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Diese Ansicht hat am Dienstag ein wichtiger Gutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertreten. "Dies erlaubt es, Missbräuche und eine gewisse Form von 'Sozialtourismus' zu verhindern", schreibt der Gutachter. Wenn EU-Bürger ausschließlich nach Deutschland kämen, um Sozialhilfe zu beziehen, entspreche es europäischem Recht, ihnen Sozialleistungen für hilfebedürftige Arbeitssuchende zu verweigern.
Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz-IV geklagt hatte. Das Urteil wird erst in einigen Monaten fallen. In den meisten Fällen folgt das Gericht dem Gutachter.
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Schauen wir einmal wie es ausgeht.....