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Hallo an alle,
mein Problem ist leider sehr speziell, aber ich hoffe hier kann mir trotzdem jemand einen Tipp geben? Vor 3Wochen ist mein Vater verstorben, das Verhältnis zu ihm war sage ich mal sehr schwierig und nicht sehr gut. Nun ist es so dass ich 2 Brüder habe und einer der Brüder sich zuletzt zum Großteil um unseren Vater gekümmert hatte und der andere Bruder 300km entfernt wohnt.
Jedenfalls hat einer meiner Brüder nach Tod unseres Vaters einfach mal im Alleingang und ohne meinen anderen Bruder und mich zu informieren sofort die gesamte Wohnung meines Vaters ausgeräumt indem er einen "Flohmarkt" machte und die gesamte Einrichtung verkaufte.
Er hat auch versucht mit dem Vermieter alles alleine zu klären was leider total schief gelaufen ist denn dieser besteht nun auf seine 3Monatsmieten und eine Renovierung der Wohnung.
Sorry für die Länge des Beitrags aber ich kann das leider nicht kürzer formulieren!
/ Auf jeden Fall hat sich mein Bruder nun an seine Rechtschutzversicherung gewendet und eine Anwältin eingeschaltet. Diese möchte nun aber von mir und dem anderen Bruder eine Vollmacht haben um weitere Schritte zu unternehmen.
Meine Frage ist nun - wenn ich diese Vollmacht (oder auch ein Kündigungschreiben oder Aufhebung des Mietvertrags) unterschreibe - habe ich das Erbe dann automatisch angenommen?
Ich habe keinerlei Übersicht ob überhaupt ein Erbe in Form von Geld noch da war und wieviel Kosten jetzt noch dazu kommen für den Vermieter, deshalb überlege ich das Erbe eventuell auszuschlagen damit keine Kosten auf mich zukommen. Muss ich dem Sozialamt Bescheid geben das mein Vater verstorben ist? Mit meinem Bruder kann ich leider kaum reden, er setzt mich nur unter Druck wegen dieser Unterschrift ;(
Viele Grüße
Brennessel
mein Problem ist leider sehr speziell, aber ich hoffe hier kann mir trotzdem jemand einen Tipp geben? Vor 3Wochen ist mein Vater verstorben, das Verhältnis zu ihm war sage ich mal sehr schwierig und nicht sehr gut. Nun ist es so dass ich 2 Brüder habe und einer der Brüder sich zuletzt zum Großteil um unseren Vater gekümmert hatte und der andere Bruder 300km entfernt wohnt.
Jedenfalls hat einer meiner Brüder nach Tod unseres Vaters einfach mal im Alleingang und ohne meinen anderen Bruder und mich zu informieren sofort die gesamte Wohnung meines Vaters ausgeräumt indem er einen "Flohmarkt" machte und die gesamte Einrichtung verkaufte.
Er hat auch versucht mit dem Vermieter alles alleine zu klären was leider total schief gelaufen ist denn dieser besteht nun auf seine 3Monatsmieten und eine Renovierung der Wohnung.
Sorry für die Länge des Beitrags aber ich kann das leider nicht kürzer formulieren!
Meine Frage ist nun - wenn ich diese Vollmacht (oder auch ein Kündigungschreiben oder Aufhebung des Mietvertrags) unterschreibe - habe ich das Erbe dann automatisch angenommen?
Ich habe keinerlei Übersicht ob überhaupt ein Erbe in Form von Geld noch da war und wieviel Kosten jetzt noch dazu kommen für den Vermieter, deshalb überlege ich das Erbe eventuell auszuschlagen damit keine Kosten auf mich zukommen. Muss ich dem Sozialamt Bescheid geben das mein Vater verstorben ist? Mit meinem Bruder kann ich leider kaum reden, er setzt mich nur unter Druck wegen dieser Unterschrift ;(
Viele Grüße
Brennessel