Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin neu hier....bin 24 komme aus dem nördlichen Niedersachsen und ziehe aus privaten, schwerwiegenden Gründen von zu Hause aus (habe ein Attest aus der Klinik, der einen Umzug untermauert), Umzugsgenehmigung liegt vor...
Meine Wohnung kostet 300€warm, Strom extra...und hat 60qm²....das JC sagt jetzt, das wenn die Höchstgrenzen, vom 50qm² und 250€+40€Nebenkosten für eine einköpfige Bedarfsgemeinschaft überschritten wird, keine Erstausstattung, das Darlehnen für die Kaution oder die Umzugskosten übernommen werden können....
Meine Frage, geht das so einfach, ich mein womit soll ich meine Wohnung einrichten, der Umzug ist zum 1.1.13 geplant...jetzt sitze ich hier und weis nicht weiter...kann die Kaution nicht zahlen und habe auch keine Möbel...ich meine ich will ja keine Designermöbel...nur das sie mir laut §23 Absatz 3 SGB II eine Erstausstattung für die erste eigene Wohnung übernemen...
Ich hoffe, das Ihr Tipps für mich habt
LG Malati
ich bin neu hier....bin 24 komme aus dem nördlichen Niedersachsen und ziehe aus privaten, schwerwiegenden Gründen von zu Hause aus (habe ein Attest aus der Klinik, der einen Umzug untermauert), Umzugsgenehmigung liegt vor...
Meine Wohnung kostet 300€warm, Strom extra...und hat 60qm²....das JC sagt jetzt, das wenn die Höchstgrenzen, vom 50qm² und 250€+40€Nebenkosten für eine einköpfige Bedarfsgemeinschaft überschritten wird, keine Erstausstattung, das Darlehnen für die Kaution oder die Umzugskosten übernommen werden können....
Meine Frage, geht das so einfach, ich mein womit soll ich meine Wohnung einrichten, der Umzug ist zum 1.1.13 geplant...jetzt sitze ich hier und weis nicht weiter...kann die Kaution nicht zahlen und habe auch keine Möbel...ich meine ich will ja keine Designermöbel...nur das sie mir laut §23 Absatz 3 SGB II eine Erstausstattung für die erste eigene Wohnung übernemen...
Ich hoffe, das Ihr Tipps für mich habt

LG Malati