Erwerbsminderungsrente-Nachzahlung?

Leser in diesem Thema...

Landei1983

Ganz Neu hier...
Startbeitrag
Mitglied seit
7 Jul 2019
Beiträge
6
Bewertungen
1
Hallo,
ich habe ein paar Fragen.

Ich habe am Freitag meinen Bescheid über die Erwerbsminderungsrente erhalten. Zudem stand darin, dass ich ab Oktober 2017 eine Nachzahlung erhalte.
Die Rente beträgt nach alle Abzügen (Krankenversicherung etc.) 188€

Nun steht da auch drin, dass die Nachzahlung noch nicht ausgezahlt wird, da es noch Klärungsbedarf mit der AfA und der Krankenkasse gibt, ob die was davon haben wollen.

Ich habe von April 2017-August 2018 Krankengeld bezogen. Ab August bis zum 11.8. erhalte ich 702€ Arbeitslosengeld.

Ich musste auch bei der Besntragung der Rente, die Beträge der Agentur und der Krankenkasse auch angeben bzw.hat die Krankenkasse das auch automatisch immer gemeldet.

Meine Fragen jetzt: werde ich überhaupt etwas von der Nachzahlung sehen? Und wie lange wird das in etwa dauern? Habt ihr da Erfahrung?

LG
Landei
 
Meine Fragen jetzt: werde ich überhaupt etwas von der Nachzahlung sehen? Und wie lange wird das in etwa dauern? Habt ihr da Erfahrung?

Nein, das ist unwahrscheinlich, da die Rente offenbar wesentlich weniger als das Krankengeld und das Alg1 ist und du für den gesamten Nachzahlungszeitraum die anderen Leistungen erhalten hast.
 
Hallo Landei,

bei mir haben die Behörden untereinander verrechnet, und das ging klar und flott. Zwischenzeitlich hat sich da rechtlich mal etwas geändert, so dass man da selbst dafür sorgen musste. Weiß nicht genau, was da war oder jetzt noch ist.
Ich bekam dann rückwirkend Sozialhilfe. Den Antrag stellte ich, als ich den Rentenbescheid hatte. Ging auch flott und richtig.

Wichtig dürfte sein, ob deine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung gezahlt wird, und ob befristet oder unbefristet.

Bekommt man eine Rente, kann man von der Sozialhilfe manche Versicherung absetzen, was ohne Rente nicht der Fall ist.


LG Gertrud
 
Nein, das ist unwahrscheinlich, da die Rente offenbar wesentlich weniger als das Krankengeld und das Alg1 ist und du für den gesamten Nachzahlungszeitraum die anderen Leistungen erhalten hast.
Das heißt, ich bekomme keine Nachzahlung????

Hallo Landei,

bei mir haben die Behörden untereinander verrechnet, und das ging klar und flott. Zwischenzeitlich hat sich da rechtlich mal etwas geändert, so dass man da selbst dafür sorgen musste. Weiß nicht genau, was da war oder jetzt noch ist.
Ich bekam dann rückwirkend Sozialhilfe. Den Antrag stellte ich, als ich den Rentenbescheid hatte. Ging auch flott und richtig.

Wichtig dürfte sein, ob deine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung gezahlt wird, und ob befristet oder unbefristet.

Bekommt man eine Rente, kann man von der Sozialhilfe manche Versicherung absetzen, was ohne Rente nicht der Fall ist.


LG Gertrud
Hallo Gertrud, ich bekomme eine teilweise Erwerbsminderungsrente und sie würde bis Juli 2020 bewilligt


Moderationshinweis...

2 Beiträge zusammengeführt. Bitte nicht mehrere Beiträge in kurzer Zeit posten. Man kann das eigene Posting innerhalb der Editierzeit (60 Minuten) jederzeit ändern oder erweitern. Des Weiteren lassen sich auch mehrere und auch verschiedene Zitate in einen Beitrag einfügen. Bitte in Zukunft beachten :) LG @HermineL



 
Doch schon. Nur wird das mit den anderen Leistungen rückwirkend verrechnet.
Wenn du auf meine Frage von oben antwortest, kann man genaueres sagen.

