Aragon
Elo-User*in
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Hallo Forum,
..aaalso..ich habe vor ca. 2 Wochen dem SB folgendes Schreiben (mit kleinen unwesentl. Änderungen) nebst der NICHT unterschriebenen EGV zurückgeschickt bzw. persönlich gegen Empfangsquittung am "Empfang" in der Arge abgegeben:
https://www.elo-forum.org/eingliede...-schweigepflichtsentbindung-3.html#post497137
# 83
Pünktlich zum/AM letzten Wochenende (Samstag) hatte ich folgendes Schreiben vom SB im Briefkasten:
Ich war erstmal völlig verdattert / erstaunt und zögerlich angenehm überrascht wenngleich nicht VIEL weniger mitßtrauisch und "auf der Hut" als sonst....
SO freundlich hat der mich noch nie angesprochen / angeschrieben.....Tse...kannste mal sehen....
Und dann auch noch DASS hier, (wie zu seiner "Entlastung" irgenwie....)
....folgende Anlage vom Ärztlichen Dienst einer Frau Dr. Sowieso.......:

Als erstes Mal: Hä? Wieso "Fachärztin f. Psychotherapie und Psychatrie"???????
Bei mir gehts um Bewegungsapparat, Wirbelsäule......
Für mich sieht das so aus:
Zum ÄD: die wollen also erstmal (wenn ich deren "Aufforderung") nachkomme, per Aktenlage entscheiden.
ERst wenn sie das nicht können, werden sie mich PERSÖNLICH untersuchen????
Ist das zu fassen??????
Ich glaubs nicht!
Für mich wird eher umgekehr ein "Schuh" draus:
1. Untersuchungstermin, bei der ich dem Arzt gerne meine MRT Bilder zeige und den Bericht des Nchirurgen dazu sowie vom Krankenhaus
2. NATÜRLCH die PERSÖNLICHE Untersuchung/Befunderhebung (s.O)
3. Wenn der Arzt mir danach glaubwürdig darstellen kann, warum er denn selbst jetzt noch unbedingt die Akteneinsicht in meine medizinischen Daten beim Orthopäden oder sonstwo BENÖTIGT wäre ich - sollte mir das "einleuchten" - unter Umständen bereit, die dazu erforderliche Schw.pfl.entb. zu erteilen.
4. Sollte der Arzt dann irgendwann denn dazu fähig sein endlich seine Stellungnahme zum Umfang meiner Erwerbsfähigkeit zu erstellen und sie mir vorgelegt haben sowie mir eine Kopie desselben zu meiner Verfügung gestellt haben, und mir diese Stellungnahme sinnvoll und wahrheitsgemäß sein, werde ich auch diesen Arzt vom ÄD von seiner Schw.pfl. entbinden, so dass selbiger denn dann die besagte Stellungnahme dem SB zukommen lassen kann.
Wie seht Ihr das?
Habt Ihr da Tips für mich was jetzt am BESTEN zu tun ist bzw. welche Rechte (und Pflichten
) ich hier habe?
Aragon
..aaalso..ich habe vor ca. 2 Wochen dem SB folgendes Schreiben (mit kleinen unwesentl. Änderungen) nebst der NICHT unterschriebenen EGV zurückgeschickt bzw. persönlich gegen Empfangsquittung am "Empfang" in der Arge abgegeben:
https://www.elo-forum.org/eingliede...-schweigepflichtsentbindung-3.html#post497137
# 83
Pünktlich zum/AM letzten Wochenende (Samstag) hatte ich folgendes Schreiben vom SB im Briefkasten:
Sehr geehrte ......
lt. ärztlichem Beratungsvermerk v. 4.11.09 (liegt in Kopie bei) wird der Ärztliche Dienst nur tätig auf Grundlage von ärztlichen Befunden. Um diese einholen zu können, wird der Gesundheitsfragebogen benötigt.
Bitte reichen Sie diesen Fragebogen bis zum 20.11.09 direkt beim Ärztlichen Dienst ein.
Sie können ihn auch dort ausfüllen, damit Sie nur die notwendigen Schweigepflichtsentbindungen angeben.
Mit freundlichen Grüßen
SB
SO freundlich hat der mich noch nie angesprochen / angeschrieben.....Tse...kannste mal sehen....

