G
Gelöschtes Mitglied 44646
Gast
Hallo,
ich nehme bald an ein Programm teil, dass sich ESF -Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter (Intensivförderung) nennt.
Das Flayer hab ich als Miniaturansicht angehängt.
Da ich seit Jahren nicht auf den ersten Arbeitsmarkt am arbeiten war, wegen gesundheitlichen Einschränkungen, gefällt mir das Programm sehr gut.
Ich bekomme einen unbefristeten Arbeitsvertrag, erstmal 4. Stunden Pro Tag auf den 1. Arbeitsmarkt. Nach einer weile kann bei bedarf auch mehr gearbeitet werden, dies muss allerdings mit dem Coaching und Betriebsakquisiteur vom Jobcenter abgesprochen werden, da die Fördersumme dann angepasst werden muss. Die Förderung dauert 3. Jahre, da bekommt der Arbeitgeber im 1. Jahr 75% im zweiten Jahr 65% und dann im dritten Jahr noch 50% Lohnkostenzuschuss.
Ich habe ausgerechnet,dass wenn ich 6 Stunden am Tag arbeite, ich komplett von Harz4 weg bin. Arbeite ich 5. Stunden, sofern das alles auf Dauer Gesundheitlich geht, müsste ich noch SGB2 aufstocken.
Meine Frage an euch:
Kann ich auch auf die SGB2 Aufstockung verzichten, wenn es so gering ist oder geht das nicht weil ich in diesem Programm des Jobcenters drin bin ?
Das Jobcenter klebt mir trotzdem am Hintern in Form vom Wöchentlichen treffen mit dem Couch, dass alleine ist schon stressig und ich mache noch eine Therapie nebenbei.
Dem Couch muss ich dann immer die Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnung geben, oder bei Problemen auf Arbeit kann ich dann mit dem Couch diese besprechen.
Wenn ich in diesen 3 Jahren umziehe ,zum Beispiel ( Neue Partnerin ) die ein Haus hat und ich dann quasi als Untermieter da wohne und wir gemeinsam im Haushalt leben, wäre es doch sinnvoller wenn ich nur mein Gehalt habe und nicht die Schnüffelei des Jobcenters gegenüber der neuen Partnerin ertragen muss.
Ist das Möglich auch wenn ich in ein Programm des Jobcenters aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert werde, auf eine Aufstockung zu verzichten ??? Oder wenn ich 6 Stunden arbeite und eigentlich nichts mehr mit der Leistungsabteilung zu tun habe, stellt sich die Frage ob ich nicht per Eingliederungsvereinbarung zu etwas gezwungen werden kann?
ich nehme bald an ein Programm teil, dass sich ESF -Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter (Intensivförderung) nennt.
Das Flayer hab ich als Miniaturansicht angehängt.
Da ich seit Jahren nicht auf den ersten Arbeitsmarkt am arbeiten war, wegen gesundheitlichen Einschränkungen, gefällt mir das Programm sehr gut.
Ich bekomme einen unbefristeten Arbeitsvertrag, erstmal 4. Stunden Pro Tag auf den 1. Arbeitsmarkt. Nach einer weile kann bei bedarf auch mehr gearbeitet werden, dies muss allerdings mit dem Coaching und Betriebsakquisiteur vom Jobcenter abgesprochen werden, da die Fördersumme dann angepasst werden muss. Die Förderung dauert 3. Jahre, da bekommt der Arbeitgeber im 1. Jahr 75% im zweiten Jahr 65% und dann im dritten Jahr noch 50% Lohnkostenzuschuss.
Ich habe ausgerechnet,dass wenn ich 6 Stunden am Tag arbeite, ich komplett von Harz4 weg bin. Arbeite ich 5. Stunden, sofern das alles auf Dauer Gesundheitlich geht, müsste ich noch SGB2 aufstocken.
Meine Frage an euch:
Kann ich auch auf die SGB2 Aufstockung verzichten, wenn es so gering ist oder geht das nicht weil ich in diesem Programm des Jobcenters drin bin ?
Das Jobcenter klebt mir trotzdem am Hintern in Form vom Wöchentlichen treffen mit dem Couch, dass alleine ist schon stressig und ich mache noch eine Therapie nebenbei.
Dem Couch muss ich dann immer die Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnung geben, oder bei Problemen auf Arbeit kann ich dann mit dem Couch diese besprechen.
Wenn ich in diesen 3 Jahren umziehe ,zum Beispiel ( Neue Partnerin ) die ein Haus hat und ich dann quasi als Untermieter da wohne und wir gemeinsam im Haushalt leben, wäre es doch sinnvoller wenn ich nur mein Gehalt habe und nicht die Schnüffelei des Jobcenters gegenüber der neuen Partnerin ertragen muss.
Ist das Möglich auch wenn ich in ein Programm des Jobcenters aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert werde, auf eine Aufstockung zu verzichten ??? Oder wenn ich 6 Stunden arbeite und eigentlich nichts mehr mit der Leistungsabteilung zu tun habe, stellt sich die Frage ob ich nicht per Eingliederungsvereinbarung zu etwas gezwungen werden kann?