Hallo Kleines Herz,
gehe mal in die "Mitte" rein, einige Hinweise hast du ja schon bekommen und offenbar wurde auch inzwischen geklärt, dass dein 15-jähriges Kind jetzt die BG beim JC "leiten" wird.
Ihr seid
KEINE "gemischte Bedarfsgemeinschaft", denn dein Anspruch auf Sozial-
GELD ergibt sich ja aus dem SGB II und nicht aus dem SGB XII.
Deine EM-Rente ist befristet und deine Kinder haben keinen Anspruch im SGB XII, weil ein Kind bereits alt genug ist die SGB II-BG zu übernehmen, unter Anrechnung deiner EM-Rente habt ihr also weiterhin
ALLEzusammen Anspruch euer Geld vom JC zu bekommen.
Wozu brauchst du da einen Anwalt, den wichtigen Schritt diese Änderungen beim JC vorzunehmen hast du doch bereits getan.
Für Juni MUSS das JC die volle Leistung zahlen, denn die Rente darf erst angerechnet werden (als Überzahlung), wenn sie auch auf deinem Konto Ende Juni zugeflossen ist.
Vorher kannst du dieses Geld ja nicht ausgeben, es ist auch Unsinn ein Darlehen zu beantragen, denn ihr werdet ja weiter Geld vom JC bekommen (müssen) und deine Kinder haben bereits aktuell immer noch Anspruch, sie bekommen ja keine Rente.
Im Moment wird geklärt, ob mir zu wenig gezahlt wird. Laut Rechner stehen mir
1535€ zu. Sie zahlen aber nur 1365€. Ich wäre angeblich freiwillig versichert.
Dabei wurde mehrmals mit der KK und im Antrag angegeben, das ich das nicht bin.
Klärung dauert noch.
Ist denn die KK jetzt geklärt, bei gesetzlicher Versicherung bist du mit EM-Rente in der Kasse der Rentner versichert und deine Kinder können ALLE dort (kostenfrei) Familienversichert sein, damit hat das JC dann vorerst gar kein Kosten für eure Krankenversicherung ab offiziellem Rentenbeginn.
Ich bin erziehungsberechtigt und laut JC ist mein Sohn BG Vorstand.
Das ist richtig und euer Bescheid muss entsprechend geändert werden, ab vollendetem 15 Lebensjahr gilt man als "Erwerbsfähig" und in Arbeit vermittelbar, natürlich nur wenn man nicht mehr zur Schule geht aber bis 18 gilt allgemeine Schulpflicht.
Ich wohne zur Miete mit 750€ warm. Der Anwalt hat nur einmal kurz erwähnt, das mir das Jobcenter die Aufstockung zahlen muss, da es sich um eine befristete
Rente handelt.
Damit hat der Anwalt zumindest recht, wenn auch eher "zufällig", weil eines deiner Kinder bereits mindestens 15 Jahre alt ist, sonst wäre nämlich tatsächlich das Sozial-AMT zuständig bei voller EM-Rente mit Befristung.
Ich empfinde dieses JC hier sowieso als recht hinterhältig.
Verstösse von denen kann ich gar nicht mehr zählen. Daher habe ich mir ja eine
Rechtschutzversicherung gemacht, weil das nicht mehr zu bewältigen war.
Irgendwie hilft das aber auch nicht
Hinterhältig sind viele JC, besonders wenn sie für Kinder und EM-Rentner zahlen müssen, denn da besteht ja vorerst keine Aussicht die "in Arbeit" (oder Maßnahmen) los zu werden, aber das soll nicht dein Problem sein, den Juni sollte man dir besser als "einmalige Beihilfe" überbrücken, sonst hast du ja nach der Rückzahlung das gleiche Finanzloch ...
Bekommst du auch den Zuschlag für Alleinerziehende vom JC ???
Die 871€ ab Juni ist die reine Rente.
Ist das die Brutto-Rente oder schon nach Abzug der Versicherungen, es ist schon wichtig mit den richtigen Zahlen zu arbeiten, solche Internet-Rechner können auch nicht alles berücksichtigen (Rente/Kindergeld/Unterhalt/Versicherungspauschale) da ist es kein Wunder wenn das nicht stimmt was da berechnet wird.
