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Hallo und Servus zusammen,
ich bin der Neue und komm jetzt öfters...
Ich suche schon lange nach passenden antworten finde aber leider nicht die Richtigen. Ich hoff Ihr könnt mir weiter helfen oder habt zumindest eine Idee wie ich weiter vor gehen könnte ggf. mich wehren sollte?! Ich wäre für jeden Ratschlag wirklich sehr dankbar!
Es geht um ALG(1).
Am 06.03 erhielt ich wg. Verhaltensbedingten Gründen meine Kündigung form- und fristgerecht zum 31.05 hin.
Am 03.04 wurde ich durch ein [Gutachten nach Aktenlage] des Agentur ärztlichen Dienstes als erwerbsunfähig eingestuft. Außerdem wurde mir Suchtmittelmissbrauch unterstellt.
Zitat:
Und obwohl ich noch in Kündigungsfrist war bzw. noch nicht mal ALO/ELO war ich aus dem Leistungsbezug raus! Ich hatte noch nicht mal den Antrag auf ALG abgeben!
Ich lag eh schon am Boden und des waren die Fußtritte die noch gefehlt haben!!!
Am 20.06 hatte ich alle Unterlagen zusammen um gab den Antrag auf ALG trotzdem ab.
Ich wurde auch recht herzlich mit den Worten meines SB´s schreiend über den Gang begrüßt "Sie hätten hier nichts zu suchen, da eh schon alles geklärt wäre"!!!
Ich sagte ich wäre jetzt gesund und wolle den Antrag auf ALG einreichen. Vorsichtshalber sogar noch einen zweiten!!
Nachdem der Abteilungsleiter dazu geholt wurde und mir die Frage stellte ob ich gesund sei dich ich bejahte nahmen sie auch die zwei Anträge entgegen..
Noch am gleichen Tag wurde ich zu einem neuen SB verwiesen der mir sagte das man jetzt >die Verfügbarkeit der Arbeitsvermittlung durch eine ärztliche Untersuchung prüfen< müsse.
Am 25.06 bekam ich die schriftliche Einladung zur Untersuchung zum 02.07.
Ich solle auch die in meinem Besitz befindlichen medizinischen Unterlagen sowie Bescheide mit bringen.
Kurz vor dem 02.07 bekam ich einen Ablehnungsbescheid zurück Datiert auf den 26.06 also einen Tag nach der schriftlichen Einladung zur Untersuchung durch den ÄD mit dem Inhalt:
Nun ja was soll ich sagen soweit ist es ja Richtig. Wenn ich nicht im Stande bin länger als 15 Stunden in der Woche bzw. nicht mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten dann stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und sei deswegen nicht Arbeitslos...
Nur das es [Gutachten nach Aktenlage] auf falschen Tatsachen beruht und dem ja eh ...nicht Widersprochen werde könne sondern nur dem Verwaltungsakt der sich daraus ergibt... dachte ich mir, dass ich erst nach der Untersuchung am 02.07 und dem daraus folgenden Gutachten einen Beweis für die Nichtigkeit des [Gutachtens nach Aktenlage] hätte!?!
Bei dem Termin am 02.07 erfuhr ich auch endlich worauf das erste [Gutachten nach Aktenlage] bezog..
Und zwar war es auf der Grundlage eines Entlassungsberichtes aus dem KH vom Dez. 2011 verfasst worden.
Mir gings damals wirklich sehr schlecht und ich hatte auch Kontakt mit illegalen aufputschenden wirkenden Suchtmitteln, die es leider Gottes viel zu leicht und ohne Ende bei uns gibt :icon_eek: .
Gleichzeitig war ich auch wg. Depri´s in Behandlung und bekam Antidepressiva!! Durch die versehentliche Mischung beider Stoffe kam ich ins KKH...
Die Untersuchung am 02.07 war ein Witz und nur darauf ausgerichtet ein Drogenscreening bei mir durch zu führen. Ich verweigerte jedoch ohne jegliche Begründung den Test!!!!!!
Am 24.07 bekam ich das Gutachten mit Symptom bezogener Untersuchung durch meinen SB ausgehändigt aus dem hervor ging: ... das von einem vollschichtigem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszugehen sei vollschichtig länger als 6 stunden am Tag!!!
- Seitdem 24.07 hab ich nichts mehr von der BA gehört
- Kein Bewilligungsbescheid oder sonstige Stellungnahme
- Bis zum heutigen Tag keinen Cent vom ALG bekommen
- Ich beziehe momentan Sozialgeld das aber bald endet
-
Meine Fragen wären:
1. Es sollte doch eigentlich die aktuelle Leistungsfähigkeit eines "Probanden" geprüft werden oder??? Dazu gehören doch aktuelle Befunde und Unterlagen und nicht welche vom letzten Jahr?!
2. Muss ich einen Überprüfungsantrag stellen? Zwecks dem Gutachten nach Aktenlage oder dem Ablehnungsbescheid? Es ist ja von Tatsachen ausgegangen worden die sich im nach hinein als Falsch erwiesen haben!!! Besser gesagt die damals gar nicht aktuell waren und mir unterstellt worden sind!!
3. Soll ich die ganze Sekte am besten verklagen ??
Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Über jegliche Hilfe und/oder Ratschläge wäre ich echt sehr dankbar.
Mfg
ich bin der Neue und komm jetzt öfters...
Ich suche schon lange nach passenden antworten finde aber leider nicht die Richtigen. Ich hoff Ihr könnt mir weiter helfen oder habt zumindest eine Idee wie ich weiter vor gehen könnte ggf. mich wehren sollte?! Ich wäre für jeden Ratschlag wirklich sehr dankbar!
