Hallo,
ich bin alleinstehend, beziehe Rente wg. voller Erwerbsminderung und ergänzende Grundsicherung. Nun besteht für mich die Möglichkeit, doch noch eine Beschäftigung auszuüben in Form von "Teilhabe am Arbeitsleben", § 54 SGB XII / § 33 SGB IX.
Es ist ein Projekt zur individuellen Arbeitsbegleitung bei Kooperationsunternehmen (keine Werkstatt für Behinderte). Die Arbeitszeit pendelt sich auf ca. 15 Std. wöchentlich ein. Einen Arbeitsvertrag, der die Rente beeinflussen oder gefährden würde, gibt es nicht. Auch ist die Anzahl der Stunden NICHT erheblich für die EM-Rente.
Meine Frage an Euch: Wer könnte mir genau sagen, wie sich mein ´Einkommen´ errechnet? Es würde sich dann zusammensetzen aus Rente, Grundsicherung, evtl. Mehrbedarf durch Leistungen zur Teilhabe am Arb.leben (= 35 % v. Regelsatz) und noch einem Stundenverdienst. Die Höhe von Letzterem ist vollkommen offen, wird individuell gezahlt je nach Leistungsfähigkeit.
Also, habe ich Anspruch auf den Mehrbedarf von 35 %, und wird dieser "Stundenlohn" auf Grusi angerechnet?
ich bin alleinstehend, beziehe Rente wg. voller Erwerbsminderung und ergänzende Grundsicherung. Nun besteht für mich die Möglichkeit, doch noch eine Beschäftigung auszuüben in Form von "Teilhabe am Arbeitsleben", § 54 SGB XII / § 33 SGB IX.
Es ist ein Projekt zur individuellen Arbeitsbegleitung bei Kooperationsunternehmen (keine Werkstatt für Behinderte). Die Arbeitszeit pendelt sich auf ca. 15 Std. wöchentlich ein. Einen Arbeitsvertrag, der die Rente beeinflussen oder gefährden würde, gibt es nicht. Auch ist die Anzahl der Stunden NICHT erheblich für die EM-Rente.
Meine Frage an Euch: Wer könnte mir genau sagen, wie sich mein ´Einkommen´ errechnet? Es würde sich dann zusammensetzen aus Rente, Grundsicherung, evtl. Mehrbedarf durch Leistungen zur Teilhabe am Arb.leben (= 35 % v. Regelsatz) und noch einem Stundenverdienst. Die Höhe von Letzterem ist vollkommen offen, wird individuell gezahlt je nach Leistungsfähigkeit.
Also, habe ich Anspruch auf den Mehrbedarf von 35 %, und wird dieser "Stundenlohn" auf Grusi angerechnet?