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Thematiker*in
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Hallo zusammen,
zu meiner Person: Ich bin 28 Jahre alt und Studiere "noch" an der FH Köln! Da sich meine "jetzigen" Freundin von mir getrennt hat & nach einer nicht "adäquaten" Leistung bzgl. einer Prüfung... werde ich wohl mein Studium beenden dürfen/ müssen... ( obwohl ich auf eine endgültige Note noch bis zum 15.08. warten darf )
Fakt ist: Meine Freundin hatte mich bis zum heutigen Tag finanziert. Also die Miete gezahlt usw. Sie ist die Mieterin und auch die Einrichtung gehört ihr. Ich bin nebenbei Kellnern gegangen / habe etliche Stellen bei Nachbarn etc. zum Rasenmähen, um wenigstens ein geringfügiges Einkommen zu haben. Demnach habe ich "nun" keine Möbel und auch kein Geld um eine Wohnung bzgl. Miete u. o. zu finanzieren!
Jetzt: Habe ich mich schon für "Ausbildungsstellen" beworben und suche zugleich eine eigene Single - Wohnung im Raum Köln oder Umgebung!
Meine Fragen:
1.) Im JC wurde mir gesagt, eine "Erstausstattung" werde mir wenn überhaupt nur mittels Darlehen gewährt. Aber ich möchte nicht auf dem Boden schlafen!
2.) Als Student bin ich im "Sinne" des ALG nicht berechtigt Leistungen zu beziehen. Ähm... ich brauche Hilfe... warum spielt es eine Rolle ob ich noch Student bin? Wie soll ich Nachweisen, dass ich keiner mehr bin?
3.) Ich habe max. bis zum 10.08. Zeit... danach sollte ich doch laut meiner Freundin eine eigene Wohnung gefunden haben. Kann ich auch übergangsweise eine Wohnung nehmen die evtl. teurer ist, als es die Richtlinien des jeweiligen Ortes bzw. der Gemeinde vorsehen?
( Ich bin mit wenig zufrieden... möchte die Wohnung auch irgendwann selber bezahlen können! )
4.) Wie sieht es aus, wenn mein "Auszubildendengehalt" nicht ausreicht, alles zu finanzieren?
Es wäre super, wenn ich Informationen in jeglicher Hinsicht bekommen würde...( habe mir selbst schon ein paar Blogs über dieses Thema durchgelesen )... vlt sieht die Sache ja in meinem Fall anders aus?
LG... Sascha
zu meiner Person: Ich bin 28 Jahre alt und Studiere "noch" an der FH Köln! Da sich meine "jetzigen" Freundin von mir getrennt hat & nach einer nicht "adäquaten" Leistung bzgl. einer Prüfung... werde ich wohl mein Studium beenden dürfen/ müssen... ( obwohl ich auf eine endgültige Note noch bis zum 15.08. warten darf )
Fakt ist: Meine Freundin hatte mich bis zum heutigen Tag finanziert. Also die Miete gezahlt usw. Sie ist die Mieterin und auch die Einrichtung gehört ihr. Ich bin nebenbei Kellnern gegangen / habe etliche Stellen bei Nachbarn etc. zum Rasenmähen, um wenigstens ein geringfügiges Einkommen zu haben. Demnach habe ich "nun" keine Möbel und auch kein Geld um eine Wohnung bzgl. Miete u. o. zu finanzieren!
Jetzt: Habe ich mich schon für "Ausbildungsstellen" beworben und suche zugleich eine eigene Single - Wohnung im Raum Köln oder Umgebung!
Meine Fragen:
1.) Im JC wurde mir gesagt, eine "Erstausstattung" werde mir wenn überhaupt nur mittels Darlehen gewährt. Aber ich möchte nicht auf dem Boden schlafen!
2.) Als Student bin ich im "Sinne" des ALG nicht berechtigt Leistungen zu beziehen. Ähm... ich brauche Hilfe... warum spielt es eine Rolle ob ich noch Student bin? Wie soll ich Nachweisen, dass ich keiner mehr bin?
3.) Ich habe max. bis zum 10.08. Zeit... danach sollte ich doch laut meiner Freundin eine eigene Wohnung gefunden haben. Kann ich auch übergangsweise eine Wohnung nehmen die evtl. teurer ist, als es die Richtlinien des jeweiligen Ortes bzw. der Gemeinde vorsehen?
( Ich bin mit wenig zufrieden... möchte die Wohnung auch irgendwann selber bezahlen können! )
4.) Wie sieht es aus, wenn mein "Auszubildendengehalt" nicht ausreicht, alles zu finanzieren?
Es wäre super, wenn ich Informationen in jeglicher Hinsicht bekommen würde...( habe mir selbst schon ein paar Blogs über dieses Thema durchgelesen )... vlt sieht die Sache ja in meinem Fall anders aus?
LG... Sascha