Es geht um ALG(1).
Am 06.03 erhielt ich wg. Verhaltensbedingten Gründen meine Kündigung form- und fristgerecht zum 31.05 hin.
Am 03.04 wurde ich durch ein [Gutachten nach Aktenlage] des Agentur ärztlichen Dienstes als erwerbsunfähig eingestuft. Außerdem wurde mir Suchtmittelmissbrauch unterstellt.
Zitat:
"Aufgrund des Konsums bewusstseinsverändernder Substanzen ist das Leistungsvermögen von Herrn xxx auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gegenwärtig aufgehoben. Für die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ist eine Entgiftung mit anschließender Entwöhnung notwendig".
Zum Zeitpunkt meiner Kündigung sowie der Aushändigung des Gutachtens war ich durch meinen Hausarzt AU geschrieben!Und obwohl ich noch in Kündigungsfrist war bzw. noch nicht mal ALO/ELO war ich aus dem Leistungsbezug raus! Ich hatte noch nicht mal den Antrag auf ALG abgeben!
Ich lag eh schon am Boden und des waren die Fußtritte die noch gefehlt haben!!!
Am 20.06 hatte ich alle Unterlagen zusammen um gab den Antrag auf ALG trotzdem ab.
Ich wurde auch recht herzlich mit den Worten meines SB´s schreiend über den Gang begrüßt "Sie hätten hier nichts zu suchen, da eh schon alles geklärt wäre"!!!
Ich sagte ich wäre jetzt gesund und wolle den Antrag auf ALG einreichen. Vorsichtshalber sogar noch einen zweiten!!
Nachdem der Abteilungsleiter dazu geholt wurde und mir die Frage stellte ob ich gesund sei dich ich bejahte nahmen sie auch die zwei Anträge entgegen..
Noch am gleichen Tag wurde ich zu einem neuen SB verwiesen der mir sagte das man jetzt >die Verfügbarkeit der Arbeitsvermittlung durch eine ärztliche Untersuchung prüfen< müsse.
Am 25.06 bekam ich die schriftliche Einladung zur Untersuchung zum 02.07.
Ich solle auch die in meinem Besitz befindlichen medizinischen Unterlagen sowie Bescheide mit bringen.
Kurz vor dem 02.07 bekam ich einen Ablehnungsbescheid zurück Datiert auf den 26.06 also einen Tag nach der schriftlichen Einladung zur Untersuchung durch den ÄD mit dem Inhalt:
" Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld vom 01.06 und 20.06 lehne ich ab. Sie können lauf ärztlichem Gutachten nur weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Sie sind deshalb nicht arbeitslos und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Meine Entscheidung beruht auf § 137 Absatz 1 Nr. 1 und § 138 Absatz 1 Nr. 3 sowie Absatz 5 des dritten Buches Sozialgesetzbuch".
Nun ja was soll ich sagen soweit ist es ja Richtig. Wenn ich nicht im Stande bin länger als 15 Stunden in der Woche bzw. nicht mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten dann stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und sei deswegen nicht Arbeitslos...
Nur das es [Gutachten nach Aktenlage] auf falschen Tatsachen beruht und dem ja eh ...nicht Widersprochen werde könne sondern nur dem Verwaltungsakt der sich daraus ergibt... dachte ich mir, dass ich erst nach der Untersuchung am 02.07 und dem daraus folgenden Gutachten einen Beweis für die Nichtigkeit des [Gutachtens nach Aktenlage] hätte!?!
Bei dem Termin am 02.07 erfuhr ich auch endlich worauf das erste [Gutachten nach Aktenlage] bezog..
Und zwar war es auf der Grundlage eines Entlassungsberichtes aus dem KH vom Dez. 2011 verfasst worden.
Mir gings damals wirklich sehr schlecht und ich hatte auch Kontakt mit illegalen aufputschenden wirkenden Suchtmitteln, die es leider Gottes viel zu leicht und ohne Ende bei uns gibt :icon_eek:
Gleichzeitig war ich auch wg. Depri´s in Behandlung und bekam Antidepressiva!! Durch die versehentliche Mischung beider Stoffe kam ich ins KKH...
Die Untersuchung am 02.07 war ein Witz und nur darauf ausgerichtet ein Drogenscreening bei mir durch zu führen. Ich verweigerte jedoch ohne jegliche Begründung den Test!!!!!!
Am 24.07 bekam ich das Gutachten mit Symptom bezogener Untersuchung durch meinen SB ausgehändigt aus dem hervor ging: ... das von einem vollschichtigem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszugehen sei vollschichtig länger als 6 stunden am Tag!!!
- Seitdem 24.07 hab ich nichts mehr von der BA gehört
- Kein Bewilligungsbescheid oder sonstige Stellungnahme
- Bis zum heutigen Tag keinen Cent vom ALG bekommen
- Ich beziehe momentan Sozialgeld das aber bald endet
-
Meine Fragen wären:
1. Es sollte doch eigentlich die aktuelle Leistungsfähigkeit eines "Probanden" geprüft werden oder??? Dazu gehören doch aktuelle Befunde und Unterlagen und nicht welche vom letzten Jahr?!
2. Muss ich einen Überprüfungsantrag stellen? Zwecks dem Gutachten nach Aktenlage oder dem Ablehnungsbescheid? Es ist ja von Tatsachen ausgegangen worden die sich im nach hinein als Falsch erwiesen haben!!! Besser gesagt die damals gar nicht aktuell waren und mir unterstellt worden sind!!
3. Soll ich die ganze Sekte am besten verklagen ??
Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Über jegliche Hilfe und/oder Ratschläge wäre ich echt sehr dankbar.
Mfg