Hallo,
Jemand hat im März SGB II Leistungen erhalten und im März auch einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung gestellt. Das Geld für die Erstaustattung der Wohnung hat er aber erst im Juni bewilligt und ausgezahlt bekommen. Aber Im Juni hat er angefangen zu arbeiten und im Juni hat er Einkommen von 1100 Euro aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit erzielt.
Jetzt hat er im Juni das Geld für die Erstaustattung der Wohnung bekommen obwohl er im Juni wegen Einkommen aus den SGB II Leistungen komplett raus gefallen ist, denn die 1100 EUR Einkommen hat er auch im Juni bekommen. Er hat nun einen Arbeitsvertrag und hat keine SGB II Leistungen mehr.
Muss er das Geld für die Erstaustattung der Wohnung nun zurückbezahlen weil er im Juni kein SGB II Anspruch hatte ,oder gilt das Geld für die Erstaustattung der Wohnung für den Zeitraum März, weil er doch im März den Antrag gestellt hatte?
Aber im März wurde sein SGB II Bewilligungsbescheid nur teilweise als Aufhebungs und Erstattungsbescheid aufgehoben, weil etwas Einkommen von einer anderen Tätigkeit vorlag.
Vielen Dank Jouner
Jemand hat im März SGB II Leistungen erhalten und im März auch einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung gestellt. Das Geld für die Erstaustattung der Wohnung hat er aber erst im Juni bewilligt und ausgezahlt bekommen. Aber Im Juni hat er angefangen zu arbeiten und im Juni hat er Einkommen von 1100 Euro aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit erzielt.
Jetzt hat er im Juni das Geld für die Erstaustattung der Wohnung bekommen obwohl er im Juni wegen Einkommen aus den SGB II Leistungen komplett raus gefallen ist, denn die 1100 EUR Einkommen hat er auch im Juni bekommen. Er hat nun einen Arbeitsvertrag und hat keine SGB II Leistungen mehr.
Muss er das Geld für die Erstaustattung der Wohnung nun zurückbezahlen weil er im Juni kein SGB II Anspruch hatte ,oder gilt das Geld für die Erstaustattung der Wohnung für den Zeitraum März, weil er doch im März den Antrag gestellt hatte?
Aber im März wurde sein SGB II Bewilligungsbescheid nur teilweise als Aufhebungs und Erstattungsbescheid aufgehoben, weil etwas Einkommen von einer anderen Tätigkeit vorlag.
Vielen Dank Jouner