Was soll er denn für eine Nachzahlung bekommen bei 188 Euro Rente? Die geht voll an die Krankenkasse bzw. die Agentur für Arbeit, weil die mit Krankengeld und Alg1 wesentlich höhere Vorausleistungen erbracht haben.
 
Was soll er denn für eine Nachzahlung bekommen bei 188 Euro Rente? Die geht voll an die Krankenkasse bzw. die Agentur für Arbeit, weil die mit Krankengeld und Alg1 wesentlich höhere Vorausleistungen erbracht haben.

Ja klar geht die an die KK und die AfA .
Und dann gibt's Schulden bei den Behörden, weils nicht reicht zur Verrechnung?
Bitte halte doch mit deinem Wissen nicht hinterm Berg.
 
Ja klar geht die an die KK und die AfA .
Und dann gibt's Schulden bei den Behörden, weils nicht reicht zur Verrechnung?
Bitte halte doch mit deinem Wissen nicht hinterm Berg.
Bin gerade sehr verwirrt und würde mich über eine richtige Antwort, so gut es eben geht, freuen. Was ist jetzt mit Schulden gemeint und was hat das mit der Nachzahlung zutun?

Was soll er denn für eine Nachzahlung bekommen bei 188 Euro Rente? Die geht voll an die Krankenkasse bzw. die Agentur für Arbeit, weil die mit Krankengeld und Alg1 wesentlich höhere Vorausleistungen erbracht haben.
Macht irgendwie Sinn... aber das was mir dann monatlich immer gezahlt wird, bekomme ich oder muss ich das „abgeben“?


Moderationshinweis...

2 Beiträge zusammengeführt. Bitte nicht mehrere Beiträge in kurzer Zeit posten. Man kann das eigene Posting innerhalb der Editierzeit (60 Minuten) jederzeit ändern oder erweitern. Des Weiteren lassen sich auch mehrere und auch verschiedene Zitate in einen Beitrag einfügen. Bitte in Zukunft beachten :) LG @HermineL



 
Ja klar geht die an die KK und die AfA .
Und dann gibt's Schulden bei den Behörden, weils nicht reicht zur Verrechnung?
Bitte halte doch mit deinem Wissen nicht hinterm Berg.


Nein, es gibt keine Schulden, was ja auch logisch ist, denn sonst hätte jeder der Sozialleistungen bezieht, ebenfalls Schulden bei den Behörden.

Macht irgendwie Sinn... aber das was mir dann monatlich immer gezahlt wird, bekomme ich oder muss ich das „abgeben“?

Die Rente wird angerechnet, Du bekommst dann entsprechend weniger Sozialhilfe. Für Dich ändert sich also nichts.
 
Naja, dazu muss erstmal Anspruch auf Sozialhilfe bestehen. Bei einer Rente auf Zeit ist das nicht unbedingt der Fall. Wenn noch erwerbsfähige Angehörige in der Familie sind (Partner, Kind zwischen 15 und 24), dann könnte auch Sozialgeld über das JC in Betracht kommen. Oder gar nichts, wenn keine Bedürftigkeit besteht wegen Einkommen des Partners oder wegen Vermögen.

702 Euro ohne bisherige Aufstockung durch das JC spricht eher dafür, dass der oder die TE nicht allein lebt.
 
Naja, dazu muss erstmal Anspruch auf Sozialhilfe bestehen. Bei einer Rente auf Zeit ist das nicht unbedingt der Fall. Wenn noch erwerbsfähige Angehörige in der Familie sind (Partner, Kind zwischen 15 und 24), dann könnte auch Sozialgeld über das JC in Betracht kommen. Oder gar nichts, wenn keine Bedürftigkeit besteht wegen Einkommen des Partners oder wegen Vermögen.

