Hallo liebe Forums Mitglieder
Ich benötige euren Rat betreffend meines weiteren Vorgehens.
Ich beziehe noch bis zum 31.05. eine EU-Rente auf Grund
einer Depressionen und Angsterkrankung.
Auf Grund einer Schweren Erkrankung meiner Mutter
um die ich mich die letzten Wochen gekümmert habe konnte
den Antrag auf Weiterzahlung noch nicht einreichen.
Ist es zur Fristwahrung ausreichend den Antrag per Post bis zum 31.05. rauszuschicken
oder ist es notwendig die Unterlagen bei der Örtlichen DRV bis zum 31.05. persöhnlich
abzugeben.
Benötige Ich ab den 01.06 eine AU meines Arztes und bekomme dan erst einmal Krankengeld?
Wie verhält es sich grundsätzlich mit meiner Krankenv. ab dem 01.06. ?
Freue mich über jeden hilfreichen Ratschlag.
Gruß enapo
Ich benötige euren Rat betreffend meines weiteren Vorgehens.
Ich beziehe noch bis zum 31.05. eine EU-Rente auf Grund
einer Depressionen und Angsterkrankung.
Auf Grund einer Schweren Erkrankung meiner Mutter
um die ich mich die letzten Wochen gekümmert habe konnte
den Antrag auf Weiterzahlung noch nicht einreichen.
Ist es zur Fristwahrung ausreichend den Antrag per Post bis zum 31.05. rauszuschicken
oder ist es notwendig die Unterlagen bei der Örtlichen DRV bis zum 31.05. persöhnlich
abzugeben.
Benötige Ich ab den 01.06 eine AU meines Arztes und bekomme dan erst einmal Krankengeld?
Wie verhält es sich grundsätzlich mit meiner Krankenv. ab dem 01.06. ?
Freue mich über jeden hilfreichen Ratschlag.
Gruß enapo