Hallo,
hierzu habe ich ein Urteil gefunden (siehe hier: S 203 AS 19872/15 ER).
Was ist von dem Urteil zu halten, ich meine, gibt es vergleichbare oder höhere
Urteile von anderen Gerichten?
Oder anders gefragt: Gilt man trotz allem (Gutachten i. A. des JC) als erwerbsfähig,
solange der Rentenversicherungsträger nichts, bzw. nicht anders entschieden hat?
Hat man somit von Rechts wegen kontinuierlich Anspruch auf Leistungen nach
dem SGB II, weil man eben, wie gesagt, nach dem Gesetz als erwerbsfähig gilt?
hierzu habe ich ein Urteil gefunden (siehe hier: S 203 AS 19872/15 ER).
Was ist von dem Urteil zu halten, ich meine, gibt es vergleichbare oder höhere
Urteile von anderen Gerichten?
Oder anders gefragt: Gilt man trotz allem (Gutachten i. A. des JC) als erwerbsfähig,
solange der Rentenversicherungsträger nichts, bzw. nicht anders entschieden hat?
Hat man somit von Rechts wegen kontinuierlich Anspruch auf Leistungen nach
dem SGB II, weil man eben, wie gesagt, nach dem Gesetz als erwerbsfähig gilt?