Erstausstattung vorab beantragt, Prüfung erst nach Einzug?

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downtoearthx3

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Hallo zusammen,
leider habe ich das folgende Thema nicht in der Suchfunktion gefunden, zumindest nicht so spezifisch & falls es so einen Beitrag schon gibt, dann entschuldigt mir, dass ich ihn wohl übersehen habe.

Mein Problem ist folgendes:
Ich habe vor einigen Wochen meine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung beim Jobcenter abgegeben, die Wohnung & deren Miete wurde auch schon schriftlich bewilligt.

Den Kautionsantrag habe ich kurz darauf inklusive dem Mietvertrag auch abgeben, das wurde auch schon alles schriftlich bewilligt & wohl schon an den Vermieter überwiesen.

So weit, so gut.

Meinen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung habe ich direkt am gleichen Tag mit dem Kautionsantrag abgegeben, was nun schon einige Wochen her ist.

Nun habe ich allerdings eine Frage, weil ich etwas verwirrt bin deswegen.

Ich ziehe - was das Jobcenter ja seit einigen Wochen weiß - am 01.06.'18 in eine andere Wohnung, d.h. in meine erste eigene Wohnung & dementsprechend aus meinem Elternhaus aus.

Die Möbel & Gegenstände die ich beantragt habe, habe ich allerdings noch nicht & der Antrag auf Erstausstattung wurde auch noch nicht geprüft, laut der Kundenberaterin in der Leistungsabteilung & mir wurde gesagt, dass das Jobcenter nur heute & morgen 'da ist'.

Alles ist also ziemlich eng, zeitlich gesehen.

Ich frage mich nun was ich nun tun soll, da ich ab dem 01.06.'18 in meiner eigenen Wohnung bin, allerdings die Möbel nicht habe, die ich beantragt habe.

Muss ich nun warten bis dies geprüft wurde & dementsprechend versuchen ohne diese Möbel & Gegenstände zu leben (was ich mir ziemlich schwierig vorstelle, da es gewisse Dinge sind die man zum 'normalen' leben braucht inkl. Bettgestell + Schrank + Waschmaschine + Tisch) oder muss ich mir nun selber die Dinge kaufen (obwohl ich es mir nicht leisten kann, weswegen ich den Antrag überhaupt gestellt habe)?

Mir wurde gesagt, dass vor Bewilligung des Antrags noch ein Hausbesuch stattfinden müsste. Ich nehme mal an, dass dies auch nochmal eine oder zwei Wochen dauern würde, bis alles durch ist.

Vielleicht gibt's noch eine andere Lösung & ihr könnt mir helfen, da ich wirklich keine Ahnung von dieser 'Materie' habe.

Vielen Dank im Voraus, für's Lesen & für die Hilfsbereitschaft!

Liebe Grüße,
downtoearthx3
 
Hallo @downtoearthx3:welcome:

dementsprechend aus meinem Elternhaus aus.

Zunächst mal eine Frage, du hast doch bestimmt auch ein Bett usw.
in der Wohnung deiner Eltern, davon geht auch das JC aus.

Mir wurde gesagt, dass vor Bewilligung des Antrags noch ein Hausbesuch stattfinden müsste.

Das ist richtig, hier wird der Aussenmitarbeiter vom JC kommen.

Und was hast du denn alles beantragt zur Erstausstattung?
 
Hallo. :)

Ich selber habe kein Bett was mir gehört, was ich mitnehmen könnte.

Ich habe so Dinge wie Waschmaschine, Bettgestell (Matratze habe ich), Tisch + Stühle, Badezimmerschrank (nicht in der Wohnung vorhanden) beantragt.
 
Ist eine Kochgelegenheit vorhanden?
Was an LEBENSNOTWENDIGEM wird Dir fehlen?
Musst Du pünktlich zum 01.06. bei Deinen Eltern ausziehen?
 
Nun ja, ich muss schon ab dem 01.06.'18 raus.
Kommt drauf an was man als lebensnotwendig sieht.
Essen kann ich (Küche vorhanden, auch nicht beantragt), hab nur dann keinen Tisch oder Sitzmöglichkeiten oder ein Bettgestell oder einen Ort wo ich meine Klamotten hinhänge bzw. wasche. :/
 
Zunächst mal eine Frage, du hast doch bestimmt auch ein Bett usw.
in der Wohnung deiner Eltern, davon geht auch das JC aus.
Ich selber habe kein Bett was mir gehört, was ich mitnehmen könnte.

Wie hast du bisher geschlafen und wieso ist es dir nicht möglich dein bisheriges Bett mitzunehmen? Diese Frage wird dir mit hoher Wahrscheinlichkeit auch das JC stellen und dafür solltest du dann auch eine plausible Antwort haben.

