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Vorab: Sollte mein Beitrag hier falsch sein bitte ich die Admins um die Verschiebung in den richtigen Bereich. Danke.
Hallo zusammen, ich schreibe diesen Thread da ich im Inernet nach gründlicher Recherche keinen vergleichbaren Fall gefunden habe.
Basics:
Ich beziehe Alg2. Zusammen mit meiner Partnerin, die schwanger ist und über eine ZAF in einem unkündbaren Beschäftigungsverhältnis steht. Wir beide werden laut Bescheid des JCs als sog. BG bezeichnet.
Dem JC ist seit der Abgabe meiner Unterlagen bekannt, dass meine Partnerin soz. in "Lohn und Brot" steht und schwanger ist.
Dem JC ist seit der Abgabe meiner Unterlagen bekannt, dass nur ich Arbeit suche.
Zeitstrahl:
Abgabe Antrag: 21.12.2017
Abgabe Unterlagen: 05.01.2018
Bescheid erhalten: 02.02.2018
Eigene Fehler:
-> Antrag zu spät gestellt
-> Euer Forum viel zu spät gefunden
WEIL: Die Hoffnung und Angst als letztes stirbt.
Zwischenrufe, durcheinander...:
-> Dank euren vielen Informationen hier im Forum habe ich vieles gelernt.
-> Keine EGV "blind" unterschreiben (DAS ist bei mir eh einen Extra-Thread wert)
-> der/die SB im JC ist nicht mein Beichtvater
-> der/die SB im JC will Daten, die er/sie nicht einfordern darf
-> der/die SB im JC könnte mich anlügen, wenn ich nicht informiert wäre
-> diese Liste würde zu lange werden wenn ich weiterschreiben würde
Zurück zum Fall:
Meine Partnerin hat vom JC (der Abteilung Arbeitsvermittlung) eine Einladung erhalten.
Ich zitiere: "Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen."
Danach der Hinweis mit RFB , Kürzung um 10% usw....
Also nochmals, um sich alles immer wieder auf der Zunge zu zergehen zu lassen:
-> dem JC ist bekannt, dass nur ich Arbeit suche
-> dem JC ist bekannt, dass meine Partnerin in einem unkündbarem Arbeitsverhältnis steht
Es geht weiter mit dem JC - Teil 1:
-> dem JC wurde per Mail mitgeteilt, dass meine Partnerin schwanger ist und in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis steht
-> dem JC wurde in derselben Mail mitgeteilt, dass sich alle Unterlagen dazu in der BG -Akte befinden und meine Partnerin derzeit krank geschrieben ist. Und dass sie daher (Krankschreibung über den Termin des JCs) eh nicht zum Termin kommen kann (krank ist krank).
26 Minuten später kommt vom JC die Antwort - Teil 2:
Und es wird immer komischer....
-> Ich zitiere:
Sehr geehrter Herr XXX,
dem Jobcenter liegt aktuell kein Arbeitsvertrag vor. Ich benötige einen Arbeitsvertrag von Frau XXX um dies im System zu vermerken wo sie arbeitet.
Eine aktuelle Krankmeldung kann ich aktuell ebenfalls nicht im System bei mir sehen. Diese benötige ich ebenfalls noch schriftlich.
Sobald ich die Unterlagen habe, wäre der Termin storniert.
BUMM-TSCHAK !! - Teil 3:
Es wird interessant:
-> Meine Antwort an das JC , per Mail:
Sehr geehrt XXX ,
... Dem Jobcenter liegen Abrechnungen von Frau XXX vor, die ich persönlich an XXX ausgehändigt habe. Die Eingabe des Arbeitsvertrages ist somit nicht nötig, zumal sich aus den Abrechnungen die erforderlichen Angaben ergeben. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist die Weitergabe des Arbeitsvertrages nicht zulässig (Vertrauensmissbrauch, fristlose Kündigung).
Die Krankmeldungen betreffen das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Vorlage der AU -Bescheinigung von Frau xxx bei ihnen ist nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Nicht-Knecht
Wie geht es weiter? - Teil 4:
-> bis heute gibt es keine Antwort vom JC , weder per Mail oder Brief
-> in der ursprünglichen Einladung vom 13.02. gibt es eine RFB .
-> Vor Ablauf der RFB -Frist habe ich einen Termin im JC , allerdings in eigener Sache, wo ich dieses "Problem" auch ansprechen könnte.
