Hallorenkugel
Elo-User*in
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Guten Tag liebe Forumsgemeinde,
meine ersten 3 Monate ALG 1 sind nun vorüber und wie erwartet/ befürchtet, konnte mich meine bisherige vorläufige SB nicht kurzfristig in Arbeit bringen. Mein nun fest zugewiesener SB - Typ jung dynamisch will aber direkt zeigen, wie es so geht und bombardiert mich mit Vermittlungsvorschlägen. Größtenteils sind diese für mich völlig ungeeignet, sowohl Tätigkeit als auch Vergütung betreffend.
Wie teile ich das dem Burschen am besten mit, beim nächsten Termin möchte er mir wohl auch eine EGV vorlegen. Möchte da in nächster Zeit ja keinen Fehler machen und bemühe mich ja auch selbst um Arbeit, aber ist es nicht so, dass sich die SB's nicht in etwa an den Zumutbarkeitsregelungen orientieren sollten? Die liegen, bedingt durch mein recht hohes ALG 1, entsprechend hoch. Kann ich mir damit ungenehme Vermittlungsvorschläge direkt vom Hals halten?
Vielleicht nochmal als Basiswissen kurz zu meiner jüngeren Vergangenheit.
Januar 2016 betriebsbedingt nach über 20 Jahren eine neue Tätigkeit als Betriebsleiter übernommen. Damit nicht zufrieden und nach einer neuen Tätigkeit gesucht. Diese sollte/ wollte ich dann Ende 2017 beginnen. Vertrag war unterschrieben, Kündigung eingereicht. Zum Ende der Kündigungsfrist erkranke ich bzw. erhalte ich eine niederschmetternde Diagnose, die mich bis Frühjahr 2018 aus dem Verkehr zieht. Danach habe ich dann für etwa 1,5 Wochen ALG 1 bezogen und im August 2018 mehr aus der Not heraus eine neue Tätigkeit aufgenommen. Leider passte hier von Beginn an nicht viel, man ließ mich aber dennoch bis zum letzten Tag der Probezeit arbeiten, um mir dann ohne vorheriges Gespräch die Kündigung einzuwerfen. Unschön aber so what....
So beziehe ich nun seit Februar 2019 wieder ALG 1.
Jedenfalls war ich über 20 Jahre als Betriebs- und Standortleiter tätig und erhalte nun Vorschläge als Bürokaufmann, Kundenbetreuer im Callcenter oder bei der Behörde mit Entgeltgruppe E 5 Öffentlicher Dienst. In meiner "Gehaltsklasse" habe man eben nix.
Neben meiner krankheitsbedingten Arbeitspause kommt aus meiner Sicht erschwerend hinzu, dass ich als junger Mann quasi in die Aufgabe reingewachsen bin und für solch eine Position nach heutigem Stand nicht die dafür nötige Ausbildung (Hochschulstudium o.ä.) besitze. Bin lediglich Industriekaufmann und habe dann berufsbegleitend 3,5 Jahre ein BWL Studium an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) gemacht. Dieses ist aber eben nicht mit einem Bachelor, Fachwirt oder Meister gleich zu setzen.
Nun kam ich auf die glorreiche Idee einer Aufstiegsfortbildung zum Industriefachwirt IHK und hoffte auf eine entsprechende Förderung. Für die AfA ist das Studium aber eben doch so etwas wie ein Abschluss und ich würde mit dem Fachwirt aus ihrer Sicht keinen nächsthöheren Abschluss erreichen. Stimmt aber faktisch nicht, da man mit dem Fachwirt die allgemeine Hochschulreife erreicht, für den VWA Abschluss gilt das nicht.
Kann ich irgendwie ganz offiziell einen Antrag auf einen Bildungsgutschein stellen oder liegt das immer im Ermessen des jeweiligen SB?
Darf ich den Thread hier als den meinne ansehen und in den nächsten Tagen wichtige Fragen bezüglich der Zusammenarbeit mit dem JC stellen? Würde mich sehr freuen und mir weiter helfen.
