Erwerbsschaden eines verletzten Arbeitslosen - Huber plädiert für Regress des Sozialv

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Ahasveru

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Erwerbsschaden eines verletzten Arbeitslosen - Huber plädiert für Regress des Sozialversicherungsträgers.


Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 8.4.2008, Az.: VI ZR 49/07 (Regressanspruch der BfA im Fall der Verletzung eines Arbeitslosengeld I-Empfängers)" von Prof. Dr. Christian Huber, original erschienen in: JZ 2008 Heft 22, 1114 - 1116.


Der BGH (08.04.2008, Az.: VI ZR 49/07) hat kürzlich einen Regressanspruch der Bundesagentur bei verkehrsunfallbedingter Verletzung eines Alg-I-Beziehers bejaht. Der Autor überprüft das Urteil und gibt Hinweise zum Ausmaß des Regresses, zum Zeitpunkt des Anspruchsübergangs sowie zu Auswirkungen bei Alg-II-Beziehern.

Weiter zum Artikel:
 
AW: Erwerbsschaden eines verletzten Arbeitslosen - Huber plädiert für Regress des Soz

Hi,

war da nicht vor einigen Tagen ein Bericht wonach ALG-II Empfänger auf einer Baustelle krebserregenden Asbest ohne jegliche Schutzmaßnahmen abbauen müssen?

Gruss

Paolo
 
AW: Erwerbsschaden eines verletzten Arbeitslosen - Huber plädiert für Regress des Soz

Hallo, :)

war da nicht vor einigen Tagen ein Bericht wonach ALG-II Empfänger auf einer Baustelle krebserregenden Asbest ohne jegliche Schutzmaßnahmen abbauen müssen?
Das hätte Dir die Suchfunktion gesagt, :)

Okay, es gibt einen Artikel, und was möchtest Du jetzt in Bezug darauf sagen?

LG

Ahasveru
 
AW: Erwerbsschaden eines verletzten Arbeitslosen - Huber plädiert für Regress des Soz

Okay, es gibt einen Artikel, und was möchtest Du jetzt in Bezug darauf sagen?

Das dein Artikel dazu passt. Hab nur laut gedacht:cool:

Gruss

Paolo
 
AW: Erwerbsschaden eines verletzten Arbeitslosen - Huber plädiert für Regress des Soz

Erwerbsschaden eines verletzten Arbeitslosen

Ein Arbeitsloser kann in Ermangelung einer Erwerbstätigkeit niemals einen Erwerbsschaden haben.
 
AW: Erwerbsschaden eines verletzten Arbeitslosen - Huber plädiert für Regress des Soz

Hallo, :)

*lach*, natürlich darfst Du laut denken, dafür wird nicht sanktioniert, wir sind ja hier bei keiner Arge, :)

Wenn es Deinen Gedankengängen zufolge einen Zusammenhang des Artikels in diesem Thread mit dem von Dir Erwähnten geben mag oder auch nicht, beeinflusst ein solcher aber nicht eine Zusammenfassung zu einer Anmerkung zu einem Urteil.

LG

Ahasveru
 
AW: Erwerbsschaden eines verletzten Arbeitslosen - Huber plädiert für Regress des Soz

Hallo Ahasveru,

so wie ich Paolo verstanden habe, können aufgrund des Urteils dann ALG2- Empfänger, die bei ABMs oder 1E- Jobs verunfallen, entsprechende Regreßforderungen stellen.

meint ladydi12
 
AW: Erwerbsschaden eines verletzten Arbeitslosen - Huber plädiert für Regress des Soz

Hallo, :)

*lach*, natürlich darfst Du laut denken, dafür wird nicht sanktioniert, wir sind ja hier bei keiner Arge, :)

Wenn es Deinen Gedankengängen zufolge einen Zusammenhang des Artikels in diesem Thread mit dem von Dir Erwähnten geben mag oder auch nicht, beeinflusst ein solcher aber nicht eine Zusammenfassung zu einer Anmerkung zu einem Urteil.

LG

Ahasveru

Ja genau :cool:

Hallo Ahasveru,

so wie ich Paolo verstanden habe, können aufgrund des Urteils dann ALG2- Empfänger, die bei ABMs oder 1E- Jobs verunfallen, entsprechende Regreßforderungen stellen.

meint ladydi12

Das war wohl mein Gedanke.:icon_neutral:

Gruss

Paolo
 
AW: Erwerbsschaden eines verletzten Arbeitslosen - Huber plädiert für Regress des Soz

Hallo, :)

Zitat von ladydi12

so wie ich Paolo verstanden habe, können aufgrund des Urteils dann ALG2- Empfänger, die bei ABMs oder 1E- Jobs verunfallen, entsprechende Regreßforderungen stellen.
Bin ich jetzt persönlich überfragt, :). Da müsste man sich jetzt mal das Urteil nehmen und es in diesem Gesichtspunkt auseinanderpfriemeln.

LG

Ahasveru
 
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