Hallo liebe Forengemeinde,
leider ist der Text etwas lang aber hoffentlich übersichtlich zu lesen geworden.
Falls ihr meint, dass ich die Themen EGV und Maßnahme trennen soll, dann sagt Bescheid.
Ich habe heute meinen ersten Meldetermin – leider alleine - bei meiner zuständigen Vermittlerin wahrgenommen und gleich eine EGV mit ner Maßnahme aufgedrückt bekommen. Die EGV habe ich NICHT unterschrieben.
Aber von Anfang an:
Zuerst wollte sie mich etwas kennen lernen, dazu gab es dann ein fiktives Vorstellungsgespräch, weil sie sehen wollte, wie ich das so mache. Damit war sie soweit zufrieden. Ich habe dann auch geschildert, in welchen kaufmännischen Bereich ich gerne möchte – das fand sie soweit okay. Sie meinte dann, sie könne schon merken, dass ich motiviert sei und wüsste gar nicht, was sie mit mir machen solle.
ABER vielleicht wäre so eine Vermittlungsaktivierung über 8 Wochen inkl. Praktikum ganz sinnvoll. Der MT (Kreishandwerkerschaft) könne ihr dann mitteilen, was ich evtl. noch bräuchte (z. B. kaufmännische Software). Sie hat das ganze dann blumig geredet.
Diverse Teilnehmer hätten nach kurzer Zeit ein Praktikum gemacht und wären übernommen worden, was aber natürlich keine Garantie wäre. Das wäre auch sicherlich ne Chance für mich in die Bereiche reinzuschnuppern, in die ich gerne möchte, weil ich ja „nur“ eine überbetriebliche Umschulung hätte. Der Burner war auch, dass sie sagte, sie hätte mitbekommen, dass der MT wohl Schwierigkeiten hätte „die Nachmittagsstunden der Maßnahme sinnvoll zu füllen“.
Naja, von der Maßnahme hab ich mal den Flyer angehängt (ich soll mit Modul 2 anfangen). Grundsätzlich bin ich ja bereit was zu machen, aber ob grad diese Maßnahme so sinnvoll ist? Das habe ich meiner pAp auch in ähnlicher Weise gesagt. Ich weiß selber, dass ich durch die Umschulung wenig praktische Erfahrung habe und dass mir kaufmännische Softwarekenntnisse fehlen. Außerdem kann ich mich bewerben (das hat sie selber angemerkt) und genug Motivation habe ich auch (hat sie auch schon festgestellt). Achja, sie hat im Gespräch versucht, direkt einen Termin für das Erstgespräch mit dem MT zu vereinbaren, aber die Ansprechpartner dort waren heute nicht da. Jetzt soll ich selber in den nächsten 2 Tagen einen Termin absprechen mit denen (was ich dummerweise abgenickt habe).
Dann kam es zur EGV. Sie hat mir dann noch erklärt, was sie reinschreibt (meinen beruflichen Standpunkt) usw. Dann, das wolle sie ja nicht verheimlichen, eine Schweigepflichtsentbindung zwischen dem Maßnahmenträger und ihr – damit man sich alle 14 Tage über den Stand der Dinge unterhalten könne. Ich habe ihr gesagt, das könne sie erstmal drin lassen (habe ja eh nicht vor, die EGV zu unterschreiben). Dann ein zweiter Passus darüber, dass sie meine Daten - sprich Lebenslauf - nach Rücksprache mit mir an potenzielle Arbeitgeber weitergibt (da wollte sie dann nochmal versuchen meine Telefonnummer oder E-Mail zu bekommen
). Dazu habe ich ihr gesagt, dass ich das rechtlich bedenklich fände, und sie hat diesen Abschnitt gelöscht. Dann hat sie die EGV ausgedruckt, selber unterschrieben und mir vorgelegt. Ich könne die EGV jetzt noch sorgfältig durchlesen. Darauf erwiderte ich, dass ich die gerne zur Prüfung mit nach Hause nehmen würde, was kein Problem war. Allerdings hab ich jetzt hier nur ein Exemplar liegen, keine Durchschrift für mich, sollte ich die unterschreiben und abschicken (werd ich aber so nicht tun).
Meine eigene bisherige Analyse der EGV:
Im Großen und Ganzen fand ich meine Vermittlerin ganz nett. Ich könnte mir vorstellen, dass sie vielleicht bzgl. der angeführten Punkte der EGV auch Nachbesserungen eintragen würde. Vermittlungsvorschläge hat sie mir keine mitgegeben.
Meine Fragen/Bitten:
LG ursel
leider ist der Text etwas lang aber hoffentlich übersichtlich zu lesen geworden.

