mal nachfragte,was nun mit seinem urlaubsanspruch wird ,ob er sich den auszahlen lassen kann.zur antwort bekam er:JA ABER NUR WENN ER KÜNDIGT ODER EINEN AUFHEBUNGSVERTRAG MACHT!
er hat nun eu rente voll erwerbsgemindert bis 6/2011 bewilligt bekommen und der arbeitgeber weiss das.
meine frage:
was nun tun?sich drauf einlassen?was wird dann mit seinem abg1 ?hat er da nun anspruch drauf?oder wie geht das....
was noch dazukommt,dadurch sind wir zu einer bedarfsgemeinschaft geworden und beziehen zur grundsicherung von der agentur.ich bin hausfrau und habe 2 kleine kiddies...enstehen uns durch eine kündigung nachteile?
ich hab garkeine ahnung,....bitte helft mir!!!
ich bin hier und warte auf eure tips...
lg recoil