Hallo berkno,
bin kurz vor dem Renteneintrittsalter(61 und 7 Monate)
bekomme ab September kein KG mehr (78 Wochen )
Dann hast du doch (wahrscheinlich) zunächst mal noch Anspruch auf
ALGI gemäß "Nahtlosigkeit" (§ 145
SGB III), in deinem Alter in der Regel für bis zu 24 Monate.
Kann dein Problem also nicht wirklich nachvollziehen, letztlich ist die
DRV in keinem Lebensalter sehr "wild" darauf eine EM-Rente zu bewilligen, die sehen doch auch in deinem Rentenkonto wann du eine vorzeitige oder reguläre Altersrente in Anspruch nehmen könntest.
Habe jetzt über die KK einen Antrag auf Teilhabe eingereicht der auch als Rentenantrag für Erwerbsminderung steht.
Und warum machst du so was, hat dich die
KK dazu aufgefordert ???
Im Übrigen reicht man bei der
KK keine Anträge ein, die ohnehin (nach neugieriger Sichtung deiner Eintragungen) nur an die
DRV (weil dafür zuständig) weiter geleitet werden.
Die
KK bietet selbst keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an, wenn dieser Antrag von der
KK gefordert wurde (schriftlich mit Frist von 10 Wochen), dann hast du nicht mehr zu entscheiden, ob du eine EM-Rente möchtest oder nicht, falls die
DRV das doch so sehen möchte wie deine
KK.
Die haben dann nämlich das "Dispositionsrecht" aber ich denke mal die
DRV wird dir gerne eine LTA bewilligen als Zuschuss für einen
AG, der dich gerne noch einstellen möchte "so wie du bist" ...
Das kostet die
DRV NIX (weil das kein
AG haben will) und du hast eigentlich auch nur einen sinnlosen Bescheid im Schrank liegen, der die
AfA dann hindert dich in "ungeeignete" Arbeit (für die Nutzung dieser
DRV-Förderung) zu vermitteln.
Damit kannst du dann relativ bequem deine Altersrente abwarten, wer wird dich noch "leidensgerecht und versicherungspflichtig" einstellen wollen ...
Die theoretische Illusion der
KK kannst du (wahrscheinlich) vergessen, dass dein Antrag auf LTA in eine EM-Rente "umgedeutet" werden könnte, warum sollte die
DRV das tun wollen, ein
AG-Zuschuss tut denen doch deutlich weniger weh als eine EM-Rente zahlen zu müssen ...
Sollte diese Erwerbsminderungsrente gestattet werden und mir ist das zu wenig Geld,kann ich dese ablehnen?
Die wird nicht "gestattet", sondern bewilligt, nachdem man dich gesundheitlich erst mal gründlich durch die "Mangel gedreht hat", die gibt es
NICHT auf Wunsch deiner
KK, sondern nur wenn die
DRV das für nötig halten möchte.
Bei Aufforderung zu diesem Antrag durch die
KK kannst du eine Bewilligung allerdings
NICHT mehr ablehnen ..., die wollen dann schließlich (wenn möglich) auch noch was von deinem gezahlten Krankengeld aus der EM-Rente erstattet haben.
Ich muß ja schließlich mit diesem Geld mein Leben bestreiten und ein Haus unterhalten.
Das wird weder die
KK noch die
DRV besonders interessieren, was du davon alles bezahlen musst, das gilt ebenso für deine spätere Altersrente (egal für welche), ich weiß nicht was du dir da noch so vorstellst, ohne Beiträge aus Arbeitseinkommen bis dahin noch an Zuwachs zu erreichen ???
Aus Krankengeld und
ALGI werden zwar auch Beiträge gezahlt, aber sicher nicht in der Höhe wie man dir das mal "Hochgerechnet" hatte, wenn deine Einkünfte weiter in gleicher Höhe (wie in den letzten 5 Jahren vor dieser Renten-Information) fließen.
Letztlich wird
JEDE Rente geringer ausfallen (müssen), die du vor deinem regulären Renten-Alter in Anspruch nimmst, denn es fehlen
IMMER die Beiträge die du noch bis 65 + X Monate gezahlt hättest, bei Berufstätigkeit bis zum "bitteren Ende" ...
Wenn eine Rente (welche auch immer) irgendwann nicht zum Leben reicht, dann wirst du Wohngeld (Lastenzuschuß bei Wohneigentum) oder Grundsicherung im Alter (
SGB XII / Kapitel 4) beantragen müssen.
Bisher hat Niemand einen Anspruch auf eine kostendeckende Rente, die ergibt sich letztlich immer nur aus den Beiträgen, die man mal dafür einzahlen konnte ...
Zudem darf man ja zu jeder Rentenart noch (wenigstens 450 €) dazu verdienen und mit Regel-Altersrente dann sogar unbegrenzt ...
MfG Doppeloma