Ich habe heute meinen ersten Meldetermin – leider alleine - bei meiner zuständigen Vermittlerin wahrgenommen und gleich eine EGV mit ner Maßnahme aufgedrückt bekommen. Die EGV habe ich NICHT unterschrieben.
Aber von Anfang an:
Zuerst wollte sie mich etwas kennen lernen, dazu gab es dann ein fiktives Vorstellungsgespräch, weil sie sehen wollte, wie ich das so mache. Damit war sie soweit zufrieden. Ich habe dann auch geschildert, in welchen kaufmännischen Bereich ich gerne möchte – das fand sie soweit okay. Sie meinte dann, sie könne schon merken, dass ich motiviert sei und wüsste gar nicht, was sie mit mir machen solle.

ABER vielleicht wäre so eine Vermittlungsaktivierung über 8 Wochen inkl. Praktikum ganz sinnvoll. Der MT (Kreishandwerkerschaft) könne ihr dann mitteilen, was ich evtl. noch bräuchte (z. B. kaufmännische Software). Sie hat das ganze dann blumig geredet.


Naja, von der Maßnahme hab ich mal den Flyer angehängt (ich soll mit Modul 2 anfangen). Grundsätzlich bin ich ja bereit was zu machen, aber ob grad diese Maßnahme so sinnvoll ist? Das habe ich meiner pAp auch in ähnlicher Weise gesagt. Ich weiß selber, dass ich durch die Umschulung wenig praktische Erfahrung habe und dass mir kaufmännische Softwarekenntnisse fehlen. Außerdem kann ich mich bewerben (das hat sie selber angemerkt) und genug Motivation habe ich auch (hat sie auch schon festgestellt). Achja, sie hat im Gespräch versucht, direkt einen Termin für das Erstgespräch mit dem MT zu vereinbaren, aber die Ansprechpartner dort waren heute nicht da. Jetzt soll ich selber in den nächsten 2 Tagen einen Termin absprechen mit denen (was ich dummerweise abgenickt habe).
Dann kam es zur EGV. Sie hat mir dann noch erklärt, was sie reinschreibt (meinen beruflichen Standpunkt) usw. Dann, das wolle sie ja nicht verheimlichen, eine Schweigepflichtsentbindung zwischen dem Maßnahmenträger und ihr – damit man sich alle 14 Tage über den Stand der Dinge unterhalten könne. Ich habe ihr gesagt, das könne sie erstmal drin lassen (habe ja eh nicht vor, die EGV zu unterschreiben). Dann ein zweiter Passus darüber, dass sie meine Daten - sprich Lebenslauf - nach Rücksprache mit mir an potenzielle Arbeitgeber weitergibt (da wollte sie dann nochmal versuchen meine Telefonnummer oder E-Mail zu bekommen

Meine eigene bisherige Analyse der EGV:
- ich brauche mich nicht in einem bestimmten Beruf bewerben, in dem ich früher schonmal gearbeitet habe, und in dem ich auch nicht mehr arbeiten will
- Formulierung der Bewerbungsbemühungen und deren Anzahl klingt für mich okay, wobei sie nicht sagte, wann ich die Bewerbungsliste jeweils abgeben soll
- Keine Bewerbungskostenerstattung
- Keine Kostenerstattung für Vorstellungsgespräche
- mir stößt diese Maßnahme auf und vor allem die Formulierung, dass ich mich dazu verpflichte
- ebenso finde ich diese Schweigepflichtsentbindung nicht gut. Es wäre ok für mich, wenn der MT am Ende (oder auch schon vor Ablauf) sagt, ich brauche noch die und die Schulung, aber nicht unbedingt, dass die sich alle 14 Tage über den Stand der Dinge unterhalten. Sie wollte übrigens denen noch eine E-Mail schreiben und meinen Lebenslauf schicken.
- Anscheinend keine Verlängerung der Maßnahme bei Krankheit
- auf der 3. Seite scheint beim 5. Absatz irgendwie was nicht vollständig zu sein
- das unter Punkt 3 erwähnte Merkblatt zur Ortsabwesenheit habe ich schon beim Erstgespräch abgegeben, das ich mit einer anderen Vermittlerin geführt habe, die sozusagen für die Verteilung der ELOs auf die entsprechenden Vermittler zuständig ist. Das Merkblatt enthielt soweit nur die Ausführungen der EAO.
- Jaja, ich kann meine Rechte einfordern, schon klar
- soweit ich sehe, hat das JC keine Pflichten seinerseits, außer die Maßnahme zu bezahlen, dargelegt
Im Großen und Ganzen fand ich meine Vermittlerin ganz nett. Ich könnte mir vorstellen, dass sie vielleicht bzgl. der angeführten Punkte der EGV auch Nachbesserungen eintragen würde. Vermittlungsvorschläge hat sie mir keine mitgegeben.
Meine Fragen/Bitten:
- Es wäre nett, wenn jemand nochmal einen kritischen Blick auf die EGV wirft.
- Sollte ich – sicherheitshalber – das Erstgespräch mit dem MT vereinbaren?
LG ursel