702 Euro ohne bisherige Aufstockung durch das JC spricht eher dafür, dass der oder die TE nicht allein lebt.
Ich lebe allein. Auch keine Kinder... Das es eine Aufstockung geben kann, wusste ich nicht
 
Dann musst du zu deiner Rente schnellstmöglich Sozialhilfe beantragen. Denn die Agentur für Arbeit wird ab Kenntnis der Rentenbewilligung ALG 1 einstellen.
 
Liebes Landei,
bei teilweiser EM-Rente wäre für die Aufstockung das JC zuständig, so mein letzter Stand.
Das Sozi wäre nur bei voller EM-Rente zuständig.
Beim Sozi damals habe ich die Leistungen nach SGB XII rückwirkend ab Rentenbeginn erhalten, was die Behörden untereinander verrechnet haben.
Ob das beim SGB II auch so (einfach) geht, werden dir die anderen sagen, ich weiß das nicht.
Beim JC wirst du dich eh melden müssen, weil sich wesentliche Verhältnisse geändert haben bei dir.
Grüße vom grünen Finken
 
Das JC ist nicht zuständig für Erwerbsunfähige, die keinen EHB in der BG haben. Er muss zum Sozialamt und Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen.
 
Hallo Helga40,

Das JC ist nicht zuständig für Erwerbsunfähige, die keinen EHB in der BG haben. Er muss zum Sozialamt und Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen.

widerspreche dir nur ungerne aber es geht um eine EM-Teilrente auf Zeit und da ist durchaus weiter das JC zuständig, denn der Betroffene gilt ja noch als "Teilerwerbsfähig" (für mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden).

Man beachte #Post 6 ...

Ich bekomme eine teilweise Erwerbsminderungsrente und sie würde bis Juli 2020 gewährt (rückwirkend von Oktober 2017 an)

Diese Teil-EM-Rente müsste (eigentlich) zur vollen "Arbeitsmarktrente" aufgewertet werden wenn es keinen leidensgerechten Teilzeit-Arbeitsplatz gibt.
Trotzdem wird auch der doppelte Renten-Betrag dann den Lebensunterhalt nicht decken können und das JC ist (weiter) zuständig wie bei allen anderen "Arbeitsmarkt-Rentnern" auch ... eine weitere (Erwerbsfähige) Person in der BG ist also nicht erforderlich

MfG Doppeloma
 
Dann füge ich den Paragrafen zu Doppelomas Aussage mal dazu:
(hatte ich gerade wo sich die Beiträge überkreuzten im Speicher)

Absatz 1, Satz 1, Nummer 2
Die teilweise Erwerbsfähigkeit wird da nicht ausgeschlossen.

Im SGB XII gibt es dann die beiden Kapitel für die voll Erwerbsgeminderten
Kapitel 3 die befristet voll Erwerbsgeminderten
Kapitel 4 Rente im Alter und bei (voller) Erwerbsminderung.
Die suche ich jetzt aber nicht extra raus.
Nur der Vollständigkeit halber: Diese fallen dann eventuell auch in eine BG mit Erwerbsfähigen im SGB II, siehe o.g. §

Grüße vom grünen Finken
 
widerspreche dir nur ungerne aber es geht um eine EM-Teilrente auf Zeit und da ist durchaus weiter das JC zuständig, denn der Betroffene gilt ja noch als "Teilerwerbsfähig" (für mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden).
Dann habe ich jetzt etwas dazugelernt denn ich war bisher in dem Punkt immer der gleichen Meinung wie Helga
 
Ich glaube nicht an Teilerwerbsminderungsrente. Dafür müsste er vor 1961 geboren sein. Der Nick "Landei1983" deutet jedoch auf eine wesentlich jüngere Person hin.

Es könnte allenfalls eine Arbeitsmarktrente sein.

Vielleicht wäre es besser, er stellt den Rentenbescheid mal anonymisiert ein.
 
Richtig. Die EM-Renten gibt es nach wie vor voll oder teilweise.