Und dann auch noch DASS hier, (wie zu seiner "Entlastung" irgenwie....)
....folgende Anlage vom Ärztlichen Dienst einer Frau Dr. Sowieso.......:
Ärztlicher Beratungsvermerk:
Antragssteller: SB
Angaben zum Gesprächsinhalt:
......
Das Beauftragungsverfahren des ÄD sieht vor, dass die vom Kundne auszufüllenden Unterlagen (Gesundheitsfragebogen und Schweigefpflichtsentbindungen) beu Gutachtenbeauftragung oder bis zu 3 Tagen später dem ÄD vorliegen müssen.
Danach entscheidet der ÄD nach den vom Kunden angegebenen Gesundheitsstörungen zunächst über die Einholung der erforderlichen Ärztlichen Befundberichte bzw. sonstiger medizinischer Unterlagen.
Erst wenn sich hierdurch die gesundheitlichen Einschränkungen nicht schlüssig klären lassen wird der Kunde nach dem Stufenverfahren zur Untersuchenung zum ÄD eingeladen.
Dies sieht der Gesetzgeber so vor, um den Kunden unnötige Belastungen durch eine ärztliche Untersuchung zu erspären und einen zügigen Bearbeitungslauf im ÄD zu gewährleisten.
Sofern ELO also bereits im Besitz des Gesundheitsfragebogens und der Blanko-Schweigepflichtsentbindungen ist, kann sie auch ohne offiziellen Untersuchungstermin gerne die Kundentheke des ÄD in Anspruch nehmen um sich beim Ausfüllen der genannten Belege helfen zu lassen.
Gerne kann sie auch den Ges.fr.bogen und die Schw.pfl.entb. persönlich im verschlossenen Umschlag einreichen(....). oder per Post an den ÄD der Agentur für Arbeit in .... senden.
Hinweise zu weiterm Vorgehen:
Abschluss des Verfahrens im ÄD.
Um erneute Beauftragung wird gebeten sobald die geforderten Unterlagen (Ges.fr.bogen und Schw.pfl.entb.) vorliegen.
Absender ÄD
Dr. med. Sowieso
Fachärztin für Psychatrie und Psychotherapie
Ärztin der Agentur für Arbeit ....
Als erstes Mal: Hä? Wieso "Fachärztin f. Psychotherapie und Psychatrie"???????
Bei mir gehts um Bewegungsapparat, Wirbelsäule......
Für mich sieht das so aus:
Zum ÄD: die wollen also erstmal (wenn ich deren "Aufforderung") nachkomme, per Aktenlage entscheiden.
ERst wenn sie das nicht können, werden sie mich PERSÖNLICH untersuchen????
Ist das zu fassen??????
Ich glaubs nicht!
Für mich wird eher umgekehr ein "Schuh" draus:
1. Untersuchungstermin, bei der ich dem Arzt gerne meine MRT Bilder zeige und den Bericht des Nchirurgen dazu sowie vom Krankenhaus
2. NATÜRLCH die PERSÖNLICHE Untersuchung/Befunderhebung (s.O)
3. Wenn der Arzt mir danach glaubwürdig darstellen kann, warum er denn selbst jetzt noch unbedingt die Akteneinsicht in meine medizinischen Daten beim Orthopäden oder sonstwo BENÖTIGT wäre ich - sollte mir das "einleuchten" - unter Umständen bereit, die dazu erforderliche Schw.pfl.entb. zu erteilen.
4. Sollte der Arzt dann irgendwann denn dazu fähig sein endlich seine Stellungnahme zum Umfang meiner Erwerbsfähigkeit zu erstellen und sie mir vorgelegt haben sowie mir eine Kopie desselben zu meiner Verfügung gestellt haben, und mir diese Stellungnahme sinnvoll und wahrheitsgemäß sein, werde ich auch diesen Arzt vom ÄD von seiner Schw.pfl. entbinden, so dass selbiger denn dann die besagte Stellungnahme dem SB zukommen lassen kann.
Wie seht Ihr das?
Habt Ihr da Tips für mich was jetzt am BESTEN zu tun ist bzw. welche Rechte (und Pflichten
Aragon