Hallo Roadqueen,
Meine Rente wurde abgelehnt bin aber seit 2016 wegen Fibromyalgie "diagnose gesichert" erkrankt.
Diese Diagnose ist teilweise sehr "umstritten" und wird wahrscheinlich bei der DRV nicht ausreichen, um eine EM-Rente durchzusetzen.
Bist du vor der Ablehnung von der DRV Begutachtet worden und wenn ja welche Fachrichtung war der Gutachter ???
Da ich schon vorher nicht vermittelbar war,bin ich über meinen Mann Rente wegen erblindung Familien versichert.Bekomme auch kein Krankengeld.
Was war denn
VOR ALGII, Krankengeld kann man ja nur bekommen wenn man in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung krank geworden ist ???
Aus einer Familienversicherung besteht
KEIN Anspruch auf Krankengeld, das sichert nur die komplette ärztliche Versorgung ab und daran wird sich wohl auch vorerst nichts ändern.
Wer ist für mich zuständig bis mein Widerspruch bei der Rentenstelle durch ist.
Hast du denn schon (nachweislich also per Übergabe-Einschreiben) Widerspruch eingelegt und die Unterlagen (zur Akten-Einsicht) angefordert, die für diese Entscheidung verwendet wurden ?
Bist du mal in einer medizinischen Reha gewesen und wenn ja kennst du den Reha-Bericht ???
Was hast du denn bei der Antragstellung mit eingereicht, dass du nicht "vermittelbar" bist beim JobCenter, das hat für die Rentenkasse keine besondere Bedeutung, es geht
NUR darum, ob du aus gesundheitlichen Gründen arbeiten kannst oder nicht.
Wurde nach der ablehnung durch meine Ärzte seit dem 16.04.2018 ohne unterbrechung bis 21.10.2018 krankgeschrieben. Die nächste Krankmeldung folgt da meine Ärzte mir keine hoffung auf besserung machen können
Warum erst nach der Ablehnung der EM-Rente eine Krankschreibung, davor bist du doch auch nicht gesund gewesen (für die DRV schon
OHNE AU-Bescheinigung), das sollte doch deinen behandelnden Ärzten auch schon früher klar gewesen sein ...
Wer offiziell "Arbeits-
FÄHIG" ist bekommt in der Regel keine EM-Rente und ohne eine Bescheinigung dazu vom Arzt gilt man bei den Behörden überall als gesund.
Laut Gutachten der Schmerzklinik habe ich eine erheblich eingeschänkte Alltagstauglichkeit.Laut Rentenarzt bin ich aber voll arbeitsfähig.
Dass diese Ansichten sehr unterschiedlich sind, ist nicht so besonders neu, hier sind viele User denen die EM-Rente mal abgelehnt wurde, ich gehöre auch dazu.
Es dauerte fast 3 Jahre bis ich dann am Gericht doch die EM-Rente bekommen musste, ich war allerdings durchgehend seit meiner letzten Tätigkeit AU geschrieben (insgesamt fast 4 Jahre lang).
In der Regel werden mehr als 50 % der Anträge auf EM-Rente erst mal abgelehnt und nur wenige Antragsteller legen Widerspruch ein, noch weniger reichen später Klage ein wenn der Widerspruch auch abgelehnt wurde, so spart die DRV eine Menge Renten-Geld.
Dein Widerspruch sollte also noch sehr gut begründet werden, liegt denn der Bericht der Schmerzklinik schon vor bei der DRV, darf ich fragen wie alt du bist ???
Ich wahr bis 2015 im Arbeitslosengeld2 bezug als diese weggefallen ist weil mein Mann im Jahr 2015 durch die Rentenerhöhung ca.3 euro über der Hartz4 Satz kam mussten wir Sozialhilfe beantragen.
Das verstehe ich nicht, wenn du offiziell noch
NICHT als EM anerkannt bist hast du in der Sozial-
HILFE gar nichts zu suchen, die Sätze sind dort genau die gleichen wie in Hartz 4.
Da hat man dich doch schon gewaltig "über den Tisch" gezogen, vor Allem kannst du durch Sozial-
HILFE den Anspruch auf EM-Rente komplett verlieren.
Das zählt nicht zur Aufrechterhaltung dieses Anspruches, Hartz 4 schon ... wer Sozial-
HILFE bezieht muss (eigentlich) gesetzlich gesehen bereits als Erwerbsgemindert anerkannt sein ...
Ich selber habe dann vom Jobcenter nichts mehr bekommen und wurde dann bei meinem Mann als Familienmitglied versichert.
Das ist also
NICHT korrekt und die DRV sieht das ja bisher auch noch völlig anders und hält dich für Erwerbsfähig, dann gehörst du weiterhin zum JobCenter, auch wenn du nicht vermittelbar bist wegen akuter Krankheit.
Dort brauchst du dann auch dringend die AU-Bescheinigung, es scheint Einiges mehr im "argen" zu liegen, als nur dein Antrag an die DRV ...
Das einzige was uns bewillig wurde war heizöl und das auch nicht in kompletter höhe.
Das kann man schlecht beurteilen, das ist ja auch von der Rente deines Partners mit abhängig welche Ansprüche das Amt übernehmen muss ... dem Sozial-
AMT musst du die Ablehnung auch mitteilen und dann könnte man dich direkt zum JC zurück schicken.
Und lass dir dort nicht wieder erzählen, dass die (im SGB II) andere Leistungs-Sätze haben als im SGB XII, das ist Unsinn die wollten dich nur loswerden, weil sie dich AU-krank nicht in Arbeit vermitteln können.
AU bedeutet aber nicht automatisch auch "Erwerbsgemindert" und das wird gerne mal verwechselt zum Vorteil der Ämter und zu deinem Nachteil.
MfG Doppeloma