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Gericht entscheidet gegen Studiengebühren in Hessen
Gießen (AP) Wegen erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hat sich das Verwaltungsgericht Gießen gegen die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren in Hessen gewandt. Wie das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Eilbeschluss entschied, widerspricht das hessische Studienbeitragsgesetz Artikel 59 der Landesverfassung. Darin ist geregelt, dass die Erhebung von "Schulgeld" nur bei wirtschaftlich leistungsfähigen Studenten zulässig ist.
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https://www.solms-braunfelser.de/ap/apnews.php?code=20071101APD9902

Unsere Verfassung bleibt - die Kochs von Hessen müssen verschwinden