Hallo erstmal, bin neu hier!
Nach Trennung habe ich mich beim JC meines bisherigen Wohnortes gemeldet. Ich muss sagen eine wirklich nette, hilfsbereite SB, die im Eilverfahren meinen Antrag bewilligt hat. (Man muss ja auch mal loben!)
Ich habe bereits eine Wohnung gefunden, sie ist jedoch in einer anderen Stadt, so dass das bisherige JC leider nicht mehr zuständig ist. Ich habe bereits eine Mietbescheinigung des Vermieters und weiß auch, dass die Whg im Rahmen liegt.
Gestern bin ich mit meinen kompletten Unterlagen zum JC in der neuen Stadt gefahren, um meine Anträge einzureichen. Zunächst einmal ist es hier in der Umgebung recht schwer nur allein die Öffnungszeiten des JC herauszufinden. Ich musste feststellen, dass das JC Sprechzeiten von 1 Stunde täglich hat. Die freundliche Dame an der Information riet mir, doch bei meinem zuständigen SB nach einem Termin zu fragen, was ich dann auch tat.
Was ich dann von dem netten Herrn zu hören bekam, verschlug mir schlichtweg die Sprache. Nachdem ich erklärte, dass ich einen Antrag stellen möchte, antwortete er (sehr unwillig), dass ich dafür einen Termin bräuchte. Er könne mir frühestens in der kommenden Woche einen Termin geben. Ich erwiderte, dass ich zum einen krank geschrieben bin (längerfristig!) und mir des weiteren extra ein Auto geliehen habe, um den Antrag zu stellen und alle Unterlagen bei mir hätte. Er antwortete, dass ich dies nur mit Termin tun kann. Dann bat ich ihn mir doch bitte die Antragsformulare auszuhändigen, so dass ich zum Termin alles vorbereitet habe. Er sagte kurz ab, dass das nicht geht. Also fragte ich ihn, ob ich den Antrag dann eben während der Sprechzeit stellen kann. Auch dies verneinte er, dass würde viel zu lange dauern. Ich war total perplex. Wozu ist der gute Mann denn sonst da?
Nun gut, ich habe am kommenden Montag einen Termin. Den Antrag ziehe ich mir aus dem Netz, sämtliche Unterlagen habe ich bereits zusammen, da ich ja bereits vor 4 Wochen einen Antrag am jetzigen Wohnort gestellt habe. Durch die Trennung habe ich keinerlei Möbel und kenne meinen Anspruch auf Erstausstattung, also kommt zu dem generellen Antrag, ein Antrag auf Erstausstattung und Renovierungskosten (es muss dringend gestrichen werden). Nicht zu vergessen in erster Linie, die Bewilligung der Wohnung.
Durch die Verzögerungstaktik des netten SB, kann ich die Anträge also erst am 21.01. stellen. Nun meine Fragen:
Habe ich irgendeine Handhabe, damit der SB mir sofort seine Zustimmung für den Umzug erteilt? (erforderliche Mietbescheinigung vorhanden!)
Ist es richtig, dass die Pauschale von 809,-€ generell gilt, wenn keine Möbel vorhanden sind? Hinzu kämen noch in meinem Fall 1 Kühlschrank und 1 Waschmaschine. Der Herd ist bereits in der Whg vorhanden, wie auch Küchenschränke. Oder würden mir wegen der Küchenschränke etwas von der Pauschale abgezogen?
Ich bin krankgeschrieben und es ist mit Sicherheit eine langwierige Geschichte von mehreren Monaten. Ich habe hier unter den Richtlinien der JC gelesen, dass wenn man mehr als 3 Monate an einem Stück, mindestens aber nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch mehr auf ALG2 hat. Kann mir jemand dazu etwas sagen? Man ist krank und kann nicht arbeiten, wovon soll man dann denn existieren?
Für Tipps und Anregungen bin ich dankbar!
Nach Trennung habe ich mich beim JC meines bisherigen Wohnortes gemeldet. Ich muss sagen eine wirklich nette, hilfsbereite SB, die im Eilverfahren meinen Antrag bewilligt hat. (Man muss ja auch mal loben!)
Ich habe bereits eine Wohnung gefunden, sie ist jedoch in einer anderen Stadt, so dass das bisherige JC leider nicht mehr zuständig ist. Ich habe bereits eine Mietbescheinigung des Vermieters und weiß auch, dass die Whg im Rahmen liegt.
Gestern bin ich mit meinen kompletten Unterlagen zum JC in der neuen Stadt gefahren, um meine Anträge einzureichen. Zunächst einmal ist es hier in der Umgebung recht schwer nur allein die Öffnungszeiten des JC herauszufinden. Ich musste feststellen, dass das JC Sprechzeiten von 1 Stunde täglich hat. Die freundliche Dame an der Information riet mir, doch bei meinem zuständigen SB nach einem Termin zu fragen, was ich dann auch tat.
Was ich dann von dem netten Herrn zu hören bekam, verschlug mir schlichtweg die Sprache. Nachdem ich erklärte, dass ich einen Antrag stellen möchte, antwortete er (sehr unwillig), dass ich dafür einen Termin bräuchte. Er könne mir frühestens in der kommenden Woche einen Termin geben. Ich erwiderte, dass ich zum einen krank geschrieben bin (längerfristig!) und mir des weiteren extra ein Auto geliehen habe, um den Antrag zu stellen und alle Unterlagen bei mir hätte. Er antwortete, dass ich dies nur mit Termin tun kann. Dann bat ich ihn mir doch bitte die Antragsformulare auszuhändigen, so dass ich zum Termin alles vorbereitet habe. Er sagte kurz ab, dass das nicht geht. Also fragte ich ihn, ob ich den Antrag dann eben während der Sprechzeit stellen kann. Auch dies verneinte er, dass würde viel zu lange dauern. Ich war total perplex. Wozu ist der gute Mann denn sonst da?
Nun gut, ich habe am kommenden Montag einen Termin. Den Antrag ziehe ich mir aus dem Netz, sämtliche Unterlagen habe ich bereits zusammen, da ich ja bereits vor 4 Wochen einen Antrag am jetzigen Wohnort gestellt habe. Durch die Trennung habe ich keinerlei Möbel und kenne meinen Anspruch auf Erstausstattung, also kommt zu dem generellen Antrag, ein Antrag auf Erstausstattung und Renovierungskosten (es muss dringend gestrichen werden). Nicht zu vergessen in erster Linie, die Bewilligung der Wohnung.
Durch die Verzögerungstaktik des netten SB, kann ich die Anträge also erst am 21.01. stellen. Nun meine Fragen:
Habe ich irgendeine Handhabe, damit der SB mir sofort seine Zustimmung für den Umzug erteilt? (erforderliche Mietbescheinigung vorhanden!)
Ist es richtig, dass die Pauschale von 809,-€ generell gilt, wenn keine Möbel vorhanden sind? Hinzu kämen noch in meinem Fall 1 Kühlschrank und 1 Waschmaschine. Der Herd ist bereits in der Whg vorhanden, wie auch Küchenschränke. Oder würden mir wegen der Küchenschränke etwas von der Pauschale abgezogen?
Ich bin krankgeschrieben und es ist mit Sicherheit eine langwierige Geschichte von mehreren Monaten. Ich habe hier unter den Richtlinien der JC gelesen, dass wenn man mehr als 3 Monate an einem Stück, mindestens aber nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch mehr auf ALG2 hat. Kann mir jemand dazu etwas sagen? Man ist krank und kann nicht arbeiten, wovon soll man dann denn existieren?
Für Tipps und Anregungen bin ich dankbar!