Erwerbsminderungsrente, Aufstockung ALG II, Nebenkosten

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p-hinze

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Hallo,

ich beziehe Erwerbsminderungsrente welche noch durch ALG II aufgestockt wird.

Die Miete incl. Nebenkosten werden durch die Erwerbsminderungsrente voll abgedeckt.

Nun meine Frage muss bzw. bin ich dazu verpflichtet die Nebenkostenabrechnung dem Jobcenter vorzulegen. Egal ob hier eine Nachzahlung oder ein Guthaben entstanden ist.

Klasse wenn mir jemand dazu eine Aussage machen könnte.

Danke im Voraus.
 
G

Gast1

Gast
Hi p-hinze,

was Guthaben für Dich betrifft, die sich aus Nebenkostenabrechnungen für Dich ergeben, verweise ich auf § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II, dort steht:

(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

Du bist also verpflichtet, egal, ob Du nun eine EM-Rente bekommst oder
nicht, die Nebenkostenabrechnung im Falle eines Guthabens einzureichen.

Wenn Du eine Nachzahlung an Betriebskosten zu leisten hast, dann willst Du die ja erstattet bekommen vom Jobcenter, also reichst Du in diesem Fall auch die Nebenkostenabrechnung dort ein.
 
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