Wann hast du den Antrag auf Erstausstattung genau gestellt?
Wieviel Zeit ist seitdem konkret vergangen?
Hast du zwischenzeitlich nach dem Bearbeitungsstand gefragt und dir die Antwort schriftlich geben lassen?
 
Schriftlich habe ich mir nichts geben gelassen (weil ich ehrlich gesagt nicht wusste, dass ich für so eine kleine Info etwas schriftliches bekommen kann), war allerdings heute dort um nachzufragen, wo mir dann das gesagt wurde was ich oben geschrieben habe.

Ich habe zur Zeit in einem Bettgestell geschlafen, mit eigener Matratze, was meine Mutter eigentlich vorher benutzt hat. (Meine Mutter hat dieses 'Restless Leg Syndrome', weswegen sie ansonsten das Bettgestell brauchte um ruhiger schlafen zu können & meinen Vater im Schlaf nicht zu stören.)

Wenn es daraus laufen würde, dass das Bettgestell nicht genehmigt wird, könnte ich noch damit leben. Alles andere würde mir aber zu kostenintensiv werden, insbesondere die Waschmaschine. :/
 
Ich habe zur Zeit in einem Bettgestell geschlafen, mit eigener Matratze, was meine Mutter eigentlich vorher benutzt hat. (Meine Mutter hat dieses 'Restless Leg Syndrome', weswegen sie ansonsten das Bettgestell brauchte um ruhiger schlafen zu können & meinen Vater im Schlaf nicht zu stören.)
Wenn es daraus laufen würde, dass das Bettgestell nicht genehmigt wird, könnte ich noch damit leben.

Das ist jetzt nicht nachvollziehbar. Du schläfst also derzeit in einem Bett, das eigentlich deine Mutter braucht, damit sie deinen Vater in einem gemeinsamen Bett nicht stört. Dann muss ja deine Mutter derzeit mit deinem Vater in einem Bett schlafen, wo sie ihn ja derzeit stört. Weiter sagst du, dass es für dich kein Problem wäre, wenn das Bett nicht genehmigt würde.

Kannst du diese Widersprüche in deinen Postings bitte aufklären?
 
Es ist deine erste eigene Wohnung, wie du schreibst. Im Normalfall verfügst du über das seit x Jahren von dir bewohnte Kinderzimmer (die Einrichtung). Wieso weicht es bei dir vom Normalfall ab?
 
Das verstehe ich auch nicht. Wahrscheinlich ist es so, dass deine Mutter jetzt dein Bettgestell gerne behalten möchte, damit sie künftig (nach deinem Auszug) in deinem Zimmer schlafen kann. Also wir haben unserer Tochter ihre Möbel aus ihrem Zimmer mitgegeben als sie ausgezogen ist. Für uns war es auch kein Problem die Wäsche so lange zu waschen bzw. hat sie sie bei uns selbst gewaschen, bis ihre Waschmaschine geliefert wurde. Klar sollst du die Erstausstattung bekommen, die du brauchst. Aber wenn es sich jetzt ein wenig verzögert, ist das doch nicht so schlimm. Schlafen kannst du ja erstmal auf der Matratze. Ein kleiner Tisch und ein Stuhl sollten doch aufzutreiben sein, da du ja eine Küche hast. Ich sehe gerade dein Problem nicht.
 
Das verstehe ich auch nicht. Wahrscheinlich ist es so, dass deine Mutter jetzt dein Bettgestell gerne behalten möchte, damit sie künftig (nach deinem Auszug) in deinem Zimmer schlafen kann.
Was genau kann oder will man eigentlich an der deutlich nachlesbaren Darlegung:
Ich selber habe kein Bett was mir gehört, was ich mitnehmen könnte.
in Verbindung mit:
Ich habe zur Zeit in einem Bettgestell geschlafen, mit eigener Matratze, was meine Mutter eigentlich vorher benutzt hat. (Meine Mutter hat dieses 'Restless Leg Syndrome', weswegen sie ansonsten das Bettgestell brauchte um ruhiger schlafen zu können & meinen Vater im Schlaf nicht zu stören.)
nicht begreifen?

Offenbar gehört das im Elternhaus vorhandene Bettgestell der Mutter (das sie wegen deren Problem anschaffte und benötigt) und somit ist es nicht das Eigentum des TE .
Dem TE selber gehört ausschliesslich eine Matratze, wie er hier, neben den Umständen zum Bettgestell, deutlich nachlesbar beschrieb.


Und ansonsten:
Ja klar können die anderen fehlenden Dinge möglicherweise durch den TE auch irgendwie vielleicht durch z.B. ausleihen usw. erstmal irgendwie überbrückt werden.
 
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