Neu hier...
Thematiker*in
- Mitglied seit
- 2 Feb 2006
- Beiträge
- 94
- Bewertungen
- 2
Hallo,
ich habe wieder mal eine Frage und hoffe, hier wieder Hilfe und Tipps zu finden.
Es geht um meine 17jährige Tochter, die Anfang Dezember nach fast 9 Monaten aus einer Jugendhilfeeinrichtung fristlos rausgeflogen ist und für die ich dann ALG II beantragen und zeitgleich sofort eine Wohnung suchen wollte. Dieser Antrag wurde nicht aufgenommen, weil meine Madame ihren Personalausweis verklüngelt hatte...Nun ja, ich schaltete meinen Anwalt ein und jetzt, fast drei Monate später, läuft der Antrag endlich, nachdem zwischendurch ein Amt aufs andere verwies.
Allerdings hat meine Tochter nun auch seit Anfang Dezember eine Wohnung. Da ihr mit einer leeren Wohnung aber nicht geholfen war, haben wir über Ibäh und Zeitungsanzeigen schon mal das Allernötigste (Schrank, Bett, Herd, etc) zusammengesucht. Meine Eltern haben ihr das Geld vorgestreckt. Die Wohnung (311 Euro) und alles wird bisher hauptsächlich mit dem Unterhalt ihres Vaters (297 Euro), vom Kindergeld und von 93 Euro Wohngeld finanziert, was jetzt in dieser Woche auch gerade bewilligt wurde. Essen bekommt sie momentan noch von mir, obwohl es aus mehreren Gründen so nicht auf Dauer weitergehen kann.
Als ich nun letzte Woche mit ihr beim JobCenter war, sagte man uns, sie solle eine Liste aufstellen, was sie alles für ihre Wohnung benötigt.
Können wir diese Sachen, die sie mittlerweile schon hat, ebenfalls noch auflisten und mit dem Preis versehen, der dafür schon vorgelegt wurde? Oder kann es dann bei einer Kontrolle passieren, dass es Ärger gibt?
Das Jugendamt hat übrigens die eigene Wohnung befürwortet. Bis jetzt liegt das von denen noch nicht schriftlich vor, aber ich denke und hoffe, dass es danach auch beim Jobcenter endlich reibungslos klappen wird, obwohl meine Tochter erst in einem halben Jahr 18 wird. Ich lasse mich mal überraschen. Das JobCenter gab mir auf Nachfrage auch einen Vordruck für die Kostenübernahme der Klassenfahrt. Ich dachte bisher, so etwas würden die nicht anerkennen. Das nur zur Info.
Gute Nacht zusammen. Bin wieder mal auf Antworten gespannt und froh, dass man hier immer so gute Infos findet
SusiSonnenschein
ich habe wieder mal eine Frage und hoffe, hier wieder Hilfe und Tipps zu finden.
Es geht um meine 17jährige Tochter, die Anfang Dezember nach fast 9 Monaten aus einer Jugendhilfeeinrichtung fristlos rausgeflogen ist und für die ich dann ALG II beantragen und zeitgleich sofort eine Wohnung suchen wollte. Dieser Antrag wurde nicht aufgenommen, weil meine Madame ihren Personalausweis verklüngelt hatte...Nun ja, ich schaltete meinen Anwalt ein und jetzt, fast drei Monate später, läuft der Antrag endlich, nachdem zwischendurch ein Amt aufs andere verwies.
Allerdings hat meine Tochter nun auch seit Anfang Dezember eine Wohnung. Da ihr mit einer leeren Wohnung aber nicht geholfen war, haben wir über Ibäh und Zeitungsanzeigen schon mal das Allernötigste (Schrank, Bett, Herd, etc) zusammengesucht. Meine Eltern haben ihr das Geld vorgestreckt. Die Wohnung (311 Euro) und alles wird bisher hauptsächlich mit dem Unterhalt ihres Vaters (297 Euro), vom Kindergeld und von 93 Euro Wohngeld finanziert, was jetzt in dieser Woche auch gerade bewilligt wurde. Essen bekommt sie momentan noch von mir, obwohl es aus mehreren Gründen so nicht auf Dauer weitergehen kann.
Als ich nun letzte Woche mit ihr beim JobCenter war, sagte man uns, sie solle eine Liste aufstellen, was sie alles für ihre Wohnung benötigt.
Können wir diese Sachen, die sie mittlerweile schon hat, ebenfalls noch auflisten und mit dem Preis versehen, der dafür schon vorgelegt wurde? Oder kann es dann bei einer Kontrolle passieren, dass es Ärger gibt?
Das Jugendamt hat übrigens die eigene Wohnung befürwortet. Bis jetzt liegt das von denen noch nicht schriftlich vor, aber ich denke und hoffe, dass es danach auch beim Jobcenter endlich reibungslos klappen wird, obwohl meine Tochter erst in einem halben Jahr 18 wird. Ich lasse mich mal überraschen. Das JobCenter gab mir auf Nachfrage auch einen Vordruck für die Kostenübernahme der Klassenfahrt. Ich dachte bisher, so etwas würden die nicht anerkennen. Das nur zur Info.
Gute Nacht zusammen. Bin wieder mal auf Antworten gespannt und froh, dass man hier immer so gute Infos findet
SusiSonnenschein