Hallo Atlantis,
Nicht immer Doppeloma bei mir steht im Bescheid die Beklagte erkennt das Vorliegen von voller Erwerbsminderung auf Dauer ausgehend vom Eintritt des Leistungsfalls vom xx.xx.xxx an und erbringt die gesetzliche Leistung.
Ok, das kann natürlich auch so drin stehen, bei den üblichen Bescheiden auf EM-Rente unbefristet steht es oft mit dieser "vagen" (absichtlich bedrohlichen???) Einschränkung drin.
In meinem Bescheid für die teilweise EM (ohne Befristung) steht so eine Einschränkung auch nicht drin, bei der Vollen EM-Rente kenn ich das nur von meinem Mann aus dem Bescheid, der kam aber ohne Gerichtsverfahren.
Nun habe ich noch immer keine Ruhe das Jobcenter hat sich mit dem Nachzahlung Erstattungsanspruch den ich von der Rentensicherung bekommen selber Reich gerechnet.Die Rückforderungen zu KDU ,Regeleistung KV/PV sind schon mal fehlerhaft.
Das kenne ich allerdings auch sehr gut, wie die sich das zurecht-rechnen, bei mir ist das alles schon am Sozial-Gericht in Arbeit aber vielleicht sollten wir das an anderer Stelle weiter diskutieren, schade, dass es in D keine Sammelklagen gibt ...
Beiträge zu KV/PV sind schon von der Rentensicherung abgezogen in der Erstattung Unterkunftsbedarfe dürfen nur mit 44% angerechnet werden, sie wollten mich um ca. 3000 Euro BeExkrementn.
Es gibt den §
40 Abs. 4
SGB II. Danach muss das Jobcenter 56 % der KDU berücksichtigen, dieser Paragraph gehört zu den Verfahrensvorschriften, wie die Leistungsträger - hier Rentenversicherung und Jobcenter - untereinander abzurechen haben.
Das habe ich bereits auch schon scharf gerügt, das JC meint in der Erwiederung nur "man könne ALLES zurückverlangen was uns je gezahlt wurde" ...ja, klar notfalls auch das nochmal, was man schon mit der EM-Rente meines Männe mal verrechnet hatte...
Hier hat man mir bisher schon einen Teilbetrag zurückgezahlt (war wohl ZU offensichtlich???), die Rechnung des JC stimmt aber immer noch nicht.
Leider berücksichtigt die Rentenversicherung dies nicht, bzw., überprüft lediglich auf das Rechnerische, obwohl es dazu verpflichtet wäre und für die Jobcenter ist dieser Paragraf gar nicht existent.
Die DRV prüft da gar nichts, kann sie auch gar nicht weil sie die Bescheide dazu gar nicht kennt, die überweisen das Geforderte an das JC /die BA und fertig ...:icon_eek:
Sonst hätten sie ja wenigstens merken müssen, dass sie das Geld für meinen Männe schon mal bekommen haben ...das waren aber zwei völlig unterschiedliche "Verwendungsszwecke /Kenn-Nummern" die da vom JC für die Überweisung der DRV angegeben waren..."ein Schelm der Böses dabei denkt", sogar den (Anfang 2011 geplanten) erhöhten Leistungssatz für meine BG haben sie schon angegeben, obwohl der zu dieser Zeit noch gar nicht gezahlt wurde...
Die Jobcenter berufen sich in der Regel darauf, dass die Abrechnungen nach §
102 ff.
SGB X erfolgt. Doch auch steht in diesen Paragrafen, dass diese nach Verfahrensvorschriften abzurechnen haben, bzw., steht dort "Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften".
Heißt also, da hier der § 40 Abs. 4 zu den Verfahrensvorschriften, bzw. Rechtsvorschriften gehört, dürfen die lediglich 44 % der KDU abrechnen.
Da weder die Rentenversicherung daraufhin prüft, noch das Jobcenter dies berücksichtigt, heißt es hier: Klagen!
Da bin ich ja schon dran und nicht nur daran, es geht "daneben" um die permanente Unterdeckung des Bedarfes einer "gemischten Bedarfsgemeinschaft" (SGB II /SGB XII) seit mein Männe seine volle EM-Rente bekam interessierte es niemanden mehr, dass sein Bedarf damit gar nicht gedeckt war...NEIN im SGB XII bekam er auch NICHTS wegen unserer "Vermögensverhältnisse" (Schonvermögen im SGB II) ...
Man nahm aber gerne seine Urlaubsabgeltung (im SGB X II ZU VIEL VERMÖGEN, das er für sich selbst verbrauchen sollte) in Anspruch um mir auch noch über Monate weniger zu zahlen, als mir zugestanden hätte.
Dazu (Urlaubsabgeltung sei eine Entschädigungs-Leistung und KEIN Einkommen im Sinne des SGB II) läuft an einem anderen Gericht auch schon ein Verfahren, ist sogar schon abgeschlossen (FÜR die Klägerin entschieden !!!), allerdings noch nicht rechtskräftig, das JC wird wohl Berufung einlegen.
Wir werden wohl noch einen langen Atem brauchen ...
Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber den §
40 Abs. 4
SGB II deswegen eingebaut hat, weil einem bei rückwirkend zugesprochener Rente einem die Möglichkeit genommen wird, Wohngeld in Anspruch zu nehmen.
Genau damit argumentiere ich auch am SG, bisher kam noch keine gegenteilige Ansicht von der Richterin, allerdings vom JC...die ignorieren das schlicht und rechnen mir jetzt vor "wie gut es mir doch jetzt mit meiner EM-Rente ginge", in einer Widerspruchs-Ablehnung gingen sie sogar so weit zu behaupten ich würde ja nach "ihrer Kenntnis" (gleichzeitig!!) sogar eine Teilweise UND eine VOLLE EM-Rente beziehen ???
Ich weiß nicht von welchem Stern die so ihre "Kenntnisse" beziehen...
Bis jetzt wurde dieser Paragraf nur berücksichtigt, wenn direkt mit einem Leistungsempfänger abgerechnet wurde. Nur entspricht dies nicht dem Gleichheitsgebot aus dem
Grundgesetz!
Da gebe ich dir vollkommen Recht, es entspricht auch nicht dem GG und der Gleichbehandlung, wenn ein VOLL-EM-Rentner mit zu geringer Rente keine Leistungen bekommt aus den Sozialsystemen, weil er nach den unterschiedlichen Maßstäben (SGB II /SGB XII) nirgendwo hinpasst, während ein Zeitrentner (mit der gleichen mickrigen EM-Rente) einen Rechts-Anspruch auf Ergänzung auf Sozial-GELD des SGB II besitzt.
Mein Mann wird also noch finanziell dafür bestraft, dass er dauerhaft berentet wurde....
Auch werden von einem Jobcenter keine Bescheide aufgehoben gegenüber dem Leistungsberechtigten, wie es z. B. die Arbeitsagentur macht in solchen Fällen, so dass man keinen rechtsmittelfähigen Bescheid vom Jobcenter bekommt.
Doch, ich/wir haben einen Aufhebungsbescheid bekommen (nach § 48 SGB X Absatz 1) wegen Änderung der Verhältnisse für die Zukunft, gültig ab 01.09. denn am ENDE des Monats September sollte ich (lt. vorgelegtem Bescheid) meine erste Rente auf dem Konto haben, was ich bis dahin (eigentlich) ohne Geld machen würde war auch egal.
Dagegen habe ich ja Widerspruch eingelegt, denn da stand so ein "netter Nachsatz" drin, dass man sich spätere "Forderungen" nach § 48 (welchem Absatz auch immer???) vorbehalten würde, die holen sich schon mehr als ihnen zusteht und behalten sich dann noch weitere Forderungen vor...was bilden die sich denn ein, dass ich mal später noch zusätzlich den Sozial-Staat aus meiner Rente finanzieren möchte ???
Aus unserer aktiven Zeit liegen sogar noch Forderungs-Bescheide (wegen angeblicher Überzahlungen) dort, die wurden bisher noch nicht aufgehoben, obwohl man doch gar nichts mehr fordern kann ...
Des Weiteren hat mir das Jobcenter xxxxxxxxx keine Aufgliederung der Erstattung wie diese sich zusammensetzt zukommen lassen hab nur ein Pauschalen Erstattungsanspruch Bescheid bekommen.
Die Aufgliederung wie sie den die Erstattung Gerechnet haben, habe ich dort am xxxx mit Schreiben Angefordert.
Das habe ich schon am Tag nach der Vorlage des Renten-Bescheides bekommen, so schnell waren die in den ganzen fast 2 Jahren noch nie, darum ist mir ja gleich aufgefallen, dass da was nicht stimmen kann, es wurden allerdings auch einfach Monate zusammen gezogen, angeblich wegen gleicher Leistungsbeträge, NAJA, wenn NULL /3XX/ 5XX gleiche Beträge sind ...es waren nicht mal Zusammenhänge mit den Bewilligungs-Zeiträumen erkennbar...aber "willkürlich, nein, willkürlich war da NIX", das sehe ich vollkommen falsch...
Ich bilde mir auch nur ein, dass wir im Monat der Urlaubsabgeltung für den Folgemonat überhaupt KEIN Geld bekamen, den Monat hat man sich übrigens auch von der DRV "erstatten lassen", nach "Erkenntnissen und Unterlagen des JC" wurde mir dieser Betrag überwiesen, ich habe per Akteneinsicht über das Gericht den Nachweis verlangt...gesehen habe ich noch Keinen..
Ich kann nur jeden raten der eine Rentenachzahlung bekommt die
Beträge die sich diese Jobcenter Ausrechnen zu Prüfen.
Das kann ich nur GANZ DICK unterstreichen, sorry
@Reha1 wenn wir hier ein wenig ausführlicher wurden und es nicht nur um deine konkreten Fragen ging, trotzdem wird es hoffendlich Einigen weiterhelfen etwas genauer hinzuschauen bei den "Verrechnungen" der Sozial-Leister untereinander, besonders beim JobCenter.
Da scheint es schon ein "Sport" zu sein, wer die ehemaligen Leistungsempfänger am Besten "übers Ohr hauen kann"...
MfG Doppeloma