ALGII-Aufstocker mit Erwerbseinkommen werden ja ganz anders berechnet, auf EM-Rente gibt es
KEINE Absetzbeträge, deine Nettorente wird also (minus 30 Euro für Versicherungen) voll angerechnet und nur was dann noch fehlt am Gesamtbedarf und den KdU bekommst du vom JC dazu.
Jedenfalls wenn auch Kindergeld und Unterhalt abgezogen wurden, erst dann steht fest was vom JC noch zu kommen hat.
Wenn der Rentenbetrag Netto ist sieht das ungefähr so aus ...
Einkommen Rente 871 Euro - 30 Euro Versicherungspauschale = 841 Euro
Die rechnen wahrscheinlich den Unterhalt von 225€ ab und das Kindergeld von
568€.
Das rechnen die ganz bestimmt runter vom Gesamtbedarf, musst du doch sehen in deinen Bescheiden
Ich bekomme für ein Kind Unterhalt. Ich vergess den immer.
Das JC "vergisst" den aber nicht, das gehört natürlich auch dazu, wird doch angerechnet bei eurem Leistungsbetrag.
Also sind deine Einnahmen ab Ende Juni monatlich
841
225
568
_____
1634 Euro = anrechenbares Einkommen
Euer Gesamtbedarf nach SGB II beträgt GENAU 2000 Euro
404 für dich (ohne Zuschlag)
306 für den 15-Jährigen
540 (270 X 2) für die anderen 2 Kinder
750 Euro Warmmiete
_____________
2000 Euro
Anspruch an das JC OHNE die Rente (also bisher) = 1207 Euro ...
Dann dürfte noch der Zuschlag für Alleinerziehende dabei sein, wenn du 1365 Euro bekommen hast bisher, dann erkenne ich da keine "zu geringe Zahlung", jedenfalls wenn ich das nach deinen Angaben überschlage.
Auf diese 2000 Euro war ja der
@Wutbuerger auch schon gekommen, hatte aber die Anrechnung von Unterhalt und Kindergeld außer Acht gelassen ...
Laut Rechner stehen mir 1535€ zu.
Da vermute ich mal, dass Absetzbeträge für Erwerbseinkommen berechnet wurden, auf Kindergeld und Unterhalt gibt es aber keine Absetzbeträge und auf EM-Rente auch nicht.
Wenn also in der Zukunft die EM-Rente (minus Versicherungspauschale) zusätzlich angerechnet (auf die BG "verteilt wird" was den eigenen Bedarf übersteigt) dann ergibt sich aus diesen 2000 Euro (minus 1634 Gesamteinkommen) Gesamtbedarf
NUR noch ein Zuschuss vom JC in Höhe von 366 Euro (plus eventuell Zuschlag für Alleinerziehende, damit kenne ich mich nicht aus).
Hier könnte sich sogar die Frage stellen, ob nicht ein Wohngeldanspruch in dieser Höhe bestehen und das ausgleichen könnte, bei 750 Euro Warm-Miete ja nicht ganz unwahrscheinlich.
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Vielleicht
HIER mal überschlagen, aber Vorsicht, auch Wohngeldrechner berücksichtigen nicht alles und ein korrekter Bescheid kann nur nach Antragstellung von der Wohngeldstelle kommen.
Sollte es sich oben um den Betrag der Brutto-Rente handeln kann man die Zahlen ja einfach entsprechend ändern, das wird etwa 10 % der Brutto-Rente ergeben (steht ja auch genau im Rentenbescheid wie hoch die Netto-Rente ist), also den verbleibenden, notwendigen Aufstockungsbetrag nur unwesentlich erhöhen.
Man sollte schon an
ALLE monatlichen Einnahmen denken, auch wenn sie "schnell wieder weg sind", die werden aber voll mit berücksichtigt, bei der Berechnung notwendiger Sozial-Leistungen aus dem SGB II.
MfG Doppeloma