Erwerbstätige schwangere Partnerin in BG erhält Einladung vom JC zur Besprechung aktueller beruflicher Situation ?

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wisescorpion

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Vorab: Sollte mein Beitrag hier falsch sein bitte ich die Admins um die Verschiebung in den richtigen Bereich. Danke.

Hallo zusammen, ich schreibe diesen Thread da ich im Inernet nach gründlicher Recherche keinen vergleichbaren Fall gefunden habe.

Basics:
Ich beziehe Alg2. Zusammen mit meiner Partnerin, die schwanger ist und über eine ZAF in einem unkündbaren Beschäftigungsverhältnis steht. Wir beide werden laut Bescheid des JCs als sog. BG bezeichnet.
Dem JC ist seit der Abgabe meiner Unterlagen bekannt, dass meine Partnerin soz. in "Lohn und Brot" steht und schwanger ist.
Dem JC ist seit der Abgabe meiner Unterlagen bekannt, dass nur ich Arbeit suche.

Zeitstrahl:
Abgabe Antrag: 21.12.2017
Abgabe Unterlagen: 05.01.2018
Bescheid erhalten: 02.02.2018

Eigene Fehler:
-> Antrag zu spät gestellt
-> Euer Forum viel zu spät gefunden
WEIL: Die Hoffnung und Angst als letztes stirbt.


Zwischenrufe, durcheinander...:
-> Dank euren vielen Informationen hier im Forum habe ich vieles gelernt.
-> Keine EGV "blind" unterschreiben (DAS ist bei mir eh einen Extra-Thread wert)
-> der/die SB im JC ist nicht mein Beichtvater
-> der/die SB im JC will Daten, die er/sie nicht einfordern darf
-> der/die SB im JC könnte mich anlügen, wenn ich nicht informiert wäre
-> diese Liste würde zu lange werden wenn ich weiterschreiben würde

Zurück zum Fall:
Meine Partnerin hat vom JC (der Abteilung Arbeitsvermittlung) eine Einladung erhalten.
Ich zitiere: "Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen."
Danach der Hinweis mit RFB , Kürzung um 10% usw....

Also nochmals, um sich alles immer wieder auf der Zunge zu zergehen zu lassen:
-> dem JC ist bekannt, dass nur ich Arbeit suche
-> dem JC ist bekannt, dass meine Partnerin in einem unkündbarem Arbeitsverhältnis steht

Es geht weiter mit dem JC - Teil 1:
-> dem JC wurde per Mail mitgeteilt, dass meine Partnerin schwanger ist und in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis steht
-> dem JC wurde in derselben Mail mitgeteilt, dass sich alle Unterlagen dazu in der BG -Akte befinden und meine Partnerin derzeit krank geschrieben ist. Und dass sie daher (Krankschreibung über den Termin des JCs) eh nicht zum Termin kommen kann (krank ist krank).

26 Minuten später kommt vom JC die Antwort - Teil 2:
Und es wird immer komischer....

-> Ich zitiere:

Sehr geehrter Herr XXX,

dem Jobcenter liegt aktuell kein Arbeitsvertrag vor. Ich benötige einen Arbeitsvertrag von Frau XXX um dies im System zu vermerken wo sie arbeitet.

Eine aktuelle Krankmeldung kann ich aktuell ebenfalls nicht im System bei mir sehen. Diese benötige ich ebenfalls noch schriftlich.

Sobald ich die Unterlagen habe, wäre der Termin storniert.


BUMM-TSCHAK !! - Teil 3:
Es wird interessant:

-> Meine Antwort an das JC , per Mail:
Sehr geehrt XXX ,

... Dem Jobcenter liegen Abrechnungen von Frau XXX vor, die ich persönlich an XXX ausgehändigt habe. Die Eingabe des Arbeitsvertrages ist somit nicht nötig, zumal sich aus den Abrechnungen die erforderlichen Angaben ergeben. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist die Weitergabe des Arbeitsvertrages nicht zulässig (Vertrauensmissbrauch, fristlose Kündigung).

