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Gast
Hallo an Alle, bin neu hier im Forum, ein freundliches Hallo an Alle hier!.Kurz zu meiner Geschichte habe wegen psychischen Erkrankungen 2008 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.Hatte dann 2 Begutachtungen von der Rentenversicherung!Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt.So bin dann zum VDK die haben Widerspruch eingelegt.Dieser wurde wieder abgelehnt.Dann wurde beim Sozialgericht Klage eingereicht.Stand der Dinge es wurden alle ärztlichen Unterlagen von meinen Ärzten angefordert von Gericht.Im Juni musste ich zu einem Gutachter(Gerichts Sachverständiger) .Heute habe ich das Gutachten bekommen, es steht drin , dass ich maximal 4 Stunden arbeitsfähig bin.Wäre nett wenn Ihr mir vielleicht sagen könnt wie das jetzt nach dem Gutachten weitergeht, ob ich da persönlich zu Gericht muss.Oder wird dann jetzt Anhand des Gerichtssachverständigen entschieden?Bekomme im Moment Alg 2, wie lange zahlt die Arge überhaupt noch weiter wenn ich nicht arbeitsfähig bin?Es stehen einige Fragen offen!Grüsse Uijo76