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hallo allerseits.
wir haben mal wieder post von unserem jc bekommen ... wie nicht anders zu erwarten war, haben sie mal wieder den wunsch, geld zu sparen, bzw. teilleistungen einer anderen behörde reinzudrücken.
Das ganze nennt sich "geltendmachung eines dem gegenüber dem alg2 vorrangigen leistungsanspruches; hier: aufforderung zur beantragung von wohngeld für ihre kinder".
meine partnerin hat zwei schulpflichtige kinder (13 und 15 jahre) mit in die beziehung gebracht. sie erhalten kindergeld und unterhalt vom leiblichen vater. wir haben keinerlei andere einkünfte als alg2 und eben die o.g..
dem schreiben mit den textbausteinen liegt ein vordruck bei, der "antrag auf wohngeld - mietzuschuss. an die wohngeldstelle der lh hannover", den ich fristgerecht ausgefüllt zurücksenden soll, damit wir nicht ohne geld dastehen ...
ich möchte gern wissen, ob ich das bedenkenlos ausfüllen kann, oder ob ich mir damit ärger in´s haus hole. habe ich dann weitere schreiben oder rückzahlungsforderungen o.ä. zu befürchten?
oder sollte ich gar - ähnlich wie bei egv - widerspruch einlegen? wenn ja: warum und wie?
da ich in der materie nicht firm bin, und einige sb dort nachgewiesenermaßen auch nicht, bitte ich um unterstützung.
vielen dank im voraus!
wir haben mal wieder post von unserem jc bekommen ... wie nicht anders zu erwarten war, haben sie mal wieder den wunsch, geld zu sparen, bzw. teilleistungen einer anderen behörde reinzudrücken.
Das ganze nennt sich "geltendmachung eines dem gegenüber dem alg2 vorrangigen leistungsanspruches; hier: aufforderung zur beantragung von wohngeld für ihre kinder".
meine partnerin hat zwei schulpflichtige kinder (13 und 15 jahre) mit in die beziehung gebracht. sie erhalten kindergeld und unterhalt vom leiblichen vater. wir haben keinerlei andere einkünfte als alg2 und eben die o.g..
dem schreiben mit den textbausteinen liegt ein vordruck bei, der "antrag auf wohngeld - mietzuschuss. an die wohngeldstelle der lh hannover", den ich fristgerecht ausgefüllt zurücksenden soll, damit wir nicht ohne geld dastehen ...
ich möchte gern wissen, ob ich das bedenkenlos ausfüllen kann, oder ob ich mir damit ärger in´s haus hole. habe ich dann weitere schreiben oder rückzahlungsforderungen o.ä. zu befürchten?
oder sollte ich gar - ähnlich wie bei egv - widerspruch einlegen? wenn ja: warum und wie?
da ich in der materie nicht firm bin, und einige sb dort nachgewiesenermaßen auch nicht, bitte ich um unterstützung.
vielen dank im voraus!