Die Krankmeldungen betreffen das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Vorlage der AU -Bescheinigung von Frau xxx bei ihnen ist nicht zulässig.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Nicht-Knecht


Wie geht es weiter? - Teil 4:
-> bis heute gibt es keine Antwort vom JC , weder per Mail oder Brief
-> in der ursprünglichen Einladung vom 13.02. gibt es eine RFB .
-> Vor Ablauf der RFB -Frist habe ich einen Termin im JC , allerdings in eigener Sache, wo ich dieses "Problem" auch ansprechen könnte.

Oki. Das ist bis jetzt alles was mir dazu eingefallen ist.
 

ZynHH (R.i.P.)

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AW: Erwerbtätige schwangere Partnerin in BG erhält Einladung vom JC zur Besprechung aktueller beruflicher Situation ?

Die Vorlage der AU -Bescheinigung von Frau xxx bei ihnen ist nicht zulässig.
Wie kommst du darauf?

Warum hast du dem jc von der Schwangerschaft erzählt?

Bekommt deine Frau bereits Krankengeld?

Kommunikation via Email und Tel mag ja dem einen oder anderen einfach und schnell erscheinen, bricht aber den meisten jc kunden wegen oermanenter erreichbarkeit das genick.

Mit dem jc verkehrt man nur per briefpist oder mittels Fax mit qualifiziertem sendeprotokoll.
 

doppelhexe

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AW: Erwerbtätige schwangere Partnerin in BG erhält Einladung vom JC zur Besprechung aktueller beruflicher Situation ?

Wie kommst du darauf?

....

weil die erkrankte, schwangere partnerin in einem arbeitsverhältnis steht und die AU demzufolge dem AG zusteht und nicht dem JC ?

es gibt 3 teile einer AU

1. AG - bei erwerbslosen ist der "AG " dann das jobcenter, aber eben nur bei erwerbslosen, was die partnerin ja nun mal nicht ist
2. KK
3. der arbeitsunfähige
 

ZynHH (R.i.P.)

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Die Schwangere ist Teil der Bg , wenn sie AU ist, ist es doch kein Problem, dem jc , gerade bei einer Einladung, eine Kopie der arbeitgeberbescheinigung AUB zukommen zu lassen.

Alternativ wäre, den Arbeitgeber um eine Entschuldigung fürs jc bitten....

Die Behauptung war doch, es wäre nicht zulässig und das ist natürlich falsch.
Natürlich ist es zulässig, dem jc eine Kopie der Aub zukommen zu lassen, damit kann man, wenn man will auch die Wände des jc pflastern... kann dir kaum jemand verbieten.

Nicht immer dem jc etwas vorschreiben wollen, was nicht Hand und Fuss hat, sondern deren Regeln gegen sie verwenden.

Es ist natürlich zum kotzen, was diese "Menschen" im Jobcenter sich rausnehmen, aber mit etwas Nachdenken und überlegter Handlung, kann man mit denen leben.....

Ich habe in 5 Jahren ELO keine AUB eingereicht und war monatelang nicht verfügbar und in Kliniken...

Alles eine Frage wieviel Arbeit und Kosten das jc mit dem Kunden haben möchte....okay...auch der Argumentation des Kunden....
 

joelle

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die wollen bestimmt von deiner partnerin wissen, ob sie danach in elternzeit geht und für wie lange, das ist alles.

wichtig: mehrbedarf für schwangere beantragen!!! den mehrbedarf erhält sie ab der 13. woche. der arzt kann ihr eine bescheinigung ausstellen, dass sie schwanger ist und in welcher woche. sie braucht ihren mutterpass nicht abzugeben oder eine kopie davon.
was euch sonst noch zusteht:
kurz vor der entbindung (so 12 Wochen vorher) könnt ihr auch noch eine grundausstattung fürs baby beantragen. bitte kinderwagen, kinderbett mit lattenrost und matratze extra aufführen und im gleichen schreiben beantragen.
 

wisescorpion

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Vielen Dank für eure Antworten, auf die ich noch im einzelnen eingehe.