Oki. Das ist bis jetzt alles was mir dazu eingefallen ist.
Hallo zusammen, ich schreibe diesen Thread da ich im Inernet nach gründlicher Recherche keinen vergleichbaren Fall gefunden habe.
Basics:
Ich beziehe Alg2. Zusammen mit meiner Partnerin, die schwanger ist und über eine ZAF in einem unkündbaren Beschäftigungsverhältnis steht. Wir beide werden laut Bescheid des JCs als sog. BG bezeichnet.
Dem JC ist seit der Abgabe meiner Unterlagen bekannt, dass meine Partnerin soz. in "Lohn und Brot" steht und schwanger ist.
Dem JC ist seit der Abgabe meiner Unterlagen bekannt, dass nur ich Arbeit suche.
Zeitstrahl:
Abgabe Antrag: 21.12.2017
Abgabe Unterlagen: 05.01.2018
Bescheid erhalten: 02.02.2018
Eigene Fehler:
-> Antrag zu spät gestellt
-> Euer Forum viel zu spät gefunden
WEIL: Die Hoffnung und Angst als letztes stirbt.
Zwischenrufe, durcheinander...:
-> Dank euren vielen Informationen hier im Forum habe ich vieles gelernt.
-> Keine EGV "blind" unterschreiben (DAS ist bei mir eh einen Extra-Thread wert)
-> der/die SB im JC ist nicht mein Beichtvater
-> der/die SB im JC will Daten, die er/sie nicht einfordern darf
-> der/die SB im JC könnte mich anlügen, wenn ich nicht informiert wäre
-> diese Liste würde zu lange werden wenn ich weiterschreiben würde
Zurück zum Fall:
Meine Partnerin hat vom JC (der Abteilung Arbeitsvermittlung) eine Einladung erhalten.
Ich zitiere: "Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen."
Danach der Hinweis mit RFB , Kürzung um 10% usw....
Also nochmals, um sich alles immer wieder auf der Zunge zu zergehen zu lassen:
-> dem JC ist bekannt, dass nur ich Arbeit suche
-> dem JC ist bekannt, dass meine Partnerin in einem unkündbarem Arbeitsverhältnis steht
Es geht weiter mit dem JC - Teil 1:
-> dem JC wurde per Mail mitgeteilt, dass meine Partnerin schwanger ist und in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis steht
-> dem JC wurde in derselben Mail mitgeteilt, dass sich alle Unterlagen dazu in der BG -Akte befinden und meine Partnerin derzeit krank geschrieben ist. Und dass sie daher (Krankschreibung über den Termin des JCs) eh nicht zum Termin kommen kann (krank ist krank).
26 Minuten später kommt vom JC die Antwort - Teil 2:
Und es wird immer komischer....
-> Ich zitiere:
Sehr geehrter Herr XXX,
dem Jobcenter liegt aktuell kein Arbeitsvertrag vor. Ich benötige einen Arbeitsvertrag von Frau XXX um dies im System zu vermerken wo sie arbeitet.
Eine aktuelle Krankmeldung kann ich aktuell ebenfalls nicht im System bei mir sehen. Diese benötige ich ebenfalls noch schriftlich.
Sobald ich die Unterlagen habe, wäre der Termin storniert.
BUMM-TSCHAK !! - Teil 3:
Es wird interessant:
-> Meine Antwort an das JC , per Mail:
Sehr geehrt XXX ,
... Dem Jobcenter liegen Abrechnungen von Frau XXX vor, die ich persönlich an XXX ausgehändigt habe. Die Eingabe des Arbeitsvertrages ist somit nicht nötig, zumal sich aus den Abrechnungen die erforderlichen Angaben ergeben. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist die Weitergabe des Arbeitsvertrages nicht zulässig (Vertrauensmissbrauch, fristlose Kündigung).
Die Krankmeldungen betreffen das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Vorlage der AU -Bescheinigung von Frau xxx bei ihnen ist nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Nicht-Knecht
Wie geht es weiter? - Teil 4:
-> bis heute gibt es keine Antwort vom JC , weder per Mail oder Brief
-> in der ursprünglichen Einladung vom 13.02. gibt es eine RFB .
-> Vor Ablauf der RFB -Frist habe ich einen Termin im JC , allerdings in eigener Sache, wo ich dieses "Problem" auch ansprechen könnte.
Oki. Das ist bis jetzt alles was mir dazu eingefallen ist.