VG
meine ersten 3 Monate ALG 1 sind nun vorüber und wie erwartet/ befürchtet, konnte mich meine bisherige vorläufige SB nicht kurzfristig in Arbeit bringen. Mein nun fest zugewiesener SB - Typ jung dynamisch will aber direkt zeigen, wie es so geht und bombardiert mich mit Vermittlungsvorschlägen. Größtenteils sind diese für mich völlig ungeeignet, sowohl Tätigkeit als auch Vergütung betreffend.
Wie teile ich das dem Burschen am besten mit, beim nächsten Termin möchte er mir wohl auch eine EGV vorlegen. Möchte da in nächster Zeit ja keinen Fehler machen und bemühe mich ja auch selbst um Arbeit, aber ist es nicht so, dass sich die SB's nicht in etwa an den Zumutbarkeitsregelungen orientieren sollten? Die liegen, bedingt durch mein recht hohes ALG 1, entsprechend hoch. Kann ich mir damit ungenehme Vermittlungsvorschläge direkt vom Hals halten?
Vielleicht nochmal als Basiswissen kurz zu meiner jüngeren Vergangenheit.
Januar 2016 betriebsbedingt nach über 20 Jahren eine neue Tätigkeit als Betriebsleiter übernommen. Damit nicht zufrieden und nach einer neuen Tätigkeit gesucht. Diese sollte/ wollte ich dann Ende 2017 beginnen. Vertrag war unterschrieben, Kündigung eingereicht. Zum Ende der Kündigungsfrist erkranke ich bzw. erhalte ich eine niederschmetternde Diagnose, die mich bis Frühjahr 2018 aus dem Verkehr zieht. Danach habe ich dann für etwa 1,5 Wochen ALG 1 bezogen und im August 2018 mehr aus der Not heraus eine neue Tätigkeit aufgenommen. Leider passte hier von Beginn an nicht viel, man ließ mich aber dennoch bis zum letzten Tag der Probezeit arbeiten, um mir dann ohne vorheriges Gespräch die Kündigung einzuwerfen. Unschön aber so what....
So beziehe ich nun seit Februar 2019 wieder ALG 1.
Jedenfalls war ich über 20 Jahre als Betriebs- und Standortleiter tätig und erhalte nun Vorschläge als Bürokaufmann, Kundenbetreuer im Callcenter oder bei der Behörde mit Entgeltgruppe E 5 Öffentlicher Dienst. In meiner "Gehaltsklasse" habe man eben nix.
Neben meiner krankheitsbedingten Arbeitspause kommt aus meiner Sicht erschwerend hinzu, dass ich als junger Mann quasi in die Aufgabe reingewachsen bin und für solch eine Position nach heutigem Stand nicht die dafür nötige Ausbildung (Hochschulstudium o.ä.) besitze. Bin lediglich Industriekaufmann und habe dann berufsbegleitend 3,5 Jahre ein BWL Studium an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) gemacht. Dieses ist aber eben nicht mit einem Bachelor, Fachwirt oder Meister gleich zu setzen.
Nun kam ich auf die glorreiche Idee einer Aufstiegsfortbildung zum Industriefachwirt IHK und hoffte auf eine entsprechende Förderung. Für die AfA ist das Studium aber eben doch so etwas wie ein Abschluss und ich würde mit dem Fachwirt aus ihrer Sicht keinen nächsthöheren Abschluss erreichen. Stimmt aber faktisch nicht, da man mit dem Fachwirt die allgemeine Hochschulreife erreicht, für den VWA Abschluss gilt das nicht.
Kann ich irgendwie ganz offiziell einen Antrag auf einen Bildungsgutschein stellen oder liegt das immer im Ermessen des jeweiligen SB?
Darf ich den Thread hier als den meinne ansehen und in den nächsten Tagen wichtige Fragen bezüglich der Zusammenarbeit mit dem JC stellen? Würde mich sehr freuen und mir weiter helfen.
VG