DerBlogger
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Gerade habe ich mich erkundigt, wie es mit meiner beantragten Erstausstattung aussieht und erfuhr, dass ich anscheinend einen Gutschein für ein soziales Kaufhaus erhalten soll. Zwar gibt es dort Möbel, doch ich benötige z.B. eine passgenaue "Miniküche", die es dort ziemlich sicher nicht geben wird.
Ist so ein spezifischer Gutschein, den man nur in einem einzigen Geschäft einlösen kann, als Erstausstattung rechtlich in Ordnung?
Ist so ein spezifischer Gutschein, den man nur in einem einzigen Geschäft einlösen kann, als Erstausstattung rechtlich in Ordnung?