Hallo zusammen,
es geht um meine Mutter (55). Sie hat eine neurologische Erkrankung und kämpft seit Jahren um EU-Rente (Ablehnung,
Widerspruch usw.). Seit 3 Jahren lebt sie von
Hartz IV. Nun war sie vor ein paar Wochen bei einem Gutachter des Sozialgerichtes. Dieser hat in seinem Gutachten geschrieben, sie könne nicht mehr 3 Stunden arbeiten. Das Rentenverfahren ist allerdings noch immer in der Schwebe und die Aussicht auf Erfolg ungewiss.
Nun muss meine Mutter bald einen neuen Antrag auf
Hartz IV stellen. Was soll sie unter "Hat sich ihre Erwerbsfähigkeit geändert?" ankreuzen? Bis jetzt war sie 2 Jahre krank geschrieben und hatte immer "ja" angekreuzt und geschrieben, dass sie sich dem Arbeitsmarkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung stelle - da gab es aber das neue Gutachten noch nicht.
Ihr Anwalt hat ihr geraten, sie solle gar nichts ankreuzen und dazu schreiben, dass ein Gutachter im Rahmen des schwebenden Rentenverfahrens eine Arbeitsfähigkeit von unter 3 Stunden festgestellt habe. Aber rutscht sie dann gleich in die Sozialhilfe? Wenn sie "nein" ankreuzt, ist ja nicht mehr im Sinne der
ARGE erwerbsfähig. Ich muss hinzufügen, dass sie alleinstehend ist und somit Krankenversicherung und alles im Falle der Sozialhilfe selbst zahlen müsste.
Was soll sie ankreuzen, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen?
Viele Grüße und danke im Voraus
Marla