Hallo,
mein Mann musste jetzt EU Rente beantragen, ist eine längere Geschichte...
Nun haben wir folgende Frage.
Mein Mann ist seit 4 Jahren arbeitslos, hat also nur die Pflichtbeiträge durch die Arge geleistet. Davor hat er durchweg gearbeitet, Beitragszeiten sind soweit erfüllt, nur eben folgendes nicht:Zitat : in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit entrichtet haben,Zitat Ende
Ist der Anspruch dadurch verfallen, da die Arge gezahlt hat ??? So wie ich gelesen habe muss man in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben.
Was ist dann, wenn es bei uns nicht so ist, es deshalb abgelehnt wird??
Danke schön im Voraus
mein Mann musste jetzt EU Rente beantragen, ist eine längere Geschichte...
Nun haben wir folgende Frage.
Mein Mann ist seit 4 Jahren arbeitslos, hat also nur die Pflichtbeiträge durch die Arge geleistet. Davor hat er durchweg gearbeitet, Beitragszeiten sind soweit erfüllt, nur eben folgendes nicht:Zitat : in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit entrichtet haben,Zitat Ende
Ist der Anspruch dadurch verfallen, da die Arge gezahlt hat ??? So wie ich gelesen habe muss man in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben.
Was ist dann, wenn es bei uns nicht so ist, es deshalb abgelehnt wird??
Danke schön im Voraus