Na ja, ob so oder so, es scheint das die DRV aufgrund des wachsenden Kostendrucks in letzter Zeit wohl doch etwas genauer hinschaut, wenn es um die Weiterbewilligungsanträge geht. Ist doch auch logisch, kann man so insgeheim drauf hoffen das nun auch wieder viele nicht um ihre Rente kämpfen.
Ich hab ja inzwischen mit meiner Hausärztin gesprochen und sie sagte mir, das sie der DRV SB am Telefon mitgeteilt hätte das das nicht so schnell gehe, da sie erst aktuelle Befunde brächte und das eben dauern würde. Daraufhin hätte ihr die DRV SB am Telefon mitgeteilt, das sie das nicht verstehen könne, denn ich müßte doch ständig in orthopädischer Behandlung sein. Dann soll sie den Befundbericht vergessen, sie will bei mir jetzt einen Gutachter einschalten.
Man sieht wie wenig sich die angeblichen Experten mit der Materie wohl auseinander setzten wollen, was bei Behörden ja eher typisch scheint, denn keiner will seinen Kopf einschalten, wohl aus Angst vor fehlern die man ihnen dann anlasten könnte. Hallo der Facharzt hat die Anfangsdiagnose gestellt und ans KH überwiesen, die haben behandelt und dann an den Hausarzt zwecks Weiterbehandlung abgegeben. Wozu danach noch den teuren Facharzt weiter aufsuchen, wenn der Hausarzt entsprechend der Diagnose nun die Behandlung weiter fortführt und keinen Grund für eine erneute Vorstellung bei Facharzt sieht. Das Hausarztmodell sieht sowas nun mal nicht vor, da ist nur der Hausarzt der entscheidende Arzt.
Interessant war bei dem Termin der neuen Hausärztin aber schon, als ich ihr das BU-Rentengutachten (Gerichtsgutachter), den letzten Reha-Abschlussbericht (Blatt 1 und 1a), sowie die KH OP-Berichte als auch den Befund des Schmerztherapeuten in Kopie vorlegte, das sie sagte diese Unterlagen hätte sie leider so nicht im Computer - würde sie jetzt gleich mal einscannen. Sie stimmte mir sogar zu als ich ihr sagte, daß mein alter Orthopäde inzwischen selbst in Rente sei und der Nachfolger ohne medizinischen Grund keine Veranlassung sähe teure Untersuchungen nur für einen neuen Befund auf Wunsch der DRV vorzunehmen, ganz abgesehen davon das ein Termin dafür Monate dauern würde. Was mich im nachhinein bei dem Gespräch jedoch ärgerte war ihre Aussage, daß der neue Orthopäde bei Praxisübernahme doch alle alten Unterlagen von mit hätte, ja genau, ebenso wie sie - nur sie wollte ja selbst nicht in die alten Unterlagen schauen - also sollte sie sich wohl mal an die eigene Nase fassen.
Nun dann warte ich jetzt mal ab, was sich die DRV SB so ausdenkt, denn bei mir geht es ja um die Arbeitsmarktrente und nicht um eine befristete volle EMR aus rein gesundheitlichen Gründen.
Ich bin natürlich auch sehr gespannt wie die Herrschaften ein Gerichtsurteil nach 20 Jahren aufheben wollen (unbefristete Teil-EMR) - mit einer Wunderheilung durch einen Gutachter - wohlmöglich nach Aktenlage, oder wie.
Wer von uns mag schon glauben, daß die DRV neue C´t / MRT bezahlen wird um ein Gutachten erstellen zu können, ich nicht.
Alle mir bekannten Fälle wurden bestenfalls vor Ort vom Gutachter untersucht, da wurden nie C´t oder MRT heran gezogen. Nur so kann man jedoch bei Orthopädischen Gesundheitsstörungen keine konkrete Aussage treffen, vor allem wenn es um eine kaputte Hüfte oder gar HWS/LWS mit Verkalkungen geht.
Die DRV hat bei mir (ü60 mit drittem Weiterbewilligungsantrag) jetzt ja noch viel Zeit, nachdem man bereits zwei Monate hat vertreichen lassen bis man mal den Befundbericht vom Hausarzt anforderte, denn die Rente läuft ja erst zum 30.06.2019 aus.
Also abwarten und däumchen drehen.
Grüße saurbier