Der aktuelle Stand ist, dass seitens des JC nichts mehr gekommen ist. Keine Sanktion, auch kein Brief oder Mail.

*ZynHH
Mails versenden: Da gebe ich dir natürlich Recht.
Wichtige Unterlagen gehen immer auf dem Postweg raus. Aber solange ich ziemlich flott auch per Mail Antworten meines JC bekomme kann ich das auch so klären.
Abgesehen davon habe ich eine eigene Domain in der ich Mailadressen einrichten kann wie ich will. Mache ich zB beim JC , Gewinnspielen usw. Falls ich keine Lust mehr auf Werbung habe wird die Mailadresse gelöscht.
 

wisescorpion

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Ich habe es ja schon angekündigt dass ich auf eure Beiträge hier eingehe. Vorab: Ich will hier niemandem auf den Schlips treten. Falls das der Fall sein sollte bitte ich euch und die Moderatoren hier im Forum um Nachsicht, Berichtigung, Verbesserung, Löschung usw. auf meine Posts.

Die Schwangere ist Teil der Bg , wenn sie AU ist, ...dem jc , gerade bei einer Einladung, eine Kopie der ... AUB zukommen zu lassen...
...den Arbeitgeber um eine Entschuldigung fürs jc bitten....
Der AG meiner Frau ist NICHT das JC , weil sie als Mitglied der BG nicht vom JC "herumkommandiert" werden kann. Daher ist der Adressat für eine AUB deren AG und nicht das JC , nur weil das JC das eben will. *doppelhexe hat das ja auch schon kommentiert.

Die Behauptung war doch, es wäre nicht zulässig und das ist natürlich falsch.
Meine Behauptung war richtig. Das JC ist eben NICHT der Empfänger einer AUB, weil meine Frau als Mitglied der BG , in Vollzeit, nicht dem JC gegenüber verpflichtet ist. Sondern nur gegenüber ihrem AG .

Nicht immer dem jc etwas vorschreiben wollen, was nicht Hand und Fuss hat, sondern deren Regeln gegen sie verwenden...
Da stimme ich dir zu 100% zu. Und weil es dieses geile Forum gibt habe ich diesen thread eröffnet. Alle helfen vielen.

...elternzeit...mehrbedarf für schwangere...bescheinigung...mutterpass...grundausstattung fürs baby...beantragen.
Vielen Dank für deine Hinweise. Haben wir zum Teil schon beim JC hinterlegt bzw. bekommen. Dem JC ist die Schwangerschaft bekannt (beim Antrag). Wir bekommen schon den monatlichen Mehrbedarf für Schwangere. Wegen der Grundausstattung (Einmalige, zusätzliche Leistungen) haben wir schon unsere Helferlein (Rechtsanwälte) die uns dabei helfen, unseren Anspruch für Neuware durchzusetzen und sich nicht mit pauschalen Leistungen abzufinden. :smile:
 

Fabiola

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Meine Behauptung war richtig.
Deine Behauptung wäre richtig, wenn Du geschrieben hättest:
Die Forderung einer Vorlage der AU -Bescheinigung von Frau xxx bei ihnen ist nicht zulässig.
Du aber hast geschrieben:
Die Vorlage der AU -Bescheinigung von Frau xxx bei ihnen ist nicht zulässig.
Die Vorlage ist zulässig (wenn man das möchte) - die Forderung der Vorlage jedoch nicht.

Insofer ist was @ZynHH schreibt schon richtig.
 

wisescorpion

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...Die Vorlage ist zulässig (wenn man das möchte) - die Forderung der Vorlage jedoch nicht.

Insofer ist was @ZynHH schreibt schon richtig.

Servus und vielen Dank für die Klarstellung - ich weiss zwar dass Gesetze mitunter spitzfindig sind, aber dass man das im Sozialrecht dann so genau nehmen muss... Auf jeden Fall achte ich ab sofort auf meine Wortwahl.

Sorry an ZynHH, falls ich dir auf den Schlips getreten bin, *Fabiola hat das super klargestellt.
 
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