Hallo hamisch,
Ich wurde 01/2019 59 Jahre alt.
Ich habe noch volle EMR auf zeit (01.01.2018-01.07.2019).
Dazu hast du inzwischen schon den Ablehnungsbescheid bekommen, wann ist das gewesen ?
Grund war ein Privatunfall (GDB=50%).
Die Einschätzung der DRV ist in meinem Beruf als Konditor
weniger 3 Stunden, aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
nach Prüfung letzte Woche mehr als 6 Stunden überwiegend
sitzend und mit geringer Anforderung an die Handfunktion.
Damit wird die EMR nicht verlängert.
Wie siehst du selbst diese Einschätzung und wie sehen das deine Ärzte, bist du weiter in regelmäßiger Behandlung und wurden deine Ärzte auch dazu befragt nach dem Antrag auf Verlängerung der EM-Rente ???
Es ist ja eher nicht zu erwarten, dass der "allgemeine Arbeitsmarkt" auf dich wartet, da teile ich deine Befürchtungen, hat man dir nicht mal mehr eine berufliche Förderung (LTA =Leistungen zur beruflichen Teilhabe ?) angeboten wenn man dich für den Beruf als BU begutachtet hat ?
Du bist
VOR dem 02.01.1961 geboren, da hast du noch "Berufsschutz" und es ist schon ziemlich frech von der DRV das einfach zu ignorieren und dich ins "kalte Wasser" des allgemeinen Arbeitsmarktes werfen zu wollen nach einer EM-Rente mit Befristung ohne wenigstens "Fördergelder für einen AG" (als LTA) anzubieten..
Das solltest du dir
NICHT gefallen lassen und Widerspruch gegen die Ablehnung der Verlängerung einlegen, dafür hast du 1 Monat Zeit nach Erhalt des Bescheides, darum meine Frage ob das schon überschritten wurde ???
Ansonsten kann man auch noch über einen "Überprüfungs-Antrag" nachdenken ...
Soll mich beim Arbeitsamt melden. Ich habe Angst, dass ich keinen Job mehr finde.
Mein Arbeitsverhältnis ruht.
Ich habe 38 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt,
und war noch nie arbeitslos.
Deine Sorge ist nicht unberechtigt und da kommen viele "Vermittlungs-Hemmnisse" zusammen, zudem dürfte auch den SB nicht viel an Tätigkeiten einfallen, wo man die Hände nicht weiter für brauchen wird ???
Es ist allerdings wohl korrekt, dass nun die AfA (Agentur für Arbeit) zuständig wäre, sofern du
DIREKT VOR der Berentung auch noch ALGI bezogen hast (oder noch Krankengeld) das geht noch nicht eindeutig aus deinen Informationen hervor.
Da gibt es eine Sonderregelung bei der AfA (§ 145 SGB III) die dir den Anspruch auf ALGI auch nach einer EM-Zeitrente garantiert, dein ruhendes Arbeitsverhältnis ist dafür unerheblich (das "ruht" weiter).
Du brauchst aber trotzdem für deinen AG (und für diese Tätigkeit) wieder eine AU-Bescheinigung (vom behandelnden Arzt) ab Ende der EM-Rente (also ab dem 01.08.2019) sonst wärst du ja verpflichtet dort die Arbeit wieder aufzunehmen.
Vor der EMR war ich krank geschrieben.
Krankengeld ist ausgeschöpft.
Ein Anspruch auf Krankengeld ergibt sich aus einer EM-Zeitrente auch nicht aber ein Anspruch auf ALGI im Rahmen der sogenannten "Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III", du meldest dich dann also
NICHT "arbeitslos" (das bist du ja auch gar nicht), sondern wegen Ende der EM-Rente und weil die nicht verlängert wurde.
Mit einem Widerspruch (gegen die Ablehnung der Renten-Verlängerung) dazu würde man dich (vermutlich) dann auch vorerst in Ruhe lassen und gar nicht versuchen dich in "andere" Arbeit zu bringen, es steht dir natürlich frei das selber zu versuchen.
Es klingt aber nicht danach, dass du das unbedingt noch möchtest, was ich auch sofort verstehen kann und viele ältere (kranke) ELOs hier auch.
Stünde mir ab 01.07.2019 gegebenenfalls ALG 1 zu?
Wie lange?
Nach deinen bisherigen Angaben steht dir ALGI zu und das für 24 Monate Höchstdauer.