Der Link zur DRV

Inwieweit Renten von solch geringem Umfang oder unwesentlich oberhalb des Betrages in Höhe eines Regelbedarfs das Versprechen halten können, einen vorherigen Verdienst weitestgehend ersetzen sollen, ist mir teilweise echt schleierhaft, wenn beispielsweise in zuletzt ausgeübter Vollzeittätigkeit im Helferbereich das 1,24-fache der Sozialhilfe (Gesamtbedarf inclusive Miete) verdient wurde, und jetzt bei der Berentung ohne Aufstockung nur noch unwesentlich mehr als der Regelbedarfsbetrag gezahlt wird, was ungefähr einem Drittel des heutigen Nettoverdienstes für Helfer in dieser Branche ausmacht.
 
Ich glaube nicht an Teilerwerbsminderungsrente. Dafür müsste er vor 1961 geboren sein. Der Nick "Landei1983" deutet jedoch auf eine wesentlich jüngere Person hin.

Es könnte allenfalls eine Arbeitsmarktrente sein.

Vielleicht wäre es besser, er stellt den Rentenbescheid mal anonymisiert ein.
Es ist eine Erwerbsminderungsrente (Teilweise) und diese hat nichts mit dem Alter zutun, sondern mit meiner Erkrankung. Den Bescheid lade ich hier nicht hoch. Auch nicht annonym.

JC ist nicht zuständig.

Ich danke euch soweit erstmal.

Ihr habt mir gut geholfen und meine Frage, ob ich die Nachzahlung erhalte oder nicht beantwortet. Darum ging es mir. Mehr nicht :)

Das Landei
 
Hallo Helga,

Ich glaube nicht an Teilerwerbsminderungsrente. Dafür müsste er vor 1961 geboren sein.

Das ist keine "Glaubensfrage" sondern im Rentenrecht (seit 2001) gesetzlich schon so geregelt ... ich hatte selbst mal einen Bescheid zur regulären Teil-EM-Rente = Erwerbsfähig am allgemeinen Arbeitsmarkt für wenigstens 3 aber UNTER 6 Stunden.

Beachte § 43 SGB VI ...

(1) 1Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie
1. teilweise erwerbsgemindert sind,

Quelle


Das hat mit der DRV -BU-Rente (für Jahrgänge bis 02.01.1961) überhaupt nichts zu tun, denn dabei geht es ja NUR um die Anerkennung von reiner Berufs-Unfähigkeit, daneben darf / soll man sogar noch Vollzeit alles Andere arbeiten am "allgemeinen Arbeitsmarkt" (was eine Arbeitsmarktrente ausschließt).

Es könnte allenfalls eine Arbeitsmarktrente sein.

Eine Arbeitsmarktrente kann (wird) für den TE daraus noch werden, das entscheiden DRV und AfA gemeinsam, ob der erforderliche "Teilzeit-Arbeitsmarkt" als verschlossen anzusehen ist und dann gibt es einen weiteren Bescheid und die Zahlung der vollen "Arbeitsmarktrente" wird (befristet) bewilligt.

So war das jedenfalls bei mir und in vielen Fällen, die mir bekannt sind (und die man hier auch nachlesen kann).

Was immer noch nichts daran ändert, dass gesundheitlich NUR eine Teilerwerbsminderung von der DRV anerkannt wurde, man ist also weiterhin als wenigstens 3 Stunden täglich Erwerbsfähig anzusehen und bekommt daher auch weiter ALG II wenn die "Arbeitsmarktrente" auch nicht zum Leben reichen wird.

Das Sozialamt ist aktuell für den TE nicht zuständig, auch wenn der TE das offenbar selber lieber anders sehen möchte ...

Vielleicht wäre es besser, er stellt den Rentenbescheid mal anonymisiert ein.

Wozu soll das gut sein, es ist doch klar dem Gesetz zu entnehmen, dass es eine altersunabhängige Teilweise Erwerbsminderung gibt ... :icon_kinn:

MfG Doppeloma
 
Zurück
Oben Unten