§24 SGBII(3) Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten. Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird.
Aber nach einer Haftentlassung, wenn der Erhalt der Wohnung oder die Einlagerung der Möbel während der Haft nicht möglich war - wie meistens - haben Sie Anspruch auf Leistungen für eine Erstausstattung der Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte bei entsprechendem Nachweis (Entlassungsschein). Dabei ist grundsätzlich die Beschaffung von gebrauchtem, gut erhaltenem Hausrat zumutbar.
Wie hoch ist deine Miete?ALG1 Anspruch von 670 Euro
Leider war ich einige Zeit " auf staatlichen Urlaub "
Quelle: Entlassungskoordination | Justizvollzugsanstalt RosdorfGemäß § 68 Abs. 2 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes ist es Aufgabe der Vollzugsbehörden, auf die Sicherstellung einer durchgängigen Betreuung der Gefangenen hinzuwirken, welche ihnen auch nach der Entlassung hilft, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Quelle: https://de.exocop.org/images/Leitfaden_24_01_007.pdf3 Agentur für Arbeit / Sozialamt
Falls Sie nach der Entlassung keinen Arbeitsplatz haben, können Sie von der Agentur für Arbeit (AA) bzw. der ARGE (Jobcenter), die der AA angegliedert ist, finanzielle Leistungen erhalten.
Das so genannte Arbeitslosengeld I (ALG I) wird von der Agentur für Arbeit gezahlt.
Das Arbeitslosengeld II (ALG II) wird vom zuständigen Jobcenter gezahlt.
Früchtle meint das du eventuell nach einer neuen Wohnung suchst und daher auch die Frage, weil du schreibst , die Kaution!Deshalb auch meine Frage zum Thema Kaution , Aufstockung und Erstausstattung vom Amt. Danke nochmals...
Vieleicht kannst du mal schreiben, auf was genau du dich beziehst, auf das betreute Wohnen oder auf ggf. Wohnungssuche, das ist nicht ganz eindeutig!Betreutes Wohnen
richtigFrüchtle meint das du eventuell nach einer neuen Wohnung suchst und daher auch die Frage, weil du schreibst , die Kaution!
.In meinem Vorleben hatte ich noch nie das Vergnügen mit dem Amtsschimmel, bin doch sehr erstaunt wie es hier verläuft.
Quelle: https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/35677-widerspruch.html#post373174Hallo,
ich müsste gegen einen Bescheid bei der Arge einen schriftlichen Widerspruch per Post einreichen.
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