Du solltest trotzdem versuchen die Verlängerung der EM-Rente noch durchzusetzen, ich denke mir mal, dass du dann (auf die Dauer) weniger Verlust haben wirst (finanziell) als mit der Rente für Schwerbehinderte, da nimmst du ja auch noch (erneut) 10,8 % Abzüge (lebenslang) in Kauf.
Es könnte also weniger werden (vom Betrag her) als deine aktuelle EM-Rente, denn man schafft ja mit dieser Ablehnung aktuell eine "Lücke" im Rentenbezug und so muss der Betrag (deiner aktuellen EM-Rente)
NICHT mehr erreicht werden, mit einer anderen vorgezogenen Renten-Art.
In 2 Jahren könnte ich mit 61 1/2 Jahren Altersrente
einreichen.
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe dazu ...

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Musste selber (nach längerem Kampf mit der DRV) in EM-Rente gehen und habe die aber dann doch (mit der ersten Verlängerung) bis zum direkten Übergang in die reguläre Altersrente bezogen ...
So konnte der Betrag (bei mir) nicht mehr vermindert werden, den ich bis dahin als EM-Rente bezogen habe, das ist gesetzlich nicht erlaubt.
Bei dir versucht man (möglicherweise) schon wieder zu sparen, denn es ist eher ungewöhnlich, dass in deinem Alter eine EM-Rente nicht mehr verlängert wird wenn sie auch noch gar nicht so besonders lange bewilligt war ...
Bei der DRV dürfte ja auch bekannt sein, dass du einen Schwerbehinderten-Ausweis hast und damit auch Anspruch auf die Rente für Schwerbehinderte haben wirst ... gibt mir also "zu denken" wenn man dir da noch die Verlängerung der EM-Rente verweigert, damit du wieder völlig raus bist, ehe du eine Altersrente dann beziehen kannst.
Denn eine "Abschlagfreie" Rente bekommst du dann ja auch wieder nicht (mit 61,5 Jahren) ... es fehlen aber die (fiktiven) "Zurechnungs-Jahre" (in deinem Falle schon bis zum 62. Lebensjahr ?) aus deiner EM-Rente, für vorgezogene Altersrenten gelten nur noch die tatsächlichen (38) Beitragsjahre ...
So solltest du dir diese Ablehnung nicht ohne Gegenwehr gefallen lassen, es könnte sich sehr negativ (und dauerhaft) auf deine zukünftige Altersrente auswirken, wenn du darauf jetzt verzichtest, die Verlängerung der EM-Rente vielleicht doch noch durchzusetzen.
Die AfA hat noch Zeit, du bekommst ja deine letzte EM-Rente noch Ende Juli überwiesen, die AfA zahlt also erst ab Monat August und auch immer zum Ende des Monats.
Lies dir hier noch wichtige Informationen dazu durch, es wird bei dir dann sehr ähnlich ablaufen, wie nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld ...
Es dürfte genügen wenn du Ende Juli / Anfang August bei der AfA persönlich vorstellig wirst (um die Antragsunterlagen zu holen) weil deine EM-Rente zum Ende Juli abgelaufen ist.
Hilfe zur Selbsthilfe bei Arbeitslosigkeit, Grundsicherung und allem damit einhergehenden
www.elo-forum.org
Du musst
IMMER bereit sein, dich mit deinem "Restleistungsvermögen" der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen, bitte stelle
ALLE weiteren Fragen dazu
HIER in deinem Thema, damit der Überblick nicht verloren geht.
Lass dich von der AfA nicht auf den Online-Antrag verweisen, der ist noch lange keine "Pflicht" (wie man dir möglicherweise erzählen wird) und taugt
NICHTS für deinen Fall, verlange das Papierformular, dafür haben wir dann auch eine "Ausfüllhilfe" ...
Bitte glaube nicht, dass es sinnvoller wäre sehr viel früher die AfA aufzusuchen, damit du dann pünktlich dein Geld bekommen wirst, das klappt auch noch wenn du dir Zeit lässt damit, die nerven dich noch früh genug, wie du im anderen Foren-Bereich häufig nachlesen kannst.
Aus dem Krankengeld ausgesteuerte und "Kunden" direkt aus EM-Renten mit Befristung sind nicht unbedingt die "Lieblinge" der AfA, die kosten nur Geld und man kann
NICHTS mit ihnen anfangen ..., das wird man dir natürlich gerne ganz anders darstellen wollen.
Deine beste Vorbereitung darauf findest du hier im Forum, dann werden es die AfA-SB (Sachbearbeiter / Arbeitsvermittler = SB) auch nicht zu leicht mit dir haben ...
MfG Doppeloma