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Gast
hallo leute...
ich hab mall einige frage zur erstausstatung der wohnung.
erstmall meine vorgeschichte....
ich habe von 2002 bis 2006 vollzeit gearbeitet. bis zu diesem zeitpunkt hat alles gepasst. ich habe in dieser zeit in einer wg zusammen mit einem freund zusammengelebt. die möbeln gehörten zum größtenteil meinem mitbewohner bis auf mein bett kleiderschrank und ein sofa. alles andere gehörte meinem mitbewohner wie zb küche und haushaltsgeräte waschmaschine fernseher usw.
und dann passierte was unerwartetes. ich wurde ende 2006 inhaftiert und blieb in haft bis ende 2007.
dadurch verlor ich natürlich meinen job.
nach der haftentlassung mußte ich eine 6 monatige therapie machen. in diesen 6 monaten erhielt ich mein geld von der rentenversicherung.
danach bezog ich noch alg1 bis zum 23.12.2008 und danach bekamm ich alg2 .und zwar erhielt ich von der rentenversicherung den gleichen satz wie beim alg1 .
da ich sozusagen alles verloren habe und momentan in einer wohnung wohne mit wenig möbeln die ich mir selber gekauft bzw finanziert habe und mir noch einige sachen wie z.b waschmaschine ,sofa ,kleiderschrank tisch, bett usw. fehlen würde ich euch gerne um rat bitten.
hab ich überhaupt anspruch auf die einmallige erstausstatung der wohnung und was muss ich machen damit ich diese einmalige sachen bekomme???
mfg
petey
ich hab mall einige frage zur erstausstatung der wohnung.
erstmall meine vorgeschichte....
ich habe von 2002 bis 2006 vollzeit gearbeitet. bis zu diesem zeitpunkt hat alles gepasst. ich habe in dieser zeit in einer wg zusammen mit einem freund zusammengelebt. die möbeln gehörten zum größtenteil meinem mitbewohner bis auf mein bett kleiderschrank und ein sofa. alles andere gehörte meinem mitbewohner wie zb küche und haushaltsgeräte waschmaschine fernseher usw.
und dann passierte was unerwartetes. ich wurde ende 2006 inhaftiert und blieb in haft bis ende 2007.
dadurch verlor ich natürlich meinen job.
nach der haftentlassung mußte ich eine 6 monatige therapie machen. in diesen 6 monaten erhielt ich mein geld von der rentenversicherung.
danach bezog ich noch alg1 bis zum 23.12.2008 und danach bekamm ich alg2 .und zwar erhielt ich von der rentenversicherung den gleichen satz wie beim alg1 .
da ich sozusagen alles verloren habe und momentan in einer wohnung wohne mit wenig möbeln die ich mir selber gekauft bzw finanziert habe und mir noch einige sachen wie z.b waschmaschine ,sofa ,kleiderschrank tisch, bett usw. fehlen würde ich euch gerne um rat bitten.
hab ich überhaupt anspruch auf die einmallige erstausstatung der wohnung und was muss ich machen damit ich diese einmalige sachen bekomme???
mfg
petey