rainer1411
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 19 August 2008
- Beiträge
- 56
- Bewertungen
- 1
Guten Tag zusammen,
die Stadt Bonn hat bei Gericht gegen mich ein Erzwingungshaftverfahren wegen einer Bußgeldforderung i.H.v. 80 € beantragt.
Ich habe dem Gericht und der Stadt Bonn gegenüber dargelegt, dass mir die Rückzahlung weder in einer Summe, noch in Raten möglich ist.
Ich bin Alg II Empfänger und zahle einen Teil der Miete aus dem Regelbetrag, sodaß mir monatlich noch 208 € zum Leben bleiben. Zudem ist gegen mich ein Insolvenzverfahren anhängig.
Wie seht ihr meine Chancen, dass Gericht dem Antrag zustimmt, oder ihn ablehnt?
Danke schonmal.
die Stadt Bonn hat bei Gericht gegen mich ein Erzwingungshaftverfahren wegen einer Bußgeldforderung i.H.v. 80 € beantragt.
Ich habe dem Gericht und der Stadt Bonn gegenüber dargelegt, dass mir die Rückzahlung weder in einer Summe, noch in Raten möglich ist.
Ich bin Alg II Empfänger und zahle einen Teil der Miete aus dem Regelbetrag, sodaß mir monatlich noch 208 € zum Leben bleiben. Zudem ist gegen mich ein Insolvenzverfahren anhängig.
Wie seht ihr meine Chancen, dass Gericht dem Antrag zustimmt, oder ihn ablehnt?
Danke schonmal.