Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Erstausstattung. Im Internet habe ich mir bereits die Finger wund gesucht und stoße aber immer nur auf widersprüchliche Aussagen. Ich hoffe hier kann man mir vielleicht eine konkretere Antwort geben.
Mein Lebensgefährte ist 2011 aus einer langjährigen Haft entlassen worden. Zu dem Zeitpunkt war er noch mit seiner Ex-Freundin zusammen und ging dann auch in die gemeinsame Wohnung zurück. Das ganze ging allerdings nicht lange gut, er ist dann erstmal bei Freunden untergekommen.
Als wir uns dann kennenlernten zog er nach knapp 4 Wochen bei mir ein. Seitdem leben wir zusammen.
Allerdings in ziemlich bescheidenen Verhältnissen denn auch ich habe nicht das was man als "normale" Wohnungsaustattung bezeichnen kann.
Es fehlt uns einfach an vielen Dingen des täglichen Lebens.
Unsere Küche zum Bsp. besteht aus einem Herd und jeder Menge Brettern die wir halbwegs funktional zusammen gehämmert haben. Die Waschmaschine ist hinüber.
Unser Kleiderschrank bricht fast zusammen und unsere Matratze besteht nur noch aus Stoff und Sprungfedern etc.
Meine Frage: Hat er einen Anspruch auf Erstaustattung nach der Haft bzw. der Trennung von seiner Ex-Freundin?
Wir beziehen momentan beide ALG2 als BG .
Ich weiß das ganze ist jetzt schon verdammt lange her, aber bis vor 1 Woche wussten wir nicht einmal das es sowas wie Erstaustattung überhaupt gibt und ich habe jetzt schon des Öfteren gelesen das es da keinen zeitlich begrenzten Rahmen/Frist gibt für die Antragstellung.
Bevor ich/wir allerdings einen Antrag stellen wäre ich gerne auf der sicheren Seite ob wir überhaupt den Hauch einer Chance auf Bewilligung haben.
Wenn jemand noch ein paar Rechtsgrundlagen dazu kennt wäre ich sehr dankbar.
Bei unserem JC ist es Gang und Gebe das erstmal alles abgelehnt wird aber wenn ich was in der Hand hätte auf das wir uns berufen könnten, dann lohnt es sich auch das zu erkämpfen.
Im voraus schon mal vielen Dank fürs Gedanken machen
ich habe eine Frage zur Erstausstattung. Im Internet habe ich mir bereits die Finger wund gesucht und stoße aber immer nur auf widersprüchliche Aussagen. Ich hoffe hier kann man mir vielleicht eine konkretere Antwort geben.
Mein Lebensgefährte ist 2011 aus einer langjährigen Haft entlassen worden. Zu dem Zeitpunkt war er noch mit seiner Ex-Freundin zusammen und ging dann auch in die gemeinsame Wohnung zurück. Das ganze ging allerdings nicht lange gut, er ist dann erstmal bei Freunden untergekommen.
Als wir uns dann kennenlernten zog er nach knapp 4 Wochen bei mir ein. Seitdem leben wir zusammen.
Allerdings in ziemlich bescheidenen Verhältnissen denn auch ich habe nicht das was man als "normale" Wohnungsaustattung bezeichnen kann.
Es fehlt uns einfach an vielen Dingen des täglichen Lebens.
Unsere Küche zum Bsp. besteht aus einem Herd und jeder Menge Brettern die wir halbwegs funktional zusammen gehämmert haben. Die Waschmaschine ist hinüber.
Unser Kleiderschrank bricht fast zusammen und unsere Matratze besteht nur noch aus Stoff und Sprungfedern etc.
Meine Frage: Hat er einen Anspruch auf Erstaustattung nach der Haft bzw. der Trennung von seiner Ex-Freundin?
Wir beziehen momentan beide ALG2 als BG .
Ich weiß das ganze ist jetzt schon verdammt lange her, aber bis vor 1 Woche wussten wir nicht einmal das es sowas wie Erstaustattung überhaupt gibt und ich habe jetzt schon des Öfteren gelesen das es da keinen zeitlich begrenzten Rahmen/Frist gibt für die Antragstellung.
Bevor ich/wir allerdings einen Antrag stellen wäre ich gerne auf der sicheren Seite ob wir überhaupt den Hauch einer Chance auf Bewilligung haben.
Wenn jemand noch ein paar Rechtsgrundlagen dazu kennt wäre ich sehr dankbar.
Bei unserem JC ist es Gang und Gebe das erstmal alles abgelehnt wird aber wenn ich was in der Hand hätte auf das wir uns berufen könnten, dann lohnt es sich auch das zu erkämpfen.
Im voraus schon mal vielen Dank